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Hundesteuer Warendorf 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Die Hundesteuer in Warendorf beträgt 2026 für den ersten Hund 96 € pro Jahr. Bei zwei Hunden kostet jeder 150 €, ab drei Hunden jeder 162 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 750 €.

Kommt ein Hund in einen Haushalt in Warendorf, muss er bei der Stadt zur Hundesteuer angemeldet werden. Diese Übersicht nennt die Beträge laut Satzung, die Fristen und die zuständige Stelle.

Die Sätze in Warendorf

Jahresbeträge in Warendorf
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund96 €
Je Hund bei zwei Hunden150 €
Je Hund ab drei Hunden162 €
Listenhund (gefährlicher Hund)750 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Warendorf

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Hundesteuer pro Jahr in Warendorf

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 17.12.2025 (Ratsbeschluss vom 12.12.2025), in Kraft ab 01.01.2026

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Warendorf pro Monat und über die Jahre

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 8 € pro Monat für einen Hund in Warendorf. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 96 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Warendorf ergeben nach heutigem Satz 480 €, zehn Jahre 960 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Bei zwei Hunden steigt in Warendorf der Satz für jeden Hund, nicht nur für den zweiten. Zusammen sind das 300 € im Jahr, also 204 € mehr als mit einem Hund. Mit drei Hunden kommst du auf 486 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Warendorf rund 7,8-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 62,50 € pro Monat.

    Warendorf im Vergleich

    Warendorf ist mit rund 37.705 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Im Vergleich mit 92 erfassten Städten in Nordrhein-Westfalen (Median 103 €) liegt Warendorf unter der Mitte. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Warendorf 18 € mehr als Wesseling und 6 € weniger als Greven.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Greven102 €
    2. Kamp-Lintfort100 €
    3. Warendorf96 €
    4. Wesseling78 €
    5. Geldern72 €
    6. Goch65 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Warendorf gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde im Haushalt: 96 Euro für einen einzelnen Hund, bei zwei Hunden je Hund 150 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 162 Euro im Jahr; befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt.

    Was für Listenhunde gilt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Warendorf 750 € im Jahr.

    Gefährlich sind nach § 2 Abs. 2 die 14 aufgezählten Rassen (u. a. American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Rottweiler, Mastiff, Tosa Inu) und deren Kreuzungen sowie im Einzelfall nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW als gefährlich festgestellte Hunde; je Hund 750 Euro. Bei bestandener Verhaltensprüfung gilt für die Rassehunde der Regelsatz (§ 2 Abs. 3).

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Was in Nordrhein-Westfalen für Hundehalter gilt

    Die Hundesteuer regelt Warendorf selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Warendorf gefährliche Hunde bestimmt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde von Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt, wenn anderswo versteuert oder befreit (§ 3 Abs. 1)
    • Hunde zum Schutz oder zur Hilfe von Schwerbehinderten mit Merkzeichen BL, GL, TBL, aG, H oder B sowie ausgebildete Assistenzhunde (§ 3 Abs. 2)
    • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord registrierter Binnenschiffe oder zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden (§ 3 Abs. 3)
    • Hunde aus einem anerkannten Tierheim, einer vergleichbaren Einrichtung oder Privatinitiative: ein Jahr ab Übernahme (§ 3 Abs. 5)
    • Keine Befreiung nach § 3 Abs. 1 bis 3 für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 4)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 a)
    • Halbe Steuer für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 4 Abs. 1 b)
    • Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil (§ 4 Abs. 2)
    • Halbe Steuer für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung nach SGB XII oder Leistungen nach SGB II sowie einkommensmäßig Gleichgestellten (§ 4 Abs. 3)
    • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 4)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    Hund in Warendorf an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Warendorf, Team Finanzen (Steueramt), Lange Kesselstraße 4-6, 48231 Warendorf, teamfinanzen@warendorf.de
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1); laut Service-Seite schriftlich beim Bürgerbüro oder Team Finanzen

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Satzung der Stadt Warendorf über die Erhebung von Hundesteuer vom 17.12.2025 (Ortsrecht 2/04)
    Fassung
    Satzung vom 17.12.2025 (Ratsbeschluss vom 12.12.2025), in Kraft ab 01.01.2026
    Abgerufen am
    22.10.2026

    a) nur ein Hund gehalten wird 96,00 Euro b) zwei Hunde gehalten werden je Hund 150,00 Euro c) drei oder mehr Hunde gehalten werden je Hund 162,00 Euro d) für die Haltung eines oder mehrerer gefährlicher Hunde beträgt die jährliche Steuer je Hund 750,00 Euro

    Fragen und Antworten zu Warendorf

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Warendorf?

    Im Jahr 2026 verlangt Warendorf für den ersten Hund 96 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 150 €, ab drei Hunden jeder 162 €. Für einen Listenhund werden 750 € fällig. Grundlage ist die Satzung der Stadt Warendorf über die Erhebung von Hundesteuer vom 17.12.2025 (Ortsrecht 2/04). Fassung: Satzung vom 17.12.2025 (Ratsbeschluss vom 12.12.2025), in Kraft ab 01.01.2026.

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Warendorf?

    Für den zweiten Hund gilt in Warendorf ein Satz von 150 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 300 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde im Haushalt: 96 Euro für einen einzelnen Hund, bei zwei Hunden je Hund 150 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 162 Euro im Jahr; befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt.

    Muss ich als Rentner in Warendorf Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Warendorf kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Halbe Steuer für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung nach SGB XII oder Leistungen nach SGB II sowie einkommensmäßig Gleichgestellten (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Welche Hunde sind in Warendorf von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Warendorf laut Satzung: Hunde von Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt, wenn anderswo versteuert oder befreit (§ 3 Abs. 1), Hunde zum Schutz oder zur Hilfe von Schwerbehinderten mit Merkzeichen BL, GL, TBL, aG, H oder B sowie ausgebildete Assistenzhunde (§ 3 Abs. 2), Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord registrierter Binnenschiffe oder zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden (§ 3 Abs. 3), Hunde aus einem anerkannten Tierheim, einer vergleichbaren Einrichtung oder Privatinitiative: ein Jahr ab Übernahme (§ 3 Abs. 5) und Keine Befreiung nach § 3 Abs. 1 bis 3 für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 4). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 a), Halbe Steuer für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 4 Abs. 1 b), Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil (§ 4 Abs. 2), Halbe Steuer für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung nach SGB XII oder Leistungen nach SGB II sowie einkommensmäßig Gleichgestellten (§ 4 Abs. 3) und Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 4). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.

    Wie melde ich meinen Hund in Warendorf an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Warendorf, Team Finanzen (Steueramt), Lange Kesselstraße 4-6, 48231 Warendorf, teamfinanzen@warendorf.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1); laut Service-Seite schriftlich beim Bürgerbüro oder Team Finanzen. Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Vergleichbare Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Warendorf. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.