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Hundesteuer Goch 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

In Goch kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 65 €. Bei zwei Hunden kostet jeder 100 €, ab drei Hunden jeder 115 €. Listenhunde kosten 630 € im Jahr.

Ob Ersthund, Zweithund oder Listenhund: Goch staffelt die Hundesteuer nach festen Regeln. Diese Seite bündelt, was die Satzung dazu sagt, mit Quelle und Abrufdatum.

Hundesteuer Goch 2026 im Überblick

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund65 €
Je Hund bei zwei Hunden100 €
Je Hund ab drei Hunden115 €
Listenhund (gefährlicher Hund)630 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Goch berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Goch

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 22.12.2000, zuletzt geändert durch Änderung vom 20.01.2021

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Goch pro Monat und über die Jahre

    Pro Monat gerechnet sind es in Goch 5,42 €, pro Tag 0,18 €. Wann der Jahresbetrag von 65 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 325 € und in zehn Jahren 650 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Hältst du zwei Hunde, gilt in Goch für beide der erhöhte Satz. Daraus ergeben sich 200 € pro Jahr; das sind 135 € mehr als für einen Hund. Für drei Hunde nennt die Satzung zusammen 345 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Goch rund 9,7-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 52,50 € pro Monat.

    Wie teuer ist Goch?

    In Mittelstädten wie Goch (etwa 34.825 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.

    Unter den 92 Städten in Nordrhein-Westfalen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 103 €. Goch liegt damit unter diesem Wert. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Goch 7 € weniger als Geldern und 39 € weniger als Wermelskirchen.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Wermelskirchen104 €
    2. Greven102 €
    3. Warendorf96 €
    4. Wesseling78 €
    5. Geldern72 €
    6. Goch65 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.

    In Goch gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Gesamtzahl der Hunde: 65 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird, bei zwei Hunden je Hund 100 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 115 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt.

    Was für Listenhunde gilt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Goch 630 € im Jahr.

    Gefährlich sind nach § 2 Abs. 2 Hunde, die auf Angriffslust, Kampfbereitschaft oder Schärfe gezüchtet oder zum Nachteil des Menschen bzw. auf Zivilschärfe ausgebildet wurden, die sich nach Gutachten des beamteten Tierarztes als bissig erwiesen, Menschen gefahrdrohend angesprungen oder unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde gehetzt oder gerissen haben, insbesondere Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen; die Feststellung trifft die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt. Steuer: 630 Euro für einen gefährlichen Hund, bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden je Hund 965 Euro (§ 2 Abs. 1 Buchst. d und e); keine Befreiung nach § 3 Abs. 2 bis 4 und keine Ermäßigung (§ 3 Abs. 5, § 4 Abs. 2).

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Was in Nordrhein-Westfalen für Hundehalter gilt

    Die Hundesteuer regelt Goch selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 14 Rassen, darunter Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Goch zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Goch aufhalten, wenn die Hunde anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1)
    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2)
    • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von ins Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 Buchst. a)
    • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 Buchst. b)
    • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene, für den Rettungs- und Katastrophendienst ausgebildete und gehaltene Hunde mit Nachweis von Ausbildung und Eignung, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 Buchst. c)
    • Hunde aus einer Einrichtung mit Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG und vom Finanzamt bestätigter Gemeinnützigkeit, für ein Jahr ab dem Monat der Übernahme, auf Antrag (§ 3 Abs. 4)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde von Beziehern von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (SGB II) sowie einkommensmäßig gleichstehenden Personen, auf Antrag und nur für einen Hund (§ 4 Abs. 1)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Goch, Steuerstelle (Ansprechpartner laut Service-Seite: Michael Schwerdt, Tel. 02823 320-228, michael.schwerdt@goch.de)
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme unter Angabe der Hunderasse; bei eigenem Wurf innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 8 Abs. 2)

    Hund online bei der Stadt Goch anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Goch vom 22. Dezember 2000, in der Fassung der Änderung vom 22. Oktober 2001, 12. Februar 2003, 17. Dezember …
    Fassung
    Satzung vom 22.12.2000, zuletzt geändert durch Änderung vom 20.01.2021
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 65,00 Euro, b) zwei Hunde gehalten werden 100,00 Euro je Hund, c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 115,00 Euro je Hund, d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 630,00 Euro, e) zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 965,00 Euro je Hund.

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Goch

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Goch 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Goch für den ersten Hund 65 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 100 €, ab drei Hunden jeder 115 €. Für einen Listenhund werden 630 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Goch vom 22. Dezember 2000, in der Fassung der Änderung vom 22. Oktober 2001, 12. Februar 2003, 17. Dezember …. Fassung: Satzung vom 22.12.2000, zuletzt geändert durch Änderung vom 20.01.2021.

    Was kostet ein zweiter Hund in Goch?

    Für den zweiten Hund gilt in Goch ein Satz von 100 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 200 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Gesamtzahl der Hunde: 65 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird, bei zwei Hunden je Hund 100 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 115 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt.

    Gibt es in Goch eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Goch kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde von Beziehern von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (SGB II) sowie einkommensmäßig gleichstehenden Personen, auf Antrag und nur für einen Hund (§ 4 Abs. 1). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Für welche Hunde muss man in Goch keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Goch laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Goch aufhalten, wenn die Hunde anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2), Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von ins Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 Buchst. a), Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 Buchst. b), Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene, für den Rettungs- und Katastrophendienst ausgebildete und gehaltene Hunde mit Nachweis von Ausbildung und Eignung, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 Buchst. c) und Hunde aus einer Einrichtung mit Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG und vom Finanzamt bestätigter Gemeinnützigkeit, für ein Jahr ab dem Monat der Übernahme, auf Antrag (§ 3 Abs. 4). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde von Beziehern von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (SGB II) sowie einkommensmäßig gleichstehenden Personen, auf Antrag und nur für einen Hund (§ 4 Abs. 1). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Goch an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Goch, Steuerstelle (Ansprechpartner laut Service-Seite: Michael Schwerdt, Tel. 02823 320-228, michael.schwerdt@goch.de)», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme unter Angabe der Hunderasse; bei eigenem Wurf innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 8 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

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    Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Goch redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.