Hundesteuer Schwerte 2026
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Kurze Antwort
In Schwerte kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 99 €. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 111 €, ab drei Hunden jeder 123 €.
Diese Seite beantwortet die Fragen, die Hundehalter in Schwerte am häufigsten zur Hundesteuer stellen: wie viel, für welchen Hund, mit welcher Ermäßigung und bis wann anmelden.
Hundesteuer Schwerte 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 99 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 111 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 123 € |
| Steuermarke | ja |
Hundesteuer für Schwerte berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Schwerte
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 25.03.2024 (Ratsbeschluss vom 20.03.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Schwerte vom 27.03.2024), gültig ab 01.01.2025
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Schwerte pro Monat und über die Jahre
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Schwerte 8,25 € Steuer, am Tag sind es 0,27 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Schwerte ergeben nach heutigem Satz 495 €, zehn Jahre 990 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Bei zwei Hunden steigt in Schwerte der Satz für jeden Hund, nicht nur für den zweiten. Zusammen sind das 222 € im Jahr, also 123 € mehr als mit einem Hund. Mit drei Hunden kommst du auf 369 €.
Einordnung im Vergleich
Mit rund 45.794 Einwohnern ist Schwerte keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.
Im Vergleich mit 101 erfassten Städten in Nordrhein-Westfalen (Median 102 €) liegt Schwerte unter der Mitte. Über alle 273 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 102 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Schwerte 39 € mehr als Bünde und 43 € mehr als Erkelenz.
Zweithund und weitere Hunde
Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.
In Schwerte gilt laut Satzung: Nach § 2 richtet sich der Satz nach der Zahl der gehaltenen Hunde: Wer nur einen Hund hält, zahlt 99 Euro im Jahr, bei zwei Hunden je Hund 111 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 123 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt.
Was für Listenhunde gilt
Schwerte verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.
Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen
Regeln des Landes
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Nordrhein-Westfalen fest. Grundlage ist „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Schwerte gefährliche Hunde bestimmt.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate in Schwerte aufhalten, wenn die Hunde anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1)
- Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde und andere speziell ausgebildete Hunde schwerbehinderter Menschen im Sinne der §§ 12 ff. BGG, auf Antrag (§ 3 Abs. 2)
- Hunde aus dem Tierheim Schwerte für 12 Monate nach Vorlage der Übernahmevereinbarung (§ 3 Abs. 3)
- Keine Befreiung nach § 3 Abs. 2 und 3 für Hunde im Sinne der §§ 3 und 10 LHundG NRW (§ 3 Abs. 4)
Ermäßigt laut Satzung:
- 50 % des jeweiligen Satzes auf Antrag für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII oder von Leistungen nach SGB II sowie wirtschaftlich gleichstehende Personen, nur für einen Hund; nicht für Hunde im Sinne der §§ 3 und 10 LHundG NRW (§ 4)
- Ermäßigung und Befreiung ab dem 1. des Monats der vollständigen Antragstellung, nicht rückwirkend (§ 5 Abs. 1)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Stadt Schwerte, Bürgerservice, Rathaus I, Rathausstr. 31, 58239 Schwerte, Tel. 02304 104-250, E-Mail buergerservice@stadt-schwerte.de (laut städtischer Seite 'Hund An-, Um-, Abmeldung')
- Frist: innerhalb von zwei Wochen, in der Regel ab Aufnahme des Hundes in den Haushalt, bei selbst gezogenen Welpen ab dem Tag, an dem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei Zuzug ab dem ersten Tag des Folgemonats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen (§ 8 Abs. 2)
Hund online bei der Stadt Schwerte anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Schwerte vom 25.03.2024 (Ortsrecht 22-10)
- Fassung
- Satzung vom 25.03.2024 (Ratsbeschluss vom 20.03.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Schwerte vom 27.03.2024), gültig ab 01.01.2025
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einer oder mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 99,00 Euro. b) zwei Hunde gehalten werden 111,00 Euro je Hund. c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 123,00 Euro je Hund.
Die 5 häufigsten Fragen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schwerte?
Im Jahr 2026 verlangt Schwerte für den ersten Hund 99 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 111 €, ab drei Hunden jeder 123 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Schwerte vom 25.03.2024 (Ortsrecht 22-10). Fassung: Satzung vom 25.03.2024 (Ratsbeschluss vom 20.03.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Schwerte vom 27.03.2024), gültig ab 01.01.2025.
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Schwerte?
Für den zweiten Hund gilt in Schwerte ein Satz von 111 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 222 €. Laut Satzung: Nach § 2 richtet sich der Satz nach der Zahl der gehaltenen Hunde: Wer nur einen Hund hält, zahlt 99 Euro im Jahr, bei zwei Hunden je Hund 111 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 123 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt.
Sind Rentner in Schwerte von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Schwerte kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für 50 % des jeweiligen Satzes auf Antrag für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII oder von Leistungen nach SGB II sowie wirtschaftlich gleichstehende Personen, nur für einen Hund; nicht für Hunde im Sinne der §§ 3 und 10 LHundG NRW (§ 4). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Welche Hunde sind in Schwerte von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Schwerte laut Satzung: Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate in Schwerte aufhalten, wenn die Hunde anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1), Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde und andere speziell ausgebildete Hunde schwerbehinderter Menschen im Sinne der §§ 12 ff. BGG, auf Antrag (§ 3 Abs. 2), Hunde aus dem Tierheim Schwerte für 12 Monate nach Vorlage der Übernahmevereinbarung (§ 3 Abs. 3) und Keine Befreiung nach § 3 Abs. 2 und 3 für Hunde im Sinne der §§ 3 und 10 LHundG NRW (§ 3 Abs. 4). Ermäßigt wird für: 50 % des jeweiligen Satzes auf Antrag für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII oder von Leistungen nach SGB II sowie wirtschaftlich gleichstehende Personen, nur für einen Hund; nicht für Hunde im Sinne der §§ 3 und 10 LHundG NRW (§ 4) und Ermäßigung und Befreiung ab dem 1. des Monats der vollständigen Antragstellung, nicht rückwirkend (§ 5 Abs. 1). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Bis wann muss ich meinen Hund in Schwerte anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Schwerte, Bürgerservice, Rathaus I, Rathausstr. 31, 58239 Schwerte, Tel. 02304 104-250, E-Mail buergerservice@stadt-schwerte.de (laut städtischer Seite 'Hund An-, Um-, Abmeldung')», und zwar innerhalb von zwei Wochen, in der Regel ab Aufnahme des Hundes in den Haushalt, bei selbst gezogenen Welpen ab dem Tag, an dem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei Zuzug ab dem ersten Tag des Folgemonats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen (§ 8 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.
Hundesteuer in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Schwerte. Stand 22.10.2026.