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Hundesteuer Heinsberg 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Für den ersten Hund verlangt Heinsberg 2026 eine Hundesteuer von 60 € pro Jahr. Bei zwei Hunden kostet jeder 84 €, ab drei Hunden jeder 120 €. Listenhunde kosten 552 € im Jahr.

Was ein Hund in Heinsberg jedes Jahr an Steuer kostet, steht in der Hundesteuersatzung der Stadt. Wir haben die Satzung ausgewertet und die wichtigsten Punkte hier zusammengefasst.

Die Sätze in Heinsberg

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund60 €
Je Hund bei zwei Hunden84 €
Je Hund ab drei Hunden120 €
Listenhund (gefährlicher Hund)552 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Heinsberg?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Heinsberg

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 20.12.2010 (in Kraft ab 01.01.2011), geändert durch Änderungssatzungen vom 17.12.2013 und 07.02.2022, zuletzt geändert durch die 3. …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Heinsberg pro Monat und über die Jahre

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 5 € pro Monat für einen Hund in Heinsberg. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 60 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 300 € und in zehn Jahren 600 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Achtung bei mehreren Hunden: Heinsberg berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 168 € im Jahr (14 € im Monat), drei Hunde kosten 360 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Heinsberg rund 9,2-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 46 € pro Monat.

    Einordnung im Vergleich

    Heinsberg ist mit rund 43.116 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Im Vergleich mit 92 erfassten Städten in Nordrhein-Westfalen (Median 103 €) liegt Heinsberg unter der Mitte. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Heinsberg 84 € weniger als Monheim am Rhein und 35 € weniger als Siegburg.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Monheim am Rhein144 €
    2. Nettetal102 €
    3. Schwerte99 €
    4. Siegburg95 €
    5. Heinsberg60 €
    6. Erkelenz56 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.

    In Heinsberg gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde im Haushalt: nur ein Hund 60 Euro, bei zwei Hunden je Hund 84 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 120 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt.

    Listenhunde in Heinsberg

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Heinsberg 552 € im Jahr.

    Gefährliche Hunde sind nach § 2 Abs. 2 auf Angriffslust, Kampfbereitschaft oder Schärfe gezüchtete oder entsprechend ausgebildete Hunde, nach amtstierärztlichem Gutachten bissige Hunde, Hunde, die Menschen gefahrdrohend angesprungen haben oder unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen; gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen im Sinne der §§ 3 Abs. 2 und 10 Abs. 1 LHundG NRW sind insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu samt Kreuzungen. Ein solcher Hund 552 Euro, zwei oder mehr je Hund 798 Euro (§ 2 Abs. 1 Buchst. d und e); keine Ermäßigung und keine Befreiung nach § 3 Abs. 2b und 3 (§ 3 Abs. 4, § 4 Abs. 4).

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Landesrecht für Hunde in Heinsberg

    Die Hundesteuer regelt Heinsberg selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 14 Rassen, darunter Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Heinsberg zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Heinsberg aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1)
    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) dienen, auf Antrag (§ 3 Abs. 2)
    • Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG mit nachgewiesener Ausbildung nach §§ 12f, 12g BGG, auf Antrag (§ 3 Abs. 2a)
    • Hunde, die ab 01.07.2025 unmittelbar aus dem Tierheim Heinsberg übernommen wurden, für 24 Monate, auf Antrag; nicht für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen (§ 3 Abs. 2b, Abs. 4)
    • nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl, auf Antrag (§ 3 Abs. 3)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • 50 Prozent für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. a)
    • 50 Prozent für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbands, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. b)
    • 25 Prozent des Steuersatzes für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 2)
    • 18 Euro für den ersten Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie für einkommensmäßig Gleichgestellte, auf Antrag (§ 4 Abs. 3)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Hund in Heinsberg an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Heinsberg, Amt für Finanzen und Beteiligungen – Bereich Steueramt, Apfelstraße 60, 52525 Heinsberg; E-Mail steuerwesen@heinsberg.de
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme unter Angabe der Hunderasse; bei Welpen der eigenen Hündin innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 8 Abs. 2)

    Hund online bei der Stadt Heinsberg anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Heinsberg ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Heinsberg vom 20. Dezember 2010 in der Fassung der 3. Änderungssatzung (Ortsrecht, Finanzen und Steuern)
    Fassung
    Satzung vom 20.12.2010 (in Kraft ab 01.01.2011), geändert durch Änderungssatzungen vom 17.12.2013 und 07.02.2022, zuletzt geändert durch die 3. …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 60,00 EUR b) zwei Hunde gehalten werden 84,00 EUR je Hund c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 120,00 EUR je Hund d) ein gefährlicher Hund oder ein Hund bestimmter Rasse gehalten wird 552,00 EUR

    Die 5 häufigsten Fragen

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Heinsberg 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Heinsberg für den ersten Hund 60 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 84 €, ab drei Hunden jeder 120 €. Für einen Listenhund werden 552 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Heinsberg vom 20. Dezember 2010 in der Fassung der 3. Änderungssatzung (Ortsrecht, Finanzen und Steuern). Fassung: Satzung vom 20.12.2010 (in Kraft ab 01.01.2011), geändert durch Änderungssatzungen vom 17.12.2013 und 07.02.2022, zuletzt geändert durch die 3. ….

    Was kosten zwei Hunde in Heinsberg an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Heinsberg ein Satz von 84 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 168 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde im Haushalt: nur ein Hund 60 Euro, bei zwei Hunden je Hund 84 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 120 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt.

    Sind Rentner in Heinsberg von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Heinsberg kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für 18 Euro für den ersten Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie für einkommensmäßig Gleichgestellte, auf Antrag (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Welche Hunde sind in Heinsberg von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Heinsberg laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Heinsberg aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) dienen, auf Antrag (§ 3 Abs. 2), Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG mit nachgewiesener Ausbildung nach §§ 12f, 12g BGG, auf Antrag (§ 3 Abs. 2a), Hunde, die ab 01.07.2025 unmittelbar aus dem Tierheim Heinsberg übernommen wurden, für 24 Monate, auf Antrag; nicht für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen (§ 3 Abs. 2b, Abs. 4) und nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl, auf Antrag (§ 3 Abs. 3). Ermäßigt wird für: 50 Prozent für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. a), 50 Prozent für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbands, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. b), 25 Prozent des Steuersatzes für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 2) und 18 Euro für den ersten Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie für einkommensmäßig Gleichgestellte, auf Antrag (§ 4 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Heinsberg an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Heinsberg, Amt für Finanzen und Beteiligungen – Bereich Steueramt, Apfelstraße 60, 52525 Heinsberg; E-Mail steuerwesen@heinsberg.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme unter Angabe der Hunderasse; bei Welpen der eigenen Hündin innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 8 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

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    Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Heinsberg redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.