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Quellen und Methodik

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · Fehler melden

Kurze Antwort

Jeder Steuersatz im Hundesteueratlas stammt aus der Hundesteuersatzung der Gemeinde, bei Berlin und Hamburg aus dem Landesgesetz. Zu jedem Wert zeigen wir Quelle, Fassung und Abrufdatum.

Woher die Steuersätze stammen

Grundlage jeder Gemeindeseite ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde in der aktuell gültigen Fassung. Wir rufen sie direkt bei der Gemeinde ab, meist über deren Ortsrecht-Seite oder als PDF. Wo die Satzung online nicht erreichbar ist, nutzen wir die amtliche Dienstleistungsseite der Stadt und kennzeichnen das.

Vergleichsportale, Versicherungsratgeber oder Presseberichte sind für uns keine Quelle für Beträge. Wir nutzen sie höchstens als Hinweis, dass sich eine Satzung geändert hat, und prüfen das dann am Satzungstext.

Was wir aus der Satzung übernehmen

Fehlt eine Angabe in der Satzung oder ist sie nicht eindeutig, bleibt das Feld leer. Wir schätzen nicht und füllen nichts aus anderen Städten auf.

  • Satz für den ersten Hund
  • Satz für den zweiten und jeden weiteren Hund, mit der genauen Staffelregel
  • Satz für gefährliche Hunde (Listenhunde) und wie die Satzung sie bestimmt
  • Ermäßigungen und Befreiungen
  • Anmeldefrist, zuständige Stelle und Online-Dienst
  • Fassung der Satzung, Fundstelle und ein kurzes wörtliches Zitat der Steuersätze

So prüfen wir

  • Jeder Wert wird mit der Fundstelle in der Satzung (Paragraph) erfasst.
  • Ein zweiter Blick gleicht die Beträge mit dem Zitat ab, bevor eine Seite freigeschaltet wird.
  • Eine Gemeindeseite geht erst online, wenn mindestens der Satz für den ersten Hund, die Quelle und die Fassung feststehen.
  • Beschlossene Änderungen für das Folgejahr vermerken wir auf der Stadtseite und aktualisieren zum Stichtag.

Landesrecht

Die Regeln zu Listenhunden, Haftpflicht, Sachkunde und Kennzeichnung entnehmen wir dem Hundegesetz oder der Verordnung des jeweiligen Landes. Auf jeder Länderseite stehen Gesetz, Fassung und Abrufdatum.

Häufigste Fragen auf jeder Seite

Jede Seite beantwortet fünf Fragen. Welche das sind, ermitteln wir aus den Fragen, die bei Google zu den jeweiligen Suchbegriffen am häufigsten angezeigt werden, und aus der Autovervollständigung. Die Antworten bauen wir aus den Daten der Seite.

Fehler melden

Hat sich eine Satzung geändert oder ist ein Wert falsch, schreib uns an team@hundesteueratlas.de. Wir prüfen jede Meldung am Satzungstext und korrigieren die Seite mit neuem Stand.

Die 5 häufigsten Fragen

Woher stammen die Zahlen im Hundesteueratlas?

Aus der Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde, bei Berlin und Hamburg aus dem Landesgesetz. Wo die Satzung nicht online ist, aus der amtlichen Dienstleistungsseite der Stadt.

Wie aktuell sind die Angaben?

Jede Stadtseite nennt Fassung der Satzung und Abrufdatum. Beschlossene Änderungen vermerken wir und aktualisieren zum Stichtag. Stand des Gesamtbestands: 22.10.2026.

Warum fehlt meine Gemeinde?

Eine Gemeinde erscheint erst, wenn ihre Satzung ausgewertet und geprüft ist. Derzeit sind 17 Städte online, weitere kommen laufend hinzu.

Sind die Angaben verbindlich?

Nein. Verbindlich ist nur der Steuerbescheid deiner Gemeinde. Der Hundesteueratlas fasst die Satzung zusammen und verlinkt sie, damit du nachprüfen kannst.

Wie melde ich einen Fehler?

Schreib an team@hundesteueratlas.de mit Stadt und Fundstelle. Wir prüfen am Satzungstext und korrigieren mit neuem Stand.