Hundesteuer Lemgo 2026
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Kurze Antwort
Lemgo setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 50 € pro Jahr fest. Bei zwei Hunden kostet jeder 70 €, ab drei Hunden jeder 80 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 540 €.
Diese Seite beantwortet die Fragen, die Hundehalter in Lemgo am häufigsten zur Hundesteuer stellen: wie viel, für welchen Hund, mit welcher Ermäßigung und bis wann anmelden.
So hoch ist die Hundesteuer in Lemgo
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 50 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 70 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 80 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 540 € |
| Steuermarke | ja |
Deine Hundesteuer in Lemgo
Hundesteuer pro Jahr in Lemgo
Quelle: Satzung · Stand Hundesteuersatzung vom 31.10.1997, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 21.12.2010 (Kreisblatt Lippe vom 27.12.2010, Seite 876)
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Lemgo im Jahr kostet
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Lemgo 4,17 € Steuer, am Tag sind es 0,14 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 250 €, auf zehn Jahre 500 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Bei zwei Hunden steigt in Lemgo der Satz für jeden Hund, nicht nur für den zweiten. Zusammen sind das 140 € im Jahr, also 90 € mehr als mit einem Hund. Mit drei Hunden kommst du auf 240 €.
Ein gefährlicher Hund kostet in Lemgo rund 10,8-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 45 € im Monat.
Wie teuer ist Lemgo?
Mit rund 39.959 Einwohnern ist Lemgo keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.
Im Vergleich mit 110 erfassten Städten in Nordrhein-Westfalen (Median 101 €) liegt Lemgo unter der Mitte. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 24 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 100 €, 312 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Lemgo 4 € weniger als Ahaus und 80 € weniger als Mettmann.
- Mettmann130 €
- Niederkassel120 €
- Löhne78 €
- Ahaus54 €
- Lemgo50 €
- Hückelhoven48 €
Zweithund und weitere Hunde
Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.
In Lemgo gilt laut Satzung: Ein einzelner Hund kostet 50,00 Euro im Jahr, bei zwei Hunden je Hund 70,00 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 80,00 Euro (§ 2 Abs. 1 Buchst. a bis c).
Was für Listenhunde gilt
Für einen gefährlichen Hund verlangt Lemgo 540 € im Jahr.
Gefährlich sind nach § 2 Abs. 2 Hunde, die auf Angriffslust, Kampfbereitschaft oder Schärfe gezüchtet oder entsprechend ausgebildet wurden, sich nach amtstierärztlichem Gutachten als bissig erwiesen, Menschen gefahrdrohend angesprungen oder unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde gehetzt haben, insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen; Steuer 540,00 Euro für einen, bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 675,00 Euro je Hund (§ 2 Abs. 1 Buchst. d und e). Mit bestandener Verhaltensprüfung vor einem amtlichen Tierarzt ist auf Antrag eine Befreiung von der erhöhten Steuer möglich (§ 4 Abs. 4).
Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen
Regeln des Landes
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Lemgo das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen, vor allem „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Das Land führt eine Rasseliste mit 14 Rassen, darunter Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Lemgo zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Lemgo aufhalten und den Hund anderswo versteuern (§ 3 Abs. 1)
- Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim mit Sitz im Kreis Lippe oder mit Kooperation mit Lemgo, befristet für 12 Monate (§ 3 Abs. 2)
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 3 Abs. 3), nicht für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 4)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halbe Steuer für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 4 Abs. 1)
- Halbe Steuer für einen Hund im Haushalt bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Leistungen nach SGB II und einkommensmäßig Gleichgestellten (§ 4 Abs. 2)
- Für gefährliche Hunde keine Ermäßigung nach § 4 Abs. 1 und 2 (§ 4 Abs. 3)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Bürgerbüro der Alten Hansestadt Lemgo, Marktplatz 4, 32657 Lemgo, Tel. 05261 213-0, E-Mail 3.330@lemgo.de
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats; Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 8 Abs. 1 und 2)
Hund online bei der Stadt Lemgo anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Woher die Zahlen stammen
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Alten Hansestadt Lemgo vom 31.10.1997 (Lesefassung)
- Fassung
- Hundesteuersatzung vom 31.10.1997, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 21.12.2010 (Kreisblatt Lippe vom 27.12.2010, Seite 876)
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 50,00 Euro; b) zwei Hunde gehalten werden 70,00 Euro je Hund; c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 80,00 Euro je Hund; d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 540,00 Euro; e) zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 675,00 Euro je Hund.
Die 5 häufigsten Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Lemgo 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Lemgo für den ersten Hund 50 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 70 €, ab drei Hunden jeder 80 €. Für einen Listenhund werden 540 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Alten Hansestadt Lemgo vom 31.10.1997 (Lesefassung). Fassung: Hundesteuersatzung vom 31.10.1997, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 21.12.2010 (Kreisblatt Lippe vom 27.12.2010, Seite 876).
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Lemgo?
Für den zweiten Hund gilt in Lemgo ein Satz von 70 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 140 €. Laut Satzung: Ein einzelner Hund kostet 50,00 Euro im Jahr, bei zwei Hunden je Hund 70,00 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 80,00 Euro (§ 2 Abs. 1 Buchst. a bis c).
Gibt es in Lemgo eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Lemgo kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Halbe Steuer für einen Hund im Haushalt bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Leistungen nach SGB II und einkommensmäßig Gleichgestellten (§ 4 Abs. 2). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Wann entfällt die Hundesteuer in Lemgo?
Steuerfrei sind in Lemgo laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Lemgo aufhalten und den Hund anderswo versteuern (§ 3 Abs. 1), Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim mit Sitz im Kreis Lippe oder mit Kooperation mit Lemgo, befristet für 12 Monate (§ 3 Abs. 2) und Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 3 Abs. 3), nicht für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 4). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 4 Abs. 1), Halbe Steuer für einen Hund im Haushalt bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Leistungen nach SGB II und einkommensmäßig Gleichgestellten (§ 4 Abs. 2) und Für gefährliche Hunde keine Ermäßigung nach § 4 Abs. 1 und 2 (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.
Wo melde ich meinen Hund in Lemgo an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Bürgerbüro der Alten Hansestadt Lemgo, Marktplatz 4, 32657 Lemgo, Tel. 05261 213-0, E-Mail 3.330@lemgo.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats; Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 8 Abs. 1 und 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Hundesteuer in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Lemgo. Stand 22.10.2026.