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Hundesteuer in Nordrhein-Westfalen 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Eine einheitliche Hundesteuer in Nordrhein-Westfalen gibt es nicht, jede Gemeinde legt sie selbst fest. In den 7 ausgewerteten Städten liegt der Satz für den ersten Hund zwischen 96 € und 174 €, in der Mitte bei 160 €.

Hund am Rheinufer, im Hintergrund unscharf eine Industriekulisse
Illustration: KI-generiert

Die Hundesteuer in Nordrhein-Westfalen legen die Gemeinden fest, die Regeln für gefährliche Hunde, Haftpflicht und Sachkunde das Land. Diese Seite verbindet beides.

Landesrecht für Hundehalter

Listenhunde

Rasseliste vorhanden

Gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 2 LHundG NRW): Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden
Erlaubnispflicht (§ 4) nur bei besonderem privatem oder öffentlichem Interesse; Sachkunde (amtlicher Tierarzt), Zuverlässigkeit, ausbruchsichere Unterbringung, Haftpflichtversicherung, Mikrochip; außerhalb befriedeten Besitztums Leinen- und Maulkorbpflicht (§ 5 Abs. 2), Befreiung per Verhaltensprüfung möglich; Zucht-, Kreuzungs- und Handelsverbot (§ 9)

Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 LHundG NRW): Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden
§ 4 (ohne Abs. 2) und §§ 5 bis 8 gelten entsprechend: Erlaubnis, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, Chip, Leinen- und Maulkorbpflicht; Verhaltensprüfung und Sachkundebescheinigung auch durch anerkannte Sachverständige

Große Hunde (§ 11 LHundG NRW)
Keine Rasseliste: Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg; Anzeigepflicht, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht; innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Leinenpflicht

Gesetzestext

Haftpflicht

Pflicht für: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5)

Mindestdeckung: 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden

Gesetzestext

Sachkunde

Halter gefährlicher Hunde (§ 4, § 6: Bescheinigung des amtlichen Tierarztes), Hunde bestimmter Rassen (§ 10, auch anerkannte Sachverständige) und großer Hunde ab 40 cm / 20 kg (§ 11 Abs. 2 und 3)

Gesetzestext

Chip und Register

gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde (§ 4 Abs. 7, § 11 Abs. 2)

Register: Zentrale Erfassung registrierter Hunde durch die dafür zuständige Behörde (§ 4 Abs. 7); kein allgemeines Hunderegister für alle Hunde

Gesetzestext

Grundlage: Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz – LHundG NRW) vom 18. Dezember 2002, SGV. NRW. 2060, Stand 1.7.2018; zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20. September 2016 (GV. NRW. S. 790), in Kraft seit 27. September 2016 (Abdruck der amtlichen SGV-Fassung, bereitgestellt von der Stadt Dortmund) · abgerufen am 22.10.2026

Hundesteuer der Städte in Nordrhein-Westfalen

7 Städte mit geprüften Sätzen
Stadt1. Hund2. HundListenhund
Köln174 €174 €174 €
Düsseldorf96 €150 €600 €
Dortmund156 €204 €468 €
Essen156 €216 €852 €
Bochum168 €192 €–
Wuppertal160 €288 €1.000 €
Oberhausen168 €252 €850 €

Für 205 weitere Städte in Nordrhein-Westfalen werten wir die Satzung noch aus. Sie erscheinen hier, sobald die Sätze geprüft sind.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Nordrhein-Westfalen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Nordrhein-Westfalen?

Eine einheitliche Hundesteuer in Nordrhein-Westfalen gibt es nicht, jede Gemeinde legt sie selbst fest. In den 7 ausgewerteten Städten liegt der Satz für den ersten Hund zwischen 96 € und 174 €, in der Mitte bei 160 €.

Welche Hunde sind in Nordrhein-Westfalen Listenhunde?

Nordrhein-Westfalen führt eine Rasseliste. Gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 2 LHundG NRW): Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 LHundG NRW): Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Grundlage: Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz – LHundG NRW) vom 18. Dezember 2002.

Ist eine Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen Pflicht?

Nicht für alle Hunde. Nordrhein-Westfalen verlangt eine Haftpflichtversicherung für: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Mindestdeckung: 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden.

Wie hoch ist die Kampfhundesteuer in Nordrhein-Westfalen?

In den 6 ausgewerteten Städten in Nordrhein-Westfalen kostet ein Listenhund zwischen 174 € und 1.000 € im Jahr. Einige Städte verlangen keinen erhöhten Satz.

Was ändert sich 2026 für Hundehalter in Nordrhein-Westfalen?

Neu gefasst zum Jahr 2026 haben ihre Hundesteuer: Köln und Essen.

Nachbarländer

Unabhängiges redaktionelles Angebot, kein amtliches Portal. Landesregeln aus dem Gesetzestext, Steuersätze aus den Satzungen der Städte. Keine Rechtsberatung. Stand 22.10.2026.