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Hundesteuer Siegburg 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Siegburg setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 95 € pro Jahr fest. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 120 €, ab drei Hunden jeder 145 €. Listenhunde kosten 1.100 € im Jahr.

Hundehalter in Siegburg finden hier die Sätze der Hundesteuer, den Vergleich mit anderen Städten in Nordrhein-Westfalen und den Weg zur An- und Abmeldung, jeweils belegt mit der Satzung.

So hoch ist die Hundesteuer in Siegburg

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund95 €
Je Hund bei zwei Hunden120 €
Je Hund ab drei Hunden145 €
Listenhund (gefährlicher Hund)1.100 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Siegburg berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Siegburg

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 13.12.2002, zuletzt geändert durch III. Änderung vom 24.10.2013 (Ratsbeschluss 17.10.2013), gültig ab 01.01.2014

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Siegburg im Jahr kostet

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 7,92 € pro Monat für einen Hund in Siegburg. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 95 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Siegburg ergeben nach heutigem Satz 475 €, zehn Jahre 950 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Bei zwei Hunden steigt in Siegburg der Satz für jeden Hund, nicht nur für den zweiten. Zusammen sind das 240 € im Jahr, also 145 € mehr als mit einem Hund. Mit drei Hunden kommst du auf 435 €.

    Für einen Listenhund verlangt Siegburg rund 11,6-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 91,67 €.

    Siegburg im Vergleich

    Siegburg ist mit rund 42.204 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Unter den 92 Städten in Nordrhein-Westfalen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 103 €. Siegburg liegt damit unter diesem Wert. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Siegburg 7 € weniger als Nettetal und 35 € mehr als Heinsberg.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Monheim am Rhein144 €
    2. Nettetal102 €
    3. Schwerte99 €
    4. Siegburg95 €
    5. Heinsberg60 €
    6. Erkelenz56 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.

    In Siegburg gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 beträgt die Steuer jährlich 95 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird, bei zwei Hunden je Hund 120 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 145 Euro; befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt.

    Was für Listenhunde gilt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Siegburg 1.100 € im Jahr.

    § 2 Abs. 1 d und Abs. 2: 1.100 Euro für einen gefährlichen Hund; gefährlich sind Hunde, die auf Angriffslust, Kampfbereitschaft oder Schärfe gezüchtet bzw. zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe ausgebildet werden, sich nach Gutachten des beamteten Tierarztes als bissig erwiesen haben, in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben oder unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen, sowie insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen.

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Was in Nordrhein-Westfalen für Hundehalter gilt

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Siegburg das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen, vor allem „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 14 Rassen, darunter Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Siegburg zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 3 Abs. 2)
    • Hunde zu Melde-, Sanitäts- oder Schutzzwecken mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbandes (§ 3 Abs. 3)
    • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Siegburg aufhalten und den Hund nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuern oder steuerbefreit halten (§ 3 Abs. 1)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbierung für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 a)
    • Halbierung für Gebrauchshunde von Forstbeamten in der für den Forstschutz erforderlichen Anzahl (§ 4 Abs. 1 b)
    • Ermäßigung auf ein Viertel für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 Meter vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 4 Abs. 2)
    • Ermäßigung auf ein Viertel für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), Arbeitslosengeld II (SGB II) oder vergleichbarem Einkommen (§ 4 Abs. 3)
    • keine Ermäßigung oder Befreiung für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 4, § 4 Abs. 4); Antrag spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, ab dem die Vergünstigung gelten soll (§ 5 Abs. 2)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Kreisstadt Siegburg, Sgb. 200 – Finanzen und Steuern, hundesteuer@siegburg.de
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst geborener Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Rasse; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1)

    Hund online bei der Stadt Siegburg anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Kreisstadt Siegburg vom 13.12.2002
    Fassung
    Satzung vom 13.12.2002, zuletzt geändert durch III. Änderung vom 24.10.2013 (Ratsbeschluss 17.10.2013), gültig ab 01.01.2014
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 95,00 Euro, b) zwei Hunde gehalten werden, je Hund 120,00 Euro, c) drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 145,00 Euro, d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 1.100,00 Euro.

    Fragen und Antworten zu Siegburg

    Was kostet die Hundesteuer in Siegburg 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Siegburg für den ersten Hund 95 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 120 €, ab drei Hunden jeder 145 €. Für einen Listenhund werden 1.100 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Kreisstadt Siegburg vom 13.12.2002. Fassung: Satzung vom 13.12.2002, zuletzt geändert durch III. Änderung vom 24.10.2013 (Ratsbeschluss 17.10.2013), gültig ab 01.01.2014.

    Was kostet ein zweiter Hund in Siegburg?

    Für den zweiten Hund gilt in Siegburg ein Satz von 120 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 240 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 beträgt die Steuer jährlich 95 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird, bei zwei Hunden je Hund 120 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 145 Euro; befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt.

    Muss ich als Rentner in Siegburg Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Siegburg kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung auf ein Viertel für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), Arbeitslosengeld II (SGB II) oder vergleichbarem Einkommen (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Siegburg?

    Steuerfrei sind in Siegburg laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 3 Abs. 2), Hunde zu Melde-, Sanitäts- oder Schutzzwecken mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbandes (§ 3 Abs. 3) und Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Siegburg aufhalten und den Hund nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuern oder steuerbefreit halten (§ 3 Abs. 1). Ermäßigt wird für: Halbierung für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 a), Halbierung für Gebrauchshunde von Forstbeamten in der für den Forstschutz erforderlichen Anzahl (§ 4 Abs. 1 b), Ermäßigung auf ein Viertel für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 Meter vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 4 Abs. 2), Ermäßigung auf ein Viertel für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), Arbeitslosengeld II (SGB II) oder vergleichbarem Einkommen (§ 4 Abs. 3) und keine Ermäßigung oder Befreiung für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 4, § 4 Abs. 4); Antrag spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, ab dem die Vergünstigung gelten soll (§ 5 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Siegburg anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Kreisstadt Siegburg, Sgb. 200 – Finanzen und Steuern, hundesteuer@siegburg.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst geborener Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Rasse; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Vergleichbare Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Siegburg. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.