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Hundesteuer Dülmen 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Dülmen 96 € Hundesteuer. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 108 €, ab drei Hunden jeder 120 €.

Hundehalter in Dülmen finden hier die Sätze der Hundesteuer, den Vergleich mit anderen Städten in Nordrhein-Westfalen und den Weg zur An- und Abmeldung, jeweils belegt mit der Satzung.

Hundesteuer Dülmen 2026 im Überblick

Hundesteuer pro Jahr (2026)
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund96 €
Je Hund bei zwei Hunden108 €
Je Hund ab drei Hunden120 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Dülmen?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Dülmen

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 23.11.2001 (in Kraft 01.01.2002), geändert durch II. Änderungssatzung vom 24.05.2011 und zuletzt durch III. Änderungssatzung vom 28.06.2024 …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Dülmen im Jahr kostet

    Pro Monat gerechnet sind es in Dülmen 8 €, pro Tag 0,26 €. Wann der Jahresbetrag von 96 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 480 € zusammen, in zehn Jahren 960 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Achtung bei mehreren Hunden: Dülmen berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 216 € im Jahr (18 € im Monat), drei Hunde kosten 360 €.

    Wie teuer ist Dülmen?

    In Mittelstädten wie Dülmen (etwa 47.759 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.

    Im Vergleich mit 101 erfassten Städten in Nordrhein-Westfalen (Median 102 €) liegt Dülmen unter der Mitte. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 102 €, 273 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Dülmen 10,20 € mehr als Soest und 29 € weniger als Bornheim.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Bornheim125 €
    2. Hennef (Sieg)120 €
    3. Herzogenrath110 €
    4. Dülmen96 €
    5. Soest85,80 €
    6. Rheda-Wiedenbrück55 €

    Mehrere Hunde in Dülmen

    Viele Städte verlangen für den zweiten und jeden weiteren Hund mehr als für den ersten. Damit wollen sie die Zahl der Hunde begrenzen. Dieses Lenkungsziel ist bei der Hundesteuer rechtlich anerkannt.

    In Dülmen gilt laut Satzung: Nach § 2 richtet sich der Satz nach der Zahl der gemeinsam gehaltenen Hunde: 96 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird, bei zwei Hunden je Hund 108 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 120 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit.

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Dülmen verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Regeln des Landes

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Dülmen das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen, vor allem „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Dülmen gefährliche Hunde bestimmt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Dülmen aufhalten, wenn die Hunde anderswo in der Bundesrepublik versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1)
    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2 Buchst. a)
    • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von ins Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen, auf Antrag (§ 3 Abs. 2 Buchst. b)
    • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl, auf Antrag (§ 3 Abs. 2 Buchst. c)
    • Hunde von Beziehern von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig gleichstehenden Personen für die Dauer der Bedürftigkeit, nur für einen Hund, auf Antrag (§ 3 Abs. 2 Buchst. d)
    • Hunde aus einer Einrichtung mit Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 Tierschutzgesetz und bestätigter Gemeinnützigkeit oder von einer von der Stadt mit der Unterbringung von Fundhunden beauftragten Stelle, befristet auf sechs Monate, auf Antrag (§ 3 Abs. 2 Buchst. e)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. a)
    • Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde, die zu Melde-, Sanitäts- oder Schutzzwecken verwendet werden und die Prüfung vor Leistungsprüfern eines anerkannten Vereins oder Verbandes bestanden haben, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. b)
    • Ermäßigung auf ein Viertel für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 Meter vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 2)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    Hund in Dülmen an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Dülmen (laut Satzung: Steueramt der Stadt Dülmen); Anschrift und E-Mail auf amtlicher Hundesteuer-Seite nicht ermittelbar
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme; bei eigenem Wurf innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 8 Abs. 2); Anträge auf Befreiung/Ermäßigung spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, ab dem sie wirken sollen (§ 5 Abs. 2)

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Dülmen vom 23.11.2001 (Lesefassung in der Fassung der III. Änderungssatzung vom 28.06.2024)
    Fassung
    Satzung vom 23.11.2001 (in Kraft 01.01.2002), geändert durch II. Änderungssatzung vom 24.05.2011 und zuletzt durch III. Änderungssatzung vom 28.06.2024 …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einer Hundehalterin bzw. einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 96,00 EUR; b) zwei Hunde gehalten werden 108,00 EUR je Hund; c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 120,00 EUR je Hund.

    Die 5 häufigsten Fragen

    Was kostet die Hundesteuer in Dülmen 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Dülmen für den ersten Hund 96 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 108 €, ab drei Hunden jeder 120 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Dülmen vom 23.11.2001 (Lesefassung in der Fassung der III. Änderungssatzung vom 28.06.2024). Fassung: Satzung vom 23.11.2001 (in Kraft 01.01.2002), geändert durch II. Änderungssatzung vom 24.05.2011 und zuletzt durch III. Änderungssatzung vom 28.06.2024 ….

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Dülmen?

    Für den zweiten Hund gilt in Dülmen ein Satz von 108 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 216 €. Laut Satzung: Nach § 2 richtet sich der Satz nach der Zahl der gemeinsam gehaltenen Hunde: 96 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird, bei zwei Hunden je Hund 108 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 120 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit.

    Sind Rentner in Dülmen von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Dülmen kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Hunde von Beziehern von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig gleichstehenden Personen für die Dauer der Bedürftigkeit, nur für einen Hund, auf Antrag (§ 3 Abs. 2 Buchst. d). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Dülmen?

    Steuerfrei sind in Dülmen laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Dülmen aufhalten, wenn die Hunde anderswo in der Bundesrepublik versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2 Buchst. a), Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von ins Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen, auf Antrag (§ 3 Abs. 2 Buchst. b), Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl, auf Antrag (§ 3 Abs. 2 Buchst. c), Hunde von Beziehern von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig gleichstehenden Personen für die Dauer der Bedürftigkeit, nur für einen Hund, auf Antrag (§ 3 Abs. 2 Buchst. d) und Hunde aus einer Einrichtung mit Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 Tierschutzgesetz und bestätigter Gemeinnützigkeit oder von einer von der Stadt mit der Unterbringung von Fundhunden beauftragten Stelle, befristet auf sechs Monate, auf Antrag (§ 3 Abs. 2 Buchst. e). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. a), Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde, die zu Melde-, Sanitäts- oder Schutzzwecken verwendet werden und die Prüfung vor Leistungsprüfern eines anerkannten Vereins oder Verbandes bestanden haben, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. b) und Ermäßigung auf ein Viertel für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 Meter vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Dülmen an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Dülmen (laut Satzung: Steueramt der Stadt Dülmen); Anschrift und E-Mail auf amtlicher Hundesteuer-Seite nicht ermittelbar», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme; bei eigenem Wurf innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 8 Abs. 2); Anträge auf Befreiung/Ermäßigung spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, ab dem sie wirken sollen (§ 5 Abs. 2). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Hundesteuer in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Dülmen redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.