Hundesteuer Löhne 2026
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Kurze Antwort
Löhne setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 78 € pro Jahr fest. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 90 €, ab drei Hunden jeder 102 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 624 €.
Wer in Löhne einen Hund hält, zahlt dafür Hundesteuer an die Stadt. Wie hoch sie ist, legt Löhne selbst in der Hundesteuersatzung fest. Diese Seite fasst die Sätze, die Staffel für mehrere Hunde und die Regeln für Listenhunde zusammen.
Die Sätze in Löhne
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 78 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 90 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 102 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 624 € |
| Steuermarke | nein |
Deine Hundesteuer in Löhne
Hundesteuer pro Jahr in Löhne
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 17.12.2025 (Ratsbeschluss 17.12.2025), in Kraft ab 01.01.2026
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Löhne pro Monat und über die Jahre
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Löhne 6,50 € Steuer, am Tag sind es 0,21 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Löhne ergeben nach heutigem Satz 390 €, zehn Jahre 780 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Bei zwei Hunden steigt in Löhne der Satz für jeden Hund, nicht nur für den zweiten. Zusammen sind das 180 € im Jahr, also 102 € mehr als mit einem Hund. Mit drei Hunden kommst du auf 306 €.
Ein gefährlicher Hund kostet in Löhne 8-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 52 € im Monat.
Wie teuer ist Löhne?
Mit rund 40.757 Einwohnern ist Löhne keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.
Im Vergleich mit 110 erfassten Städten in Nordrhein-Westfalen (Median 101 €) liegt Löhne unter der Mitte. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 24 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 100 €, 312 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Löhne 30 € mehr als Hückelhoven und 24 € mehr als Ahaus.
- Mettmann130 €
- Nettetal102 €
- Löhne78 €
- Ahaus54 €
- Lemgo50 €
- Hückelhoven48 €
Zweithund und weitere Hunde
Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.
In Löhne gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein einzelner Hund 78 Euro; bei zwei Hunden je Hund 90 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 102 Euro im Jahr; nach § 3 befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde schon.
Was für Listenhunde gilt
Für einen gefährlichen Hund verlangt Löhne 624 € im Jahr.
Ein gefährlicher Hund kostet 624 Euro, bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 780 Euro je Hund (§ 2 Abs. 1 Buchst. d und e). Gefährlich sind Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen, bei denen der Phänotyp deutlich hervortritt, und Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW festgestellt wurde (§ 2 Abs. 2). Für Rassehunde dieser Liste mit erfolgreich abgeschlossener Verhaltensprüfung gilt der doppelte Regelsatz nach § 2 Abs. 1 Buchst. a bis c (§ 4 Abs. 2).
Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen
Regeln des Landes
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Löhne das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen, vor allem „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Das Land führt eine Rasseliste mit 14 Rassen, darunter Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Löhne zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Löhne aufhalten, wenn die Hunde anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1)
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe von Personen mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen BL, GL, TBl, aG oder H dienen, auf Antrag (§ 3 Abs. 2)
- Hunde aus dem Tierheim Eichenhof (Vlotho) des Tierschutzvereins Vlotho: ein Jahr steuerfrei, auf Antrag, nicht für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 3, Abs. 5)
- Hunde, die zu Melde-, Sanitäts- oder Schutzzwecken verwendet werden und eine Prüfung vor einem unabhängigen Leistungsrichter abgelegt haben, auf Antrag (§ 3 Abs. 4)
Ermäßigt laut Satzung:
- 50 % des Steuersatzes für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder Leistungen nach dem SGB II und einkommensmäßig Gleichgestellte, auf Antrag, nur für einen Hund, nicht für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 1)
- Listenhunde nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 mit erfolgreich abgeschlossener Verhaltensprüfung: doppelter Regelsatz statt Satz für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 2)
- Antrag spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, ab dem die Vergünstigung gelten soll, schriftlich bei der Stadt (§ 5 Abs. 3)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
Hund in Löhne an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Löhne, Fachbereich 20 Finanzen, 20.2 Abgaben und Steuern, Oeynhausener Straße 41, 32584 Löhne, Telefon 05732 100-349, abgaben@loehne.de
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Zuzug (bei eigenem Wurf zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist), unter Angabe der Hunderasse (§ 8 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen (§ 8 Abs. 2)
Hund online bei der Stadt Löhne anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Löhne ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Löhne vom 17.12.2025 (Ortsrecht 5.1)
- Fassung
- Satzung vom 17.12.2025 (Ratsbeschluss 17.12.2025), in Kraft ab 01.01.2026
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einer Person oder mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 78,00 Euro; b) zwei Hunde gehalten werden 90,00 Euro je Hund; c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 102,00 Euro je Hund; d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 624,00 Euro; e) zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 780,00 Euro je Hund.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Löhne
Was kostet die Hundesteuer in Löhne 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Löhne für den ersten Hund 78 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 90 €, ab drei Hunden jeder 102 €. Für einen Listenhund werden 624 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Löhne vom 17.12.2025 (Ortsrecht 5.1). Fassung: Satzung vom 17.12.2025 (Ratsbeschluss 17.12.2025), in Kraft ab 01.01.2026.
Was kostet ein zweiter Hund in Löhne?
Für den zweiten Hund gilt in Löhne ein Satz von 90 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 180 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein einzelner Hund 78 Euro; bei zwei Hunden je Hund 90 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 102 Euro im Jahr; nach § 3 befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde schon.
Sind Rentner in Löhne von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Löhne kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für 50 % des Steuersatzes für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder Leistungen nach dem SGB II und einkommensmäßig Gleichgestellte, auf Antrag, nur für einen Hund, nicht für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 1). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Welche Hunde sind in Löhne von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Löhne laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Löhne aufhalten, wenn die Hunde anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1), Hunde, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe von Personen mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen BL, GL, TBl, aG oder H dienen, auf Antrag (§ 3 Abs. 2), Hunde aus dem Tierheim Eichenhof (Vlotho) des Tierschutzvereins Vlotho: ein Jahr steuerfrei, auf Antrag, nicht für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 3, Abs. 5) und Hunde, die zu Melde-, Sanitäts- oder Schutzzwecken verwendet werden und eine Prüfung vor einem unabhängigen Leistungsrichter abgelegt haben, auf Antrag (§ 3 Abs. 4). Ermäßigt wird für: 50 % des Steuersatzes für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder Leistungen nach dem SGB II und einkommensmäßig Gleichgestellte, auf Antrag, nur für einen Hund, nicht für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 1), Listenhunde nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 mit erfolgreich abgeschlossener Verhaltensprüfung: doppelter Regelsatz statt Satz für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 2) und Antrag spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, ab dem die Vergünstigung gelten soll, schriftlich bei der Stadt (§ 5 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Bis wann muss ich meinen Hund in Löhne anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Löhne, Fachbereich 20 Finanzen, 20.2 Abgaben und Steuern, Oeynhausener Straße 41, 32584 Löhne, Telefon 05732 100-349, abgaben@loehne.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Zuzug (bei eigenem Wurf zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist), unter Angabe der Hunderasse (§ 8 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen (§ 8 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Hundesteuer in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen
Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Löhne redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.