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Hundesteuer Kamen 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Die Hundesteuer in Kamen beträgt 2026 für den ersten Hund 90 € pro Jahr. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 104 €, ab drei Hunden jeder 116 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 288 €.

Kommt ein Hund in einen Haushalt in Kamen, muss er bei der Stadt zur Hundesteuer angemeldet werden. Diese Übersicht nennt die Beträge laut Satzung, die Fristen und die zuständige Stelle.

So hoch ist die Hundesteuer in Kamen

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund90 €
Je Hund bei zwei Hunden104 €
Je Hund ab drei Hunden116 €
Listenhund (gefährlicher Hund)288 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Kamen berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Kamen

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 26.09.2012 (Ratsbeschluss 20.09.2012), gültig ab 01.01.2013

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Kamen im Jahr kostet

    Rechnest du die 90 € im Jahr herunter, landest du bei 7,50 € im Monat oder 0,25 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 450 € und in zehn Jahren 900 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Achtung bei mehreren Hunden: Kamen berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 208 € im Jahr (17,33 € im Monat), drei Hunde kosten 348 €.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Kamen rund 3,2-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 24 € im Monat.

    Wie teuer ist Kamen?

    Kamen zählt etwa 42.139 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.

    Der Median der 110 ausgewerteten Städte in Nordrhein-Westfalen beträgt 101 €. Der Satz in Kamen liegt unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 24 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 100 €, 312 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Kamen 5 € weniger als Siegburg und 12 € weniger als Nettetal.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Nettetal102 €
    2. Siegburg95 €
    3. Kamen90 €
    4. Borken72 €
    5. Heinsberg60 €
    6. Hückelhoven48 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.

    In Kamen gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein einzelner Hund 90 Euro, bei zwei Hunden je Hund 104 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 116 Euro; ein gefährlicher Hund kostet 288 Euro, bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden je Hund 324 Euro.

    Listenhunde in Kamen

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Kamen 288 € im Jahr.

    Gefährliche Hunde sind nach § 2 Abs. 2 Hunde, die im Einzelfall nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 bis 6 LHundG NRW als gefährlich eingestuft wurden, sowie Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden; 288 Euro für einen, 324 Euro je Hund bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden (§ 2 Abs. 1 Buchst. d und e).

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Was in Nordrhein-Westfalen für Hundehalter gilt

    Die Hundesteuer regelt Kamen selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Kamen gefährliche Hunde bestimmt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, wenn die Hunde anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1)
    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2)
    • Hunde direkt aus dem Tierheim des Kreises Unna für sechs Monate, auf Antrag mit der Anmeldung unter Vorlage des Übergabevertrags (§ 3 Abs. 3, § 5 Abs. 2 Buchst. a)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung um 75 % für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig gleichstehende Personen, nur für einen Hund und nicht für gefährliche Hunde, auf Antrag (§ 4)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Hund in Kamen an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Kamen, Rathausplatz 1, 59174 Kamen; Steuerabteilung Telefon 02307 148-2505 (laut Amtsblatt-Bekanntmachungen zu Hundesteuerbescheiden), E-Mail rathaus@stadt-kamen.de (allgemeine Rathausadresse)
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme des Hundes bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist, bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats, unter Angabe der Hunderasse (§ 8 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen (§ 8 Abs. 2)

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Kamen ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Kamen vom 26.09.2012
    Fassung
    Satzung vom 26.09.2012 (Ratsbeschluss 20.09.2012), gültig ab 01.01.2013
    Abgerufen am
    22.10.2026

    a) nur ein Hund gehalten wird, 90,00 € b) zwei Hunde gehalten werden, je Hund 104,00 € c) drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 116,00 € d) ein gefährlicher Hund im Sinne des § 3 LHundG NRW gehalten wird 288,00 €

    Fragen und Antworten zu Kamen

    Was kostet die Hundesteuer in Kamen 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Kamen für den ersten Hund 90 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 104 €, ab drei Hunden jeder 116 €. Für einen Listenhund werden 288 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Kamen vom 26.09.2012. Fassung: Satzung vom 26.09.2012 (Ratsbeschluss 20.09.2012), gültig ab 01.01.2013.

    Was kostet ein zweiter Hund in Kamen?

    Für den zweiten Hund gilt in Kamen ein Satz von 104 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 208 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein einzelner Hund 90 Euro, bei zwei Hunden je Hund 104 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 116 Euro; ein gefährlicher Hund kostet 288 Euro, bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden je Hund 324 Euro.

    Muss ich als Rentner in Kamen Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Kamen kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung um 75 % für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig gleichstehende Personen, nur für einen Hund und nicht für gefährliche Hunde, auf Antrag (§ 4). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Für welche Hunde muss man in Kamen keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Kamen laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, wenn die Hunde anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2) und Hunde direkt aus dem Tierheim des Kreises Unna für sechs Monate, auf Antrag mit der Anmeldung unter Vorlage des Übergabevertrags (§ 3 Abs. 3, § 5 Abs. 2 Buchst. a). Ermäßigt wird für: Ermäßigung um 75 % für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig gleichstehende Personen, nur für einen Hund und nicht für gefährliche Hunde, auf Antrag (§ 4). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Kamen an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Kamen, Rathausplatz 1, 59174 Kamen; Steuerabteilung Telefon 02307 148-2505 (laut Amtsblatt-Bekanntmachungen zu Hundesteuerbescheiden), E-Mail rathaus@stadt-kamen.de (allgemeine Rathausadresse)», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme des Hundes bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist, bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats, unter Angabe der Hunderasse (§ 8 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen (§ 8 Abs. 2). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Vergleichbare Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Kamen.