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Hundesteuer Kamp-Lintfort 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

In Kamp-Lintfort kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 100 €. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 120 €, ab drei Hunden jeder 140 €.

Hundehalter in Kamp-Lintfort finden hier die Sätze der Hundesteuer, den Vergleich mit anderen Städten in Nordrhein-Westfalen und den Weg zur An- und Abmeldung, jeweils belegt mit der Satzung.

Die Sätze in Kamp-Lintfort

Hundesteuer Kamp-Lintfort 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund100 €
Je Hund bei zwei Hunden120 €
Je Hund ab drei Hunden140 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Kamp-Lintfort?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Kamp-Lintfort

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 22.12.1997 (Ratsbeschluss 16.12.1997, Amtsblatt Nr. 19/1997 vom 29.12.1997, in Kraft 01.01.1998), zuletzt geändert durch 3. Nachtrag vom 07.12.2016 …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Kamp-Lintfort im Jahr kostet

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Kamp-Lintfort 8,33 € Steuer, am Tag sind es 0,27 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 500 € zusammen, in zehn Jahren 1.000 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Achtung bei mehreren Hunden: Kamp-Lintfort berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 240 € im Jahr (20 € im Monat), drei Hunde kosten 420 €.

    Kamp-Lintfort im Vergleich

    Mit rund 38.150 Einwohnern ist Kamp-Lintfort keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.

    Im Vergleich mit 92 erfassten Städten in Nordrhein-Westfalen (Median 103 €) liegt Kamp-Lintfort unter der Mitte. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Kamp-Lintfort 2 € weniger als Greven und 22 € mehr als Wesseling.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Greven102 €
    2. Nettetal102 €
    3. Kamp-Lintfort100 €
    4. Warendorf96 €
    5. Wesseling78 €
    6. Geldern72 €

    Mehrere Hunde in Kamp-Lintfort

    Wer mehrere Hunde hält, sollte die Staffel genau lesen: Manche Satzungen nennen einen Satz «je Hund» für alle Hunde, wenn mehrere gehalten werden, andere nur einen Aufschlag für den zweiten und jeden weiteren.

    In Kamp-Lintfort gilt laut Satzung: Nach § 2 beträgt die Steuer jährlich 100 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird, bei zwei Hunden je Hund 120 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 140 Euro; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt.

    Listenhunde in Kamp-Lintfort

    Kamp-Lintfort verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Landesrecht für Hunde in Kamp-Lintfort

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Nordrhein-Westfalen fest. Grundlage ist „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Kamp-Lintfort gefährliche Hunde bestimmt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, aG oder H) (§ 3 Abs. 2)
    • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten und den Hund nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuern oder steuerbefreit halten (§ 3 Abs. 1)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbierung für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins (§ 4 Abs. 1)
    • Ermäßigung auf ein Viertel für einen Hund zur Bewachung eines landwirtschaftlichen Anwesens, das mehr als 400 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegt (§ 4 Abs. 2 a)
    • Ermäßigung auf ein Viertel für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII), Arbeitslosengeld II (SGB II) oder vergleichbarem Einkommen (§ 4 Abs. 2 b)
    • Ermäßigung auf ein Viertel für nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich genutzter Herden (§ 4 Abs. 2 c)
    • Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. bei versteuerten Hunden spätestens zwei Wochen vor Monatsbeginn (§ 5 Abs. 2)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Kamp-Lintfort, Steuerabteilung – steuerabteilung@kamp-lintfort.de
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst geborener Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1)

    Hund online bei der Stadt Kamp-Lintfort anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Kamp-Lintfort vom 22.12.1997 (Ortsrecht 2/I, Lesefassung)
    Fassung
    Satzung vom 22.12.1997 (Ratsbeschluss 16.12.1997, Amtsblatt Nr. 19/1997 vom 29.12.1997, in Kraft 01.01.1998), zuletzt geändert durch 3. Nachtrag vom 07.12.2016 …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 100,00 € b) zwei Hunde gehalten werden je Hund 120,00 € c) drei oder mehr Hunde gehalten werden je Hund 140,00 €.

    Fragen und Antworten zu Kamp-Lintfort

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Kamp-Lintfort 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Kamp-Lintfort für den ersten Hund 100 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 120 €, ab drei Hunden jeder 140 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Kamp-Lintfort vom 22.12.1997 (Ortsrecht 2/I, Lesefassung). Fassung: Satzung vom 22.12.1997 (Ratsbeschluss 16.12.1997, Amtsblatt Nr. 19/1997 vom 29.12.1997, in Kraft 01.01.1998), zuletzt geändert durch 3. Nachtrag vom 07.12.2016 ….

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Kamp-Lintfort?

    Für den zweiten Hund gilt in Kamp-Lintfort ein Satz von 120 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 240 €. Laut Satzung: Nach § 2 beträgt die Steuer jährlich 100 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird, bei zwei Hunden je Hund 120 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 140 Euro; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt.

    Sind Rentner in Kamp-Lintfort von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Kamp-Lintfort kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung auf ein Viertel für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII), Arbeitslosengeld II (SGB II) oder vergleichbarem Einkommen (§ 4 Abs. 2 b). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Welche Hunde sind in Kamp-Lintfort von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Kamp-Lintfort laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, aG oder H) (§ 3 Abs. 2) und Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten und den Hund nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuern oder steuerbefreit halten (§ 3 Abs. 1). Ermäßigt wird für: Halbierung für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins (§ 4 Abs. 1), Ermäßigung auf ein Viertel für einen Hund zur Bewachung eines landwirtschaftlichen Anwesens, das mehr als 400 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegt (§ 4 Abs. 2 a), Ermäßigung auf ein Viertel für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII), Arbeitslosengeld II (SGB II) oder vergleichbarem Einkommen (§ 4 Abs. 2 b), Ermäßigung auf ein Viertel für nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich genutzter Herden (§ 4 Abs. 2 c) und Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. bei versteuerten Hunden spätestens zwei Wochen vor Monatsbeginn (§ 5 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Kamp-Lintfort an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Kamp-Lintfort, Steuerabteilung – steuerabteilung@kamp-lintfort.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst geborener Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Vergleichbare Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Kamp-Lintfort.