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Hundesteuer Rheda-Wiedenbrück 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Rheda-Wiedenbrück 55 € Hundesteuer. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 61 €, ab drei Hunden jeder 67 €. Listenhunde kosten 550 € im Jahr.

Die Hundesteuer in Rheda-Wiedenbrück ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird jährlich festgesetzt und hängt davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben. Die Einzelheiten aus der Satzung folgen.

Hundesteuer Rheda-Wiedenbrück 2026 im Überblick

Jahresbeträge in Rheda-Wiedenbrück
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund55 €
Je Hund bei zwei Hunden61 €
Je Hund ab drei Hunden67 €
Listenhund (gefährlicher Hund)550 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Rheda-Wiedenbrück?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Rheda-Wiedenbrück

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 20.12.2000 (Ratsbeschluss 18.12.2000, in Kraft 01.01.2001), geändert durch 1. Änderungssatzung vom 16.10.2001 und 2. Änderungssatzung vom …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Rheda-Wiedenbrück pro Monat und über die Jahre

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 4,58 € pro Monat für einen Hund in Rheda-Wiedenbrück. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 55 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 275 € und in zehn Jahren 550 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Achtung bei mehreren Hunden: Rheda-Wiedenbrück berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 122 € im Jahr (10,17 € im Monat), drei Hunde kosten 201 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Rheda-Wiedenbrück 10-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 45,83 € pro Monat.

    Einordnung im Vergleich

    Rheda-Wiedenbrück ist mit rund 47.935 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Im Vergleich mit 101 erfassten Städten in Nordrhein-Westfalen (Median 102 €) liegt Rheda-Wiedenbrück unter der Mitte. Über alle 273 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 102 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Rheda-Wiedenbrück 70 € weniger als Bornheim und 41 € weniger als Dülmen.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Bornheim125 €
    2. Hennef (Sieg)120 €
    3. Herzogenrath110 €
    4. Dülmen96 €
    5. Soest85,80 €
    6. Rheda-Wiedenbrück55 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.

    In Rheda-Wiedenbrück gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde im Haushalt: 55 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird, bei zwei Hunden je Hund 61 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 67 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt.

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Rheda-Wiedenbrück 550 € im Jahr.

    Für gefährliche Hunde gilt nach § 2 Abs. 1 Buchst. d der jeweilige 10-fache Steuersatz (laut amtlicher Service-Seite 550 Euro für einen, 610 Euro je Hund bei zwei und 670 Euro je Hund bei drei oder mehr gefährlichen Hunden). Gefährlich sind nach § 2 Abs. 2 Hunde, die auf Angriffslust, Kampfbereitschaft oder Schärfe gezüchtet oder entsprechend ausgebildet wurden, sich nach Gutachten des beamteten Tierarztes als bissig erwiesen, Menschen gefahrdrohend angesprungen oder unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde gehetzt oder gerissen haben, sowie insbesondere American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Mastino Napoletano, Mastino Espanol, Mastiff, Bullmastiff, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, American Bulldog, Tosa Inu, Rottweiler, Alano und deren Kreuzungen; keine Ermäßigung nach § 4 Abs. 1 bis 3 (§ 4 Abs. 4).

