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Hundesteuer Kaarst 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Für den ersten Hund verlangt Kaarst 2026 eine Hundesteuer von 108 € pro Jahr. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 132 €, ab drei Hunden jeder 156 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 660 €.

Diese Seite beantwortet die Fragen, die Hundehalter in Kaarst am häufigsten zur Hundesteuer stellen: wie viel, für welchen Hund, mit welcher Ermäßigung und bis wann anmelden.

So hoch ist die Hundesteuer in Kaarst

Jahresbeträge in Kaarst
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund108 €
Je Hund bei zwei Hunden132 €
Je Hund ab drei Hunden156 €
Listenhund (gefährlicher Hund)660 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Kaarst?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Kaarst

    Quelle: Satzung · Stand Hundesteuersatzung vom 22.03.2011, Steuersätze in der Fassung der 5. Änderung vom 18.12.2024 (gültig ab 01.01.2025), zuletzt geändert durch die 6. Änderung vom …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 9 € pro Monat für einen Hund in Kaarst. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 108 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Kaarst ergeben nach heutigem Satz 540 €, zehn Jahre 1.080 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Achtung bei mehreren Hunden: Kaarst berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 264 € im Jahr (22 € im Monat), drei Hunde kosten 468 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Kaarst rund 6,1-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 55 € pro Monat.

    Wie teuer ist Kaarst?

    Kaarst ist mit rund 43.350 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Unter den 110 Städten in Nordrhein-Westfalen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 101 €. Kaarst liegt damit über diesem Wert. Zum Vergleich: In den 312 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 24 € und 186 €, in der Mitte 100 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Kaarst 36 € mehr als Borken und 24 € weniger als Erkrath.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Monheim am Rhein144 €
    2. Erkrath132 €
    3. Kaarst108 €
    4. Siegburg95 €
    5. Borken72 €
    6. Heinsberg60 €

    Mehrere Hunde in Kaarst

    Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.

    In Kaarst gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein einzelner Hund 108 Euro im Jahr; bei zwei Hunden je Hund 132 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 156 Euro. Steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, steuerermäßigte Hunde werden mitgezählt.

    Listenhunde in Kaarst

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Kaarst 660 € im Jahr.

    Für einen gefährlichen Hund gelten 660 Euro, bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 960 Euro je Hund (§ 2 Abs. 1 Buchst. d und e). Gefährlich sind nach § 2 Abs. 2 u. a. auf Angriffslust gezüchtete oder zum Nachteil des Menschen abgerichtete, als bissig begutachtete oder auffällig gewordene Hunde, Hunde mit im Einzelfall festgestellter Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW sowie insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu samt Kreuzungen (Pocket Bully und Old English Bulldog bei phänotypischer Ausprägung einer dieser Rassen); für die Rassen Nr. 5 bis 14 kann bei jährlich neu erbrachtem Unbedenklichkeitsnachweis der normale Satz festgesetzt werden (§ 2 Abs. 3). Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 4, § 4 Abs. 4).

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Regeln des Landes

    Die Hundesteuer regelt Kaarst selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Kaarst gefährliche Hunde bestimmt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Kaarst aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1)
    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2)
    • Diensthunde von Dienstkräften der Polizei, Bundeswehr, Bundespolizei, des Zolls, der Feuerwehr oder der Ordnungsbehörden, wenn der Dienstherr die Unterhaltskosten im Wesentlichen trägt, auf Antrag (§ 3 Abs. 3)
    • Geprüfte Rettungs-, Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde von Mitgliedern des DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfallhilfe, des THW oder ähnlicher Vereinigungen, auf Antrag (§ 3 Abs. 3)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1)
    • Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung von Gebäuden und landwirtschaftlichen Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 2)
    • Ein Viertel des Steuersatzes für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII oder Bürgergeld nach SGB II sowie für einkommensmäßig gleichstehende Personen, auf Antrag (§ 4 Abs. 3)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadt Kaarst, Am Neumarkt 2, 41564 Kaarst, allgemeine E-Mail info@kaarst.de, Telefon 02131 987-0 (eine eigene Hundesteuer-Stelle ist auf der Website nicht genannt)
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Hunderasse; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung schriftlich binnen zwei Wochen (§ 8 Abs. 2)

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    5. Änderung vom 18.12.2024 der Hundesteuersatzung der Stadt Kaarst vom 22.03.2011 in der Fassung der 4. Änderung
    Fassung
    Hundesteuersatzung vom 22.03.2011, Steuersätze in der Fassung der 5. Änderung vom 18.12.2024 (gültig ab 01.01.2025), zuletzt geändert durch die 6. Änderung vom …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 108,00 Euro b) zwei Hunde gehalten werden, je Hund 132,00 Euro c) drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 156,00 Euro d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 660,00 Euro e) zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund 960,00 Euro

    Fragen und Antworten zu Kaarst

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Kaarst 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Kaarst für den ersten Hund 108 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 132 €, ab drei Hunden jeder 156 €. Für einen Listenhund werden 660 € fällig. Grundlage ist die 5. Änderung vom 18.12.2024 der Hundesteuersatzung der Stadt Kaarst vom 22.03.2011 in der Fassung der 4. Änderung. Fassung: Hundesteuersatzung vom 22.03.2011, Steuersätze in der Fassung der 5. Änderung vom 18.12.2024 (gültig ab 01.01.2025), zuletzt geändert durch die 6. Änderung vom ….

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Kaarst?

    Für den zweiten Hund gilt in Kaarst ein Satz von 132 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 264 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein einzelner Hund 108 Euro im Jahr; bei zwei Hunden je Hund 132 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 156 Euro. Steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, steuerermäßigte Hunde werden mitgezählt.

    Muss ich als Rentner in Kaarst Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Kaarst kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ein Viertel des Steuersatzes für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII oder Bürgergeld nach SGB II sowie für einkommensmäßig gleichstehende Personen, auf Antrag (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Kaarst?

    Steuerfrei sind in Kaarst laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Kaarst aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2), Diensthunde von Dienstkräften der Polizei, Bundeswehr, Bundespolizei, des Zolls, der Feuerwehr oder der Ordnungsbehörden, wenn der Dienstherr die Unterhaltskosten im Wesentlichen trägt, auf Antrag (§ 3 Abs. 3) und Geprüfte Rettungs-, Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde von Mitgliedern des DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfallhilfe, des THW oder ähnlicher Vereinigungen, auf Antrag (§ 3 Abs. 3). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1), Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung von Gebäuden und landwirtschaftlichen Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 2) und Ein Viertel des Steuersatzes für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII oder Bürgergeld nach SGB II sowie für einkommensmäßig gleichstehende Personen, auf Antrag (§ 4 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Kaarst an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Kaarst, Am Neumarkt 2, 41564 Kaarst, allgemeine E-Mail info@kaarst.de, Telefon 02131 987-0 (eine eigene Hundesteuer-Stelle ist auf der Website nicht genannt)», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Hunderasse; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung schriftlich binnen zwei Wochen (§ 8 Abs. 2). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Kaarst.