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Hundesteuer Porta Westfalica 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

In Porta Westfalica kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 66 €. Für den zweiten Hund werden 92 € fällig, für jeden weiteren 118 €. Listenhunde kosten 330 € im Jahr.

Wer in Porta Westfalica einen Hund hält, zahlt dafür Hundesteuer an die Stadt. Wie hoch sie ist, legt Porta Westfalica selbst in der Hundesteuersatzung fest. Diese Seite fasst die Sätze, die Staffel für mehrere Hunde und die Regeln für Listenhunde zusammen.

So hoch ist die Hundesteuer in Porta Westfalica

Hundesteuer pro Jahr (2026)
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund66 €
Zweiter Hund92 €
Jeder weitere Hund118 €
Listenhund (gefährlicher Hund)330 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Porta Westfalica

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Porta Westfalica

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 19.11.2001 (in Kraft 01.01.2002), geändert am 15.12.2003 (in Kraft 01.01.2004) und durch die 2. Änderung vom 30.09.2019 (alle §§ außer § 5, …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Porta Westfalica 5,50 € Steuer, am Tag sind es 0,18 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Porta Westfalica ergeben nach heutigem Satz 330 €, zehn Jahre 660 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Mit einem zweiten Hund zahlst du in Porta Westfalica zusammen 158 € im Jahr, also 92 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 276 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Porta Westfalica 5-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 27,50 € pro Monat.

    Einordnung im Vergleich

    Mit rund 36.502 Einwohnern ist Porta Westfalica keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.

    Der Median der 110 ausgewerteten Städte in Nordrhein-Westfalen beträgt 101 €. Der Satz in Porta Westfalica liegt unter diesem Wert. Zum Vergleich: In den 312 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 24 € und 186 €, in der Mitte 100 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Porta Westfalica 42 € weniger als Emsdetten und 2 € weniger als Beckum.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Emsdetten108 €
    2. Warendorf96 €
    3. Voerde (Niederrhein)88 €
    4. Jülich72 €
    5. Beckum68 €
    6. Porta Westfalica66 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Porta Westfalica gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet der erste Hund 66 Euro, der zweite 92 Euro und der dritte sowie jeder weitere 118 Euro; befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt.

    Listenhunde in Porta Westfalica

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Porta Westfalica 330 € im Jahr.

    Für gefährliche Hunde gelten 330 Euro für den ersten, 460 Euro für den zweiten und 590 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund (§ 2 Abs. 2). Gefährlich sind Hunde mit Zucht auf Angriffslust oder Schärfe, Ausbildung zum Nachteil des Menschen oder Abrichtung auf Zivilschärfe, amtstierärztlich festgestellter oder öffentlich gezeigter Bissigkeit, gefahrdrohendem Anspringen von Menschen oder unkontrolliertem Hetzen oder Reißen von Tieren, insbesondere Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Alauntbull, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen und Mischlinge (§ 2 Abs. 3); keine Befreiung nach § 3 Abs. 3 und keine Ermäßigung (§ 3 Abs. 4, § 4 Abs. 4).

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Was in Nordrhein-Westfalen für Hundehalter gilt

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Porta Westfalica das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen, vor allem „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 14 Rassen, darunter Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Porta Westfalica zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hundehalter, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten und nachweisen, dass die Hunde in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1)
    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2)
    • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von im Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 Buchst. a)
    • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 Buchst. b)
    • Hunde, die nachweislich aus den Tierheimen Bückeburg oder Minden übernommen wurden, für 24 Monate ab dem Kalendermonat der Anschaffung, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 Buchst. c)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbe Steuer auf Antrag für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 Buchst. a)
    • Halbe Steuer auf Antrag für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbandes (§ 4 Abs. 1 Buchst. b)
    • Ein Viertel des Satzes auf Antrag für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 Meter vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 4 Abs. 2)
    • Ermäßigung um ein Viertel des Satzes auf Antrag für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig Gleichgestellte, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 3)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Porta Westfalica, Sachgebiet Kämmerei und Steuern, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezogener Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Rasse (bei Mischlingen mindestens zwei Rassen); bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 8 Abs. 2)

    Hund online bei der Stadt Porta Westfalica anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Porta Westfalica (2. Änderung der Satzung über die Hundesteuer vom 19.11.2001)
    Fassung
    Satzung vom 19.11.2001 (in Kraft 01.01.2002), geändert am 15.12.2003 (in Kraft 01.01.2004) und durch die 2. Änderung vom 30.09.2019 (alle §§ außer § 5, …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    gemeinsam ein oder mehrere Hunde gehalten werden a) für den ersten Hund 66,-- Euro b) für den zweiten Hund 92,-- Euro c) für den dritten und jeden weiteren Hund 118,-- Euro

    Fragen und Antworten zu Porta Westfalica

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Porta Westfalica?

    Im Jahr 2026 verlangt Porta Westfalica für den ersten Hund 66 €. Der zweite Hund kostet 92 €, jeder weitere 118 €. Für einen Listenhund werden 330 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Porta Westfalica (2. Änderung der Satzung über die Hundesteuer vom 19.11.2001). Fassung: Satzung vom 19.11.2001 (in Kraft 01.01.2002), geändert am 15.12.2003 (in Kraft 01.01.2004) und durch die 2. Änderung vom 30.09.2019 (alle §§ außer § 5, ….

    Was kostet ein zweiter Hund in Porta Westfalica?

    Für den zweiten Hund gilt in Porta Westfalica ein Satz von 92 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 158 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet der erste Hund 66 Euro, der zweite 92 Euro und der dritte sowie jeder weitere 118 Euro; befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt.

    Muss ich als Rentner in Porta Westfalica Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Porta Westfalica kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung um ein Viertel des Satzes auf Antrag für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig Gleichgestellte, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Porta Westfalica?

    Steuerfrei sind in Porta Westfalica laut Satzung: Hundehalter, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten und nachweisen, dass die Hunde in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2), Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von im Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 Buchst. a), Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 Buchst. b) und Hunde, die nachweislich aus den Tierheimen Bückeburg oder Minden übernommen wurden, für 24 Monate ab dem Kalendermonat der Anschaffung, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 Buchst. c). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer auf Antrag für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 Buchst. a), Halbe Steuer auf Antrag für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbandes (§ 4 Abs. 1 Buchst. b), Ein Viertel des Satzes auf Antrag für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 Meter vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 4 Abs. 2) und Ermäßigung um ein Viertel des Satzes auf Antrag für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig Gleichgestellte, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Porta Westfalica an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Porta Westfalica, Sachgebiet Kämmerei und Steuern, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezogener Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Rasse (bei Mischlingen mindestens zwei Rassen); bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 8 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Hundesteuer in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Porta Westfalica.