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Regeln des Landes

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Nordrhein-Westfalen fest. Grundlage ist „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Nordrhein-Westfalen nennt 14 Rassen ausdrücklich, etwa Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Für die Hundesteuer in Rheda-Wiedenbrück kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Rheda-Wiedenbrück aufhalten, wenn die Hunde anderswo in der Bundesrepublik versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1)
    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. a)
    • Ermäßigung auf die Hälfte für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbandes, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. b)
    • Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde, die aus einem von der Stadt anerkannten Tierheim, einer vergleichbaren Einrichtung oder Privatinitiative übernommen wurden, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. c)
    • Ermäßigung auf ein Viertel für Hunde zur Bewachung gewerbsmäßig betriebener landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 Meter vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 2)
    • Ermäßigung auf die Hälfte für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig gleichstehende Personen, nur für einen Hund, auf Antrag (§ 4 Abs. 3)
    • Ermäßigung auf die normalen Steuersätze für gefährliche Hunde mit Befreiung nach § 5 Abs. 3 Landeshundegesetz und Verhaltensprüfung, sofern sie bereits vor Inkrafttreten der Satzung gehalten wurden (§ 4 Abs. 5)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Hund in Rheda-Wiedenbrück an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Rheda-Wiedenbrück, I.2-20 Finanzmanagement und Abgabenwesen, Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück; E-Mail hundesteuer@rh-wd.de (allgemein steuern@rh-wd.de)
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme unter Angabe der Hunderasse; bei eigenem Wurf innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 8 Abs. 2); Anträge auf Befreiung/Ermäßigung spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, ab dem sie wirken sollen (§ 5 Abs. 2)

    Hund online bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Rheda-Wiedenbrück ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück vom 20.12.2000 (Ortsrecht 2.5)
    Fassung
    Satzung vom 20.12.2000 (Ratsbeschluss 18.12.2000, in Kraft 01.01.2001), geändert durch 1. Änderungssatzung vom 16.10.2001 und 2. Änderungssatzung vom …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 55,-- €, b) zwei Hunde gehalten werden 61,-- € je Hund, c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 67,-- € je Hund, d) ein oder mehrere gefährliche Hunde gehalten werden, den jeweiligen 10-fachen Steuersatz.

    Die 5 häufigsten Fragen

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Rheda-Wiedenbrück?

    Im Jahr 2026 verlangt Rheda-Wiedenbrück für den ersten Hund 55 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 61 €, ab drei Hunden jeder 67 €. Für einen Listenhund werden 550 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück vom 20.12.2000 (Ortsrecht 2.5). Fassung: Satzung vom 20.12.2000 (Ratsbeschluss 18.12.2000, in Kraft 01.01.2001), geändert durch 1. Änderungssatzung vom 16.10.2001 und 2. Änderungssatzung vom ….

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Rheda-Wiedenbrück?

    Für den zweiten Hund gilt in Rheda-Wiedenbrück ein Satz von 61 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 122 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde im Haushalt: 55 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird, bei zwei Hunden je Hund 61 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 67 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt.

    Muss ich als Rentner in Rheda-Wiedenbrück Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Rheda-Wiedenbrück kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung auf die Hälfte für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig gleichstehende Personen, nur für einen Hund, auf Antrag (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Rheda-Wiedenbrück?

    Steuerfrei sind in Rheda-Wiedenbrück laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Rheda-Wiedenbrück aufhalten, wenn die Hunde anderswo in der Bundesrepublik versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1) und Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. a), Ermäßigung auf die Hälfte für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbandes, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. b), Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde, die aus einem von der Stadt anerkannten Tierheim, einer vergleichbaren Einrichtung oder Privatinitiative übernommen wurden, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. c), Ermäßigung auf ein Viertel für Hunde zur Bewachung gewerbsmäßig betriebener landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 Meter vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 2), Ermäßigung auf die Hälfte für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig gleichstehende Personen, nur für einen Hund, auf Antrag (§ 4 Abs. 3) und Ermäßigung auf die normalen Steuersätze für gefährliche Hunde mit Befreiung nach § 5 Abs. 3 Landeshundegesetz und Verhaltensprüfung, sofern sie bereits vor Inkrafttreten der Satzung gehalten wurden (§ 4 Abs. 5). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Rheda-Wiedenbrück an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Rheda-Wiedenbrück, I.2-20 Finanzmanagement und Abgabenwesen, Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück; E-Mail hundesteuer@rh-wd.de (allgemein steuern@rh-wd.de)», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme unter Angabe der Hunderasse; bei eigenem Wurf innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 8 Abs. 2); Anträge auf Befreiung/Ermäßigung spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, ab dem sie wirken sollen (§ 5 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Vergleichbare Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Rheda-Wiedenbrück.