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Hundesteuer Nettetal 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Nettetal 102 € Hundesteuer. Bei zwei Hunden kostet jeder 126 €, ab drei Hunden jeder 150 €. Listenhunde kosten 534 € im Jahr.

Die Hundesteuer in Nettetal ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird jährlich festgesetzt und hängt davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben. Die Einzelheiten aus der Satzung folgen.

Hundesteuer Nettetal 2026 im Überblick

Hundesteuer pro Jahr (2026)
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund102 €
Je Hund bei zwei Hunden126 €
Je Hund ab drei Hunden150 €
Listenhund (gefährlicher Hund)534 €
Steuermarkenein

Rechner: Was zahlst du in Nettetal?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Nettetal

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 24.09.1997 (in Kraft 01.01.1998), zuletzt geändert durch 4. Änderungssatzung vom 18.12.2015, bekannt gemacht am 22.12.2015, gültig ab 01.01.2016

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Nettetal pro Monat und über die Jahre

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 8,50 € pro Monat für einen Hund in Nettetal. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 102 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 510 €, auf zehn Jahre 1.020 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.

    Bei zwei Hunden steigt in Nettetal der Satz für jeden Hund, nicht nur für den zweiten. Zusammen sind das 252 € im Jahr, also 150 € mehr als mit einem Hund. Mit drei Hunden kommst du auf 450 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Nettetal rund 5,2-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 44,50 € pro Monat.

    Nettetal im Vergleich

    Nettetal ist mit rund 41.711 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Unter den 92 Städten in Nordrhein-Westfalen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 103 €. Nettetal liegt damit unter diesem Wert. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Nettetal 7 € mehr als Siegburg und 42 € mehr als Heinsberg.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Monheim am Rhein144 €
    2. Nettetal102 €
    3. Kamp-Lintfort100 €
    4. Siegburg95 €
    5. Heinsberg60 €
    6. Erkelenz56 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Viele Städte verlangen für den zweiten und jeden weiteren Hund mehr als für den ersten. Damit wollen sie die Zahl der Hunde begrenzen. Dieses Lenkungsziel ist bei der Hundesteuer rechtlich anerkannt.

    In Nettetal gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 beträgt die Steuer jährlich 102 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird, bei zwei Hunden je Hund 126 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 150 Euro; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt.

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Nettetal 534 € im Jahr.

    § 2 Abs. 1 d/e und Abs. 2: 534 Euro für einen sog. Kampfhund, bei zwei oder mehr Kampfhunden 648 Euro je Kampfhund; Kampfhunde sind jedenfalls Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen (Phänotyp deutlich erkennbar, im Zweifel Nachweis durch den Halter) sowie Hunde, deren Gefährlichkeit die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt festgestellt hat (z. B. aggressiv gezüchtet/ausgebildet, Menschen gebissen oder gefahrdrohend angesprungen, andere Hunde gebissen, Wild oder Vieh gehetzt).

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Landesrecht für Hunde in Nettetal

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Nettetal das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen, vor allem „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Nettetal gefährliche Hunde bestimmt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 3 Abs. 2)
    • nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen (§ 3 Abs. 3 a)
    • Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl (§ 3 Abs. 3 b)
    • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Nettetal aufhalten und den Hund nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuern oder steuerbefreit halten (§ 3 Abs. 1)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbierung für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 a)
    • Halbierung für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbandes (§ 4 Abs. 1 b)
    • Ermäßigung auf 1/4 für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 4 Abs. 2)
    • Ermäßigung auf 1/4 für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII), Arbeitslosengeld II (SGB II) oder vergleichbarem Einkommen (§ 4 Abs. 3)
    • keine Befreiung oder Ermäßigung für Kampfhunde (§ 3 Abs. 4, § 4 Abs. 4); Antrag spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, ab dem die Vergünstigung gelten soll (§ 5 Abs. 2)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadt Nettetal, Sachgebiet Steuern und Abgaben, Doerkesplatz 11, 41334 Nettetal – stadtnettetal@nettetal.de (auf der Serviceseite ist zusätzlich eine Sachbearbeiterin mit eigener E-Mail genannt)
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst geborener Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Rasse; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1)

    Hund online bei der Stadt Nettetal anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Nettetal vom 24.09.1997 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 18.12.2015
    Fassung
    Satzung vom 24.09.1997 (in Kraft 01.01.1998), zuletzt geändert durch 4. Änderungssatzung vom 18.12.2015, bekannt gemacht am 22.12.2015, gültig ab 01.01.2016
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 102,00 € b) zwei Hunde gehalten werden 126,00 € je Hund c) drei oder mehrere Hunde gehalten werden 150,00 € je Hund d) ein sog. Kampfhund gehalten wird 534,00 €

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Nettetal

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Nettetal 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Nettetal für den ersten Hund 102 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 126 €, ab drei Hunden jeder 150 €. Für einen Listenhund werden 534 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Nettetal vom 24.09.1997 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 18.12.2015. Fassung: Satzung vom 24.09.1997 (in Kraft 01.01.1998), zuletzt geändert durch 4. Änderungssatzung vom 18.12.2015, bekannt gemacht am 22.12.2015, gültig ab 01.01.2016.

    Was kosten zwei Hunde in Nettetal an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Nettetal ein Satz von 126 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 252 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 beträgt die Steuer jährlich 102 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird, bei zwei Hunden je Hund 126 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 150 Euro; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt.

    Sind Rentner in Nettetal von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Nettetal kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung auf 1/4 für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII), Arbeitslosengeld II (SGB II) oder vergleichbarem Einkommen (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Nettetal?

    Steuerfrei sind in Nettetal laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 3 Abs. 2), nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen (§ 3 Abs. 3 a), Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl (§ 3 Abs. 3 b) und Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Nettetal aufhalten und den Hund nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuern oder steuerbefreit halten (§ 3 Abs. 1). Ermäßigt wird für: Halbierung für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 a), Halbierung für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbandes (§ 4 Abs. 1 b), Ermäßigung auf 1/4 für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 4 Abs. 2), Ermäßigung auf 1/4 für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII), Arbeitslosengeld II (SGB II) oder vergleichbarem Einkommen (§ 4 Abs. 3) und keine Befreiung oder Ermäßigung für Kampfhunde (§ 3 Abs. 4, § 4 Abs. 4); Antrag spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, ab dem die Vergünstigung gelten soll (§ 5 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Nettetal an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Nettetal, Sachgebiet Steuern und Abgaben, Doerkesplatz 11, 41334 Nettetal – stadtnettetal@nettetal.de (auf der Serviceseite ist zusätzlich eine Sachbearbeiterin mit eigener E-Mail genannt)», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst geborener Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Rasse; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Nettetal.