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Hundesteuer Mettmann 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

In Mettmann kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 130 €. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 160 €, ab drei Hunden jeder 180 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 970 €.

Wer in Mettmann einen Hund hält, zahlt dafür Hundesteuer an die Stadt. Wie hoch sie ist, legt Mettmann selbst in der Hundesteuersatzung fest. Diese Seite fasst die Sätze, die Staffel für mehrere Hunde und die Regeln für Listenhunde zusammen.

Die Sätze in Mettmann

Jahresbeträge in Mettmann
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund130 €
Je Hund bei zwei Hunden160 €
Je Hund ab drei Hunden180 €
Listenhund (gefährlicher Hund)970 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Mettmann berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Mettmann

    Quelle: Satzung · Stand Hundesteuersatzung vom 18.12.1997, zuletzt geändert durch die 5. Änderung (Ratsbeschluss vom 05.04.2022), gültig ab 01.01.2023

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Mettmann im Jahr kostet

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Mettmann 10,83 € Steuer, am Tag sind es 0,36 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Mettmann ergeben nach heutigem Satz 650 €, zehn Jahre 1.300 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Bei zwei Hunden steigt in Mettmann der Satz für jeden Hund, nicht nur für den zweiten. Zusammen sind das 320 € im Jahr, also 190 € mehr als mit einem Hund. Mit drei Hunden kommst du auf 540 €.

    Für einen Listenhund verlangt Mettmann rund 7,5-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 80,83 €.

    Wie teuer ist Mettmann?

    Mit rund 39.595 Einwohnern ist Mettmann keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.

    Unter den 110 Städten in Nordrhein-Westfalen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 101 €. Mettmann liegt damit über diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 24 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 100 €, 312 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Mettmann 80 € mehr als Lemgo und 76 € mehr als Ahaus.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Mettmann130 €
    2. Niederkassel120 €
    3. Löhne78 €
    4. Coesfeld72 €
    5. Ahaus54 €
    6. Lemgo50 €

    Mehrere Hunde in Mettmann

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Mettmann gilt laut Satzung: Ein einzelner Hund kostet 130,00 EUR im Jahr, bei zwei Hunden je Hund 160,00 EUR und bei drei oder mehr Hunden je Hund 180,00 EUR (§ 2 Abs. 1 Buchst. a bis c).

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Mettmann 970 € im Jahr.

    Gefährlich sind nach § 2 Abs. 2 Hunde, die auf Angriffslust, Kampfbereitschaft oder Schärfe gezüchtet oder entsprechend abgerichtet sind, sich nach amtstierärztlichem Gutachten als bissig erwiesen, wiederholt Menschen gefahrdrohend angesprungen oder Wild, Vieh, Katzen oder Hunde gehetzt haben, sowie die Rassen nach §§ 3 und 10 LHundG NRW (Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu, Alano) und deren Kreuzungen; Steuer 970,00 EUR je Hund (§ 2 Abs. 1 Buchst. d). Mit Nachweis einer erfolgreichen Verhaltensprüfung kann auf Antrag der normale Satz festgesetzt werden (§ 2 Abs. 2).

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Regeln des Landes

    Die Hundesteuer regelt Mettmann selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Nordrhein-Westfalen nennt 14 Rassen ausdrücklich, etwa Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Für die Hundesteuer in Mettmann kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Mettmann aufhalten und den Hund anderswo versteuern (§ 3 Abs. 1)
    • Höchstens ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dient (Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 3 Abs. 2)
    • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Herdengebrauchshunde für nicht gewerbliche Herden (§ 3 Abs. 3)
    • Keine Befreiung nach Abs. 2 und 3 für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 4)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbe Steuer für Wachhunde von Gebäuden, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 Buchst. a)
    • Halbe Steuer für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 4 Abs. 1 Buchst. b)
    • Ein Viertel des Steuersatzes für höchstens zwei Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 Meter vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 4 Abs. 2)
    • Ein Viertel des Steuersatzes für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Leistungen nach SGB II und einkommensmäßig Gleichgestellten (§ 4 Abs. 3)
    • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 4)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadtverwaltung Mettmann, Steuern und Grundabgaben, Neanderstr. 85, 40822 Mettmann, Tel. 02104 980-240, E-Mail steuerabteilung@mettmann.de (Formular: https://www.mettmann.de/web/formulare/hundesteuer_antrag.pdf)
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats; Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 8 Abs. 1 und 2)

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Mettmann vom 18.12.1997 in der Fassung der 5. Änderung vom 05.04.2022 (Ortsrecht 21.001)
    Fassung
    Hundesteuersatzung vom 18.12.1997, zuletzt geändert durch die 5. Änderung (Ratsbeschluss vom 05.04.2022), gültig ab 01.01.2023
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam EUR Bisher EUR a) nur ein Hund gehalten wird 130,00 110,00 je Hund b) zwei Hunde gehalten werden 160,00 140,00 je Hund c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 180,00 160,00 je Hund d) ein oder mehrere gefährliche Hunde gehalten werden 970,00 950,00 je Hund

    Die 5 häufigsten Fragen

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Mettmann 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Mettmann für den ersten Hund 130 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 160 €, ab drei Hunden jeder 180 €. Für einen Listenhund werden 970 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Mettmann vom 18.12.1997 in der Fassung der 5. Änderung vom 05.04.2022 (Ortsrecht 21.001). Fassung: Hundesteuersatzung vom 18.12.1997, zuletzt geändert durch die 5. Änderung (Ratsbeschluss vom 05.04.2022), gültig ab 01.01.2023.

    Was kostet ein zweiter Hund in Mettmann?

    Für den zweiten Hund gilt in Mettmann ein Satz von 160 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 320 €. Laut Satzung: Ein einzelner Hund kostet 130,00 EUR im Jahr, bei zwei Hunden je Hund 160,00 EUR und bei drei oder mehr Hunden je Hund 180,00 EUR (§ 2 Abs. 1 Buchst. a bis c).

    Muss ich als Rentner in Mettmann Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Mettmann kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ein Viertel des Steuersatzes für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Leistungen nach SGB II und einkommensmäßig Gleichgestellten (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Mettmann?

    Steuerfrei sind in Mettmann laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Mettmann aufhalten und den Hund anderswo versteuern (§ 3 Abs. 1), Höchstens ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dient (Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 3 Abs. 2), Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Herdengebrauchshunde für nicht gewerbliche Herden (§ 3 Abs. 3) und Keine Befreiung nach Abs. 2 und 3 für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 4). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Wachhunde von Gebäuden, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 Buchst. a), Halbe Steuer für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 4 Abs. 1 Buchst. b), Ein Viertel des Steuersatzes für höchstens zwei Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 Meter vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 4 Abs. 2), Ein Viertel des Steuersatzes für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Leistungen nach SGB II und einkommensmäßig Gleichgestellten (§ 4 Abs. 3) und Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 4). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.

    Wie melde ich meinen Hund in Mettmann an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadtverwaltung Mettmann, Steuern und Grundabgaben, Neanderstr. 85, 40822 Mettmann, Tel. 02104 980-240, E-Mail steuerabteilung@mettmann.de (Formular: https://www.mettmann.de/web/formulare/hundesteuer_antrag.pdf)», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats; Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 8 Abs. 1 und 2). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Vergleichbare Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Mettmann redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.