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Hundesteuer Borken 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

In Borken kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 72 €. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 84 €, ab drei Hunden jeder 96 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 720 €.

Diese Seite beantwortet die Fragen, die Hundehalter in Borken am häufigsten zur Hundesteuer stellen: wie viel, für welchen Hund, mit welcher Ermäßigung und bis wann anmelden.

So hoch ist die Hundesteuer in Borken

Jahresbeträge in Borken
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund72 €
Je Hund bei zwei Hunden84 €
Je Hund ab drei Hunden96 €
Listenhund (gefährlicher Hund)720 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Borken

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Borken

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 22.12.1998, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 18.12.2014 (Ratsbeschluss 17.12.2014, Amtsblatt der Stadt Borken 09/2014 vom …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Borken im Jahr kostet

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Borken 6 € Steuer, am Tag sind es 0,20 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Borken ergeben nach heutigem Satz 360 €, zehn Jahre 720 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Hältst du zwei Hunde, gilt in Borken für beide der erhöhte Satz. Daraus ergeben sich 168 € pro Jahr; das sind 96 € mehr als für einen Hund. Für drei Hunde nennt die Satzung zusammen 288 €.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Borken 10-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 60 € im Monat.

    Borken im Vergleich

    Mit rund 43.170 Einwohnern ist Borken keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.

    Der Median der 110 ausgewerteten Städte in Nordrhein-Westfalen beträgt 101 €. Der Satz in Borken liegt unter diesem Wert. Über alle 312 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 100 €; der niedrigste Satz beträgt 24 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Borken 12 € mehr als Heinsberg und 36 € weniger als Kaarst.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Monheim am Rhein144 €
    2. Erkrath132 €
    3. Kaarst108 €
    4. Siegburg95 €
    5. Borken72 €
    6. Heinsberg60 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Borken gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein einzelner Hund 72 Euro im Jahr; bei zwei Hunden je Hund 84 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 96 Euro. Steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, steuerermäßigte Hunde werden mitgezählt.

    Listenhunde in Borken

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Borken 720 € im Jahr.

    Für einen gefährlichen Hund gelten 720 Euro, bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 960 Euro je Hund (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 und 5). Gefährlich sind nach § 2 Abs. 2 auf Angriffslust gezüchtete oder zum Nachteil des Menschen abgerichtete, als bissig begutachtete, Menschen gefahrdrohend anspringende oder unkontrolliert hetzende Hunde sowie insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu samt Kreuzungen. Keine Befreiung oder allgemeine Ermäßigung (§ 3 Abs. 3, § 4 Abs. 4); für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG mit Verhaltensprüfung halbe Steuer, mit zusätzlicher VDH-Begleithundeprüfung weitere 25 % Ermäßigung, auf Antrag (§ 4 Abs. 5).

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Was in Nordrhein-Westfalen für Hundehalter gilt

    Die Hundesteuer regelt Borken selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Borken gefährliche Hunde bestimmt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde von Hundehaltern, die sich nicht länger als zwei Monate in Borken aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1)
    • Ein Hund pro Halter, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dient (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2, § 5 Abs. 4)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1)
    • Halbe Steuer für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband), auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 2)
    • Ein Viertel des Steuersatzes für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 Meter vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 2)
    • Ein Viertel des Steuersatzes bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII oder Arbeitslosengeld II nach SGB II sowie für einkommensmäßig gleichstehende Personen, auf Antrag (§ 4 Abs. 3)
    • Halbe Steuer für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW mit abgelegter Verhaltensprüfung, weitere 25 % mit zusätzlicher VDH-Begleithundeprüfung, auf Antrag (§ 4 Abs. 5)
    • Ermäßigungen nach § 4 nur für einen Hund pro Haushalt (§ 5 Abs. 4)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Hund in Borken an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Borken, Fachabteilung Steuern und Abgaben, Im Piepershagen 17, 46325 Borken, E-Mail steuern@borken.de, Telefon 02861 939-0
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Hunderasse; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung schriftlich binnen zwei Wochen mit Rückgabe der Steuermarke (§ 8 Abs. 2)

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Borken vom 22. Dezember 1998, 20. Dezember 2001, 18. Dezember 2003, 23. Dezember 2010, 18. Dezember 2014
    Fassung
    Satzung vom 22.12.1998, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 18.12.2014 (Ratsbeschluss 17.12.2014, Amtsblatt der Stadt Borken 09/2014 vom …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam 1. nur ein Hund gehalten wird 72,00 Euro 2. zwei Hunde gehalten werden 84,00 Euro je Hund 3. drei oder mehr Hunde gehalten werden 96,00 Euro je Hund 4. ein gefährlicher Hund gehalten wird 720,00 Euro

    Fragen und Antworten zu Borken

    Was kostet die Hundesteuer in Borken 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Borken für den ersten Hund 72 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 84 €, ab drei Hunden jeder 96 €. Für einen Listenhund werden 720 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Borken vom 22. Dezember 1998, 20. Dezember 2001, 18. Dezember 2003, 23. Dezember 2010, 18. Dezember 2014. Fassung: Satzung vom 22.12.1998, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 18.12.2014 (Ratsbeschluss 17.12.2014, Amtsblatt der Stadt Borken 09/2014 vom ….

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Borken?

    Für den zweiten Hund gilt in Borken ein Satz von 84 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 168 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein einzelner Hund 72 Euro im Jahr; bei zwei Hunden je Hund 84 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 96 Euro. Steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, steuerermäßigte Hunde werden mitgezählt.

    Gibt es in Borken eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Borken kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ein Viertel des Steuersatzes bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII oder Arbeitslosengeld II nach SGB II sowie für einkommensmäßig gleichstehende Personen, auf Antrag (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Welche Hunde sind in Borken von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Borken laut Satzung: Hunde von Hundehaltern, die sich nicht länger als zwei Monate in Borken aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1) und Ein Hund pro Halter, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dient (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2, § 5 Abs. 4). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1), Halbe Steuer für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband), auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 2), Ein Viertel des Steuersatzes für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 Meter vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 2), Ein Viertel des Steuersatzes bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII oder Arbeitslosengeld II nach SGB II sowie für einkommensmäßig gleichstehende Personen, auf Antrag (§ 4 Abs. 3), Halbe Steuer für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW mit abgelegter Verhaltensprüfung, weitere 25 % mit zusätzlicher VDH-Begleithundeprüfung, auf Antrag (§ 4 Abs. 5) und Ermäßigungen nach § 4 nur für einen Hund pro Haushalt (§ 5 Abs. 4). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Borken anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Borken, Fachabteilung Steuern und Abgaben, Im Piepershagen 17, 46325 Borken, E-Mail steuern@borken.de, Telefon 02861 939-0», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Hunderasse; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung schriftlich binnen zwei Wochen mit Rückgabe der Steuermarke (§ 8 Abs. 2). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Hundesteuer in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Borken redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.