Hundesteuer Jülich 2026
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Kurze Antwort
In Jülich kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 72 €. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 90 €, ab drei Hunden jeder 111 €. Listenhunde kosten 576 € im Jahr.
Kommt ein Hund in einen Haushalt in Jülich, muss er bei der Stadt zur Hundesteuer angemeldet werden. Diese Übersicht nennt die Beträge laut Satzung, die Fristen und die zuständige Stelle.
Hundesteuer Jülich 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 72 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 90 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 111 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 576 € |
| Steuermarke | ja |
Deine Hundesteuer in Jülich
Hundesteuer pro Jahr in Jülich
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 14.11.2011 (Ratsbeschluss 20.10.2011), gültig ab 01.01.2012, geändert durch 1. Änderungssatzung vom 23.02.2012 (§ 3 Abs. 4, in Kraft ab 10.03.2012)
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Jülich im Jahr kostet
Rechnest du die 72 € im Jahr herunter, landest du bei 6 € im Monat oder 0,20 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 360 €, auf zehn Jahre 720 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Hältst du zwei Hunde, gilt in Jülich für beide der erhöhte Satz. Daraus ergeben sich 180 € pro Jahr; das sind 108 € mehr als für einen Hund. Für drei Hunde nennt die Satzung zusammen 333 €.
Der Satz für Listenhunde ist in Jülich 8-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 48 € pro Monat.
Einordnung im Vergleich
Jülich zählt etwa 35.146 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.
Der Median der 110 ausgewerteten Städte in Nordrhein-Westfalen beträgt 101 €. Der Satz in Jülich liegt unter diesem Wert. Über alle 312 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 100 €; der niedrigste Satz beträgt 24 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Jülich 24 € weniger als Datteln und genauso viel wie Geldern.
- Emsdetten108 €
- Datteln96 €
- Voerde (Niederrhein)88 €
- Jülich72 €
- Geldern72 €
- Goch65 €
Mehrere Hunde in Jülich
Wer mehrere Hunde hält, sollte die Staffel genau lesen: Manche Satzungen nennen einen Satz «je Hund» für alle Hunde, wenn mehrere gehalten werden, andere nur einen Aufschlag für den zweiten und jeden weiteren.
In Jülich gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein einzelner Hund 72 Euro; bei zwei Hunden je Hund 90 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 111 Euro; nach § 3 befreite Hunde zählen nicht mit, nach § 4 ermäßigte Hunde zählen mit.
Listenhunde in Jülich
Für einen gefährlichen Hund verlangt Jülich 576 € im Jahr.
Ein gefährlicher Hund kostet 576 Euro, bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 720 Euro je Hund (§ 2 Abs. 1 Buchst. d, e). Gefährlich sind Hunde, die auf Angriffslust, Kampfbereitschaft oder Schärfe gezüchtet oder zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe ausgebildet wurden, die sich nach amtstierärztlichem Gutachten als bissig erwiesen, einen Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen oder unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde gehetzt oder gerissen haben, insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen (§ 2 Abs. 2). Für schon vor dem 01.01.2012 gehaltene gefährliche Hunde gelten die normalen Sätze (§ 2 Abs. 3). Ermäßigungen gibt es für gefährliche Hunde nicht (§ 4 Abs. 4).
Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen
Was in Nordrhein-Westfalen für Hundehalter gilt
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Jülich das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen, vor allem „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Nordrhein-Westfalen nennt 14 Rassen ausdrücklich, etwa Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Für die Hundesteuer in Jülich kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Jülich aufhalten, wenn die Hunde anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1)
- Hunde, die bei Tierschutz- und ähnlichen Vereinen in Tierheimen vorübergehend untergebracht sind, bei ordnungsgemäßer Buchführung (§ 3 Abs. 2)
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 3)
- Therapie- oder Rettungshunde mit bestandener Prüfung, die ohne Entgeltabsicht eingesetzt werden, bei mehreren Hunden nur für einen Hund, jährlich neu zu beantragen (§ 3 Abs. 4)
- Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl, auf Antrag; nicht für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 5, 7)
- Hunde aus einer gemeinnützigen Einrichtung im Kreis Düren mit Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (Tierheim) für ein Jahr ab dem Monat der Übernahme, wenn der Hund mindestens zwei Jahre gehalten wird; bei Hunden ab zehn Jahren unbefristet, auf Antrag (§ 3 Abs. 6)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. a)
- Halbe Steuer für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines anerkannten Vereins oder Verbands, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. b)
- Steuer auf ein Viertel ermäßigt für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 Meter vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 2)
- Halbe Steuer für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Leistungen nach dem SGB II sowie für einkommensmäßig gleichstehende Personen, auf Antrag (§ 4 Abs. 3)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Stadt Jülich, Steueramt
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Hunderasse; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen mit Rückgabe der Steuermarke (§ 8 Abs. 2)
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Jülich ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Jülich vom 14.11.2011 (Ortsrecht Ziffer 7.2, Stand 10.03.2012)
- Fassung
- Satzung vom 14.11.2011 (Ratsbeschluss 20.10.2011), gültig ab 01.01.2012, geändert durch 1. Änderungssatzung vom 23.02.2012 (§ 3 Abs. 4, in Kraft ab 10.03.2012)
- Abgerufen am
- 22.10.2026
a) nur ein Hund gehalten wird 72,00 Euro; b) zwei Hunde gehalten werden 90,00 Euro je Hund; c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 111,00 Euro je Hund; d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 576,00 Euro; e) zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 720,00 Euro je Hund.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Jülich
Was kostet die Hundesteuer in Jülich 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Jülich für den ersten Hund 72 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 90 €, ab drei Hunden jeder 111 €. Für einen Listenhund werden 576 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Jülich vom 14.11.2011 (Ortsrecht Ziffer 7.2, Stand 10.03.2012). Fassung: Satzung vom 14.11.2011 (Ratsbeschluss 20.10.2011), gültig ab 01.01.2012, geändert durch 1. Änderungssatzung vom 23.02.2012 (§ 3 Abs. 4, in Kraft ab 10.03.2012).
Was kostet ein zweiter Hund in Jülich?
Für den zweiten Hund gilt in Jülich ein Satz von 90 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 180 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein einzelner Hund 72 Euro; bei zwei Hunden je Hund 90 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 111 Euro; nach § 3 befreite Hunde zählen nicht mit, nach § 4 ermäßigte Hunde zählen mit.
Gibt es in Jülich eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Jülich kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Halbe Steuer für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Leistungen nach dem SGB II sowie für einkommensmäßig gleichstehende Personen, auf Antrag (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Welche Hunde sind in Jülich von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Jülich laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Jülich aufhalten, wenn die Hunde anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1), Hunde, die bei Tierschutz- und ähnlichen Vereinen in Tierheimen vorübergehend untergebracht sind, bei ordnungsgemäßer Buchführung (§ 3 Abs. 2), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 3), Therapie- oder Rettungshunde mit bestandener Prüfung, die ohne Entgeltabsicht eingesetzt werden, bei mehreren Hunden nur für einen Hund, jährlich neu zu beantragen (§ 3 Abs. 4), Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl, auf Antrag; nicht für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 5, 7) und Hunde aus einer gemeinnützigen Einrichtung im Kreis Düren mit Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (Tierheim) für ein Jahr ab dem Monat der Übernahme, wenn der Hund mindestens zwei Jahre gehalten wird; bei Hunden ab zehn Jahren unbefristet, auf Antrag (§ 3 Abs. 6). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. a), Halbe Steuer für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines anerkannten Vereins oder Verbands, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. b), Steuer auf ein Viertel ermäßigt für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 Meter vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 2) und Halbe Steuer für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Leistungen nach dem SGB II sowie für einkommensmäßig gleichstehende Personen, auf Antrag (§ 4 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Jülich an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Jülich, Steueramt», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Hunderasse; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen mit Rückgabe der Steuermarke (§ 8 Abs. 2). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Hundesteuer in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen
Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Jülich.