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Hundesteuer Willich 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Willich 120 € Hundesteuer. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 150 €, ab drei Hunden jeder 180 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 700 €.

Diese Seite beantwortet die Fragen, die Hundehalter in Willich am häufigsten zur Hundesteuer stellen: wie viel, für welchen Hund, mit welcher Ermäßigung und bis wann anmelden.

So hoch ist die Hundesteuer in Willich

Jahresbeträge in Willich
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund120 €
Je Hund bei zwei Hunden150 €
Je Hund ab drei Hunden180 €
Listenhund (gefährlicher Hund)700 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Willich berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Willich

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 27.11.2018 (Amtsblatt Kreis Viersen 2018, S. 1112), zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 17.12.2025 (Amtsblatt Kreis Viersen …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Willich pro Monat und über die Jahre

    Pro Monat gerechnet sind es in Willich 10 €, pro Tag 0,33 €. Wann der Jahresbetrag von 120 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Willich ergeben nach heutigem Satz 600 €, zehn Jahre 1.200 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Achtung bei mehreren Hunden: Willich berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 300 € im Jahr (25 € im Monat), drei Hunde kosten 540 €.

    Für einen Listenhund verlangt Willich rund 5,8-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 58,33 €.

    Wie teuer ist Willich?

    In Mittelstädten wie Willich (etwa 49.374 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.

    Der Median der 92 ausgewerteten Städte in Nordrhein-Westfalen beträgt 103 €. Der Satz in Willich liegt über diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 104,50 €, 238 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Willich 24 € mehr als Bergkamen und 24 € mehr als Alsdorf.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Willich120 €
    2. Herzogenrath110 €
    3. Bergkamen96 €
    4. Alsdorf96 €
    5. Bad Oeynhausen74 €
    6. Gronau (Westf.)42 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Willich gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde im Haushalt: nur ein Hund 120 Euro, bei zwei Hunden je Hund 150 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 180 Euro; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt (§ 2 Abs. 2).

    Listenhunde in Willich

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Willich 700 € im Jahr.

    Gefährliche Hunde sind nach § 2 Abs. 3 im Einzelfall nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW festgestellte gefährliche Hunde, insbesondere auch Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier samt Kreuzungen, sowie Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW (u. a. Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu samt Kreuzungen). Ein gefährlicher Hund 700 Euro, bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden je Hund 850 Euro (§ 2 Abs. 1 Buchst. d und e). Für Rassen nach § 10 LHundG NRW kann nach bestandener Verhaltensprüfung auf Antrag der Normalsatz festgesetzt werden (§ 2 Abs. 3 Nr. 3). Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 4, § 4 Abs. 6).

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Regeln des Landes

    Die Hundesteuer regelt Willich selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Willich gefährliche Hunde bestimmt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1)
    • Hunde in Tierheimen von Tierschutz- und ähnlichen Vereinen bei ordnungsgemäßer Buchführung (§ 3 Abs. 2)
    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe von Personen mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen BL, GL, TBl, aG oder H dienen, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 Buchst. a)
    • Hunde von Dienstkräften der Polizei, Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, Zolls, der Feuerwehr oder Ordnungsbehörden, wenn der Dienstherr die Kosten im Wesentlichen trägt, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 Buchst. b)
    • Rettungs-, Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde von Mitgliedern von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW und ähnlichen Vereinigungen mit bestandener Prüfung, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 Buchst. c)
    • Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 Buchst. d)
    • Therapiehunde mit bestandener Prüfung, die nachweislich ohne Entgeltabsicht eingesetzt werden, nur für einen Hund, jährlich neu zu beantragen (§ 3 Abs. 3 Buchst. e)
    • Hunde aus dem Matthias-Neelen-Tierheim e.V. Lobberich oder vom Tierschutz für Willich e.V.: Steuerpflicht beginnt erst nach zwölf Monaten; nicht für gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 2)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1)
    • Ermäßigung auf ein Viertel für Hunde zur Bewachung von Gebäuden und landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil, bei Gebäuden höchstens ein Hund, bei landwirtschaftlichen Anwesen höchstens zwei Hunde, auf Antrag (§ 4 Abs. 2)
    • Ermäßigung auf ein Viertel für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie einkommensmäßig Gleichgestellte, nur für einen Hund, für den Bewilligungszeitraum, Antrag binnen vier Wochen nach Zugang des Bewilligungsbescheides (§ 4 Abs. 3)
    • Ermäßigung auf die Hälfte möglich für ausgebildete Hunde gewerblicher Sicherheitsdienste, auf Antrag (§ 4 Abs. 4)
    • Ermäßigung auf die Hälfte für höchstens zwei Hunde, die nachweislich zur Bewachung von Betriebsgebäuden oder Betriebsgrundstücken erforderlich sind, auf Antrag (§ 4 Abs. 5)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Willich, Team Steuern und Gebühren (oder Stadtteilbüros); allgemeine E-Mail info@stadt-willich.de
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme unter Angabe der Hunderasse, mit Nachweis über den Aufnahmezeitpunkt; bei Welpen der eigenen Hündin innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung schriftlich binnen zwei Wochen (§ 8 Abs. 2)

    Hund online bei der Stadt Willich anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Willich vom 27.11.2018 (Abl. Krs. Viersen 2018, S. 1112) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 17.12.2025 …
    Fassung
    Satzung vom 27.11.2018 (Amtsblatt Kreis Viersen 2018, S. 1112), zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 17.12.2025 (Amtsblatt Kreis Viersen …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von der hundehaltenden Person oder mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 120,00 € b) zwei Hunde gehalten werden, je Hund 150,00 € c) drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 180,00 € d) ein gefährlicher Hund gehalten wird, je Hund 700,00 €

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Willich

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Willich 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Willich für den ersten Hund 120 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 150 €, ab drei Hunden jeder 180 €. Für einen Listenhund werden 700 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Willich vom 27.11.2018 (Abl. Krs. Viersen 2018, S. 1112) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 17.12.2025 …. Fassung: Satzung vom 27.11.2018 (Amtsblatt Kreis Viersen 2018, S. 1112), zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 17.12.2025 (Amtsblatt Kreis Viersen ….

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Willich?

    Für den zweiten Hund gilt in Willich ein Satz von 150 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 300 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde im Haushalt: nur ein Hