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Hundesteuer Monheim am Rhein 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Die Hundesteuer in Monheim am Rhein beträgt 2026 für den ersten Hund 144 € pro Jahr. Bei zwei Hunden kostet jeder 168 €, ab drei Hunden jeder 192 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 1.440 €.

Diese Seite beantwortet die Fragen, die Hundehalter in Monheim am Rhein am häufigsten zur Hundesteuer stellen: wie viel, für welchen Hund, mit welcher Ermäßigung und bis wann anmelden.

Die Sätze in Monheim am Rhein

Hundesteuer Monheim am Rhein 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund144 €
Je Hund bei zwei Hunden168 €
Je Hund ab drei Hunden192 €
Listenhund (gefährlicher Hund)1.440 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Monheim am Rhein berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Monheim am Rhein

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 25.11.1996 (in Kraft 01.01.1997), zuletzt geändert durch die 11. Änderungssatzung vom 19.12.2024 (Ratsbeschluss 18.12.2024), in dieser Fassung …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Rechnest du die 144 € im Jahr herunter, landest du bei 12 € im Monat oder 0,39 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 720 € und in zehn Jahren 1.440 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Bei zwei Hunden steigt in Monheim am Rhein der Satz für jeden Hund, nicht nur für den zweiten. Zusammen sind das 336 € im Jahr, also 192 € mehr als mit einem Hund. Mit drei Hunden kommst du auf 576 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Monheim am Rhein 10-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 120 € pro Monat.

    Monheim am Rhein im Vergleich

    Monheim am Rhein zählt etwa 43.716 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.

    Im Vergleich mit 101 erfassten Städten in Nordrhein-Westfalen (Median 102 €) liegt Monheim am Rhein über der Mitte. Über alle 273 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 102 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Monheim am Rhein 12 € mehr als Erkrath und 36 € mehr als Kaarst.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Monheim am Rhein144 €
    2. Erkrath132 €
    3. Kaarst108 €
    4. Borken72 €
    5. Heinsberg60 €
    6. Erkelenz56 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Monheim am Rhein gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein einzelner Hund 144 Euro im Jahr; bei zwei Hunden je Hund 168 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 192 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit.

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Monheim am Rhein 1.440 € im Jahr.

    Gefährliche Hunde sind nach § 2 Abs. 2 die in § 3 und § 10 LHundG NRW genannten Hunde (gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen); Satz 1.440 Euro je Hund (§ 2 Abs. 1 Buchst. d). Hat die Stadt eine Befreiung von Maulkorb- und Anleinpflicht erteilt, gilt der normale Satz ab dem Monat nach vollständigem Antrag. Keine Steuerbefreiungen für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 5).

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Landesrecht für Hunde in Monheim am Rhein

    Die Hundesteuer regelt Monheim am Rhein selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Monheim am Rhein gefährliche Hunde bestimmt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate in Monheim am Rhein aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1)
    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2)
    • Hunde, die unmittelbar aus einem Tierheim oder von einem gemeinnützigen Tierschutzverein erworben wurden, für ein Jahr ab dem Erwerbsmonat, auf Antrag (§ 3 Abs. 3)
    • Geprüfte Rettungshunde, die einer öffentlichen oder privaten Rettungs- und Hilfsorganisation zur Verfügung stehen; jährlicher Nachweis (§ 3 Abs. 4)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadt Monheim am Rhein, Bereich Finanzen, Abteilung Steuern und Gebühren; E-Mail steuern@monheim.de, Telefon 02173 951-208; Formulare und Hundesteuermarken im Bürgerbüro
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes unter Angabe der Rasse; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen (§ 8 Abs. 2)

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung für die Stadt Monheim am Rhein (Ortsrecht Nr. 20.1)
    Fassung
    Satzung vom 25.11.1996 (in Kraft 01.01.1997), zuletzt geändert durch die 11. Änderungssatzung vom 19.12.2024 (Ratsbeschluss 18.12.2024), in dieser Fassung …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einer Person oder mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird: 144,00 EURO b) zwei Hunde gehalten werden: 168,00 EURO je Hund c) drei oder mehr Hunde gehalten werden: 192,00 EURO je Hund d) ein oder mehrere gefährliche Hunde gehalten werden: 1.440,00 EURO je Hund.

    Fragen und Antworten zu Monheim am Rhein

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Monheim am Rhein?

    Im Jahr 2026 verlangt Monheim am Rhein für den ersten Hund 144 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 168 €, ab drei Hunden jeder 192 €. Für einen Listenhund werden 1.440 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung für die Stadt Monheim am Rhein (Ortsrecht Nr. 20.1). Fassung: Satzung vom 25.11.1996 (in Kraft 01.01.1997), zuletzt geändert durch die 11. Änderungssatzung vom 19.12.2024 (Ratsbeschluss 18.12.2024), in dieser Fassung ….

    Was kostet ein zweiter Hund in Monheim am Rhein?

    Für den zweiten Hund gilt in Monheim am Rhein ein Satz von 168 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 336 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein einzelner Hund 144 Euro im Jahr; bei zwei Hunden je Hund 168 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 192 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit.

    Gibt es in Monheim am Rhein eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Monheim am Rhein kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Welche Hunde sind in Monheim am Rhein von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Monheim am Rhein laut Satzung: Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate in Monheim am Rhein aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2), Hunde, die unmittelbar aus einem Tierheim oder von einem gemeinnützigen Tierschutzverein erworben wurden, für ein Jahr ab dem Erwerbsmonat, auf Antrag (§ 3 Abs. 3) und Geprüfte Rettungshunde, die einer öffentlichen oder privaten Rettungs- und Hilfsorganisation zur Verfügung stehen; jährlicher Nachweis (§ 3 Abs. 4). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Monheim am Rhein an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Monheim am Rhein, Bereich Finanzen, Abteilung Steuern und Gebühren; E-Mail steuern@monheim.de, Telefon 02173 951-208; Formulare und Hundesteuermarken im Bürgerbüro», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes unter Angabe der Rasse; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen (§ 8 Abs. 2). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Monheim am Rhein. Stand 22.10.2026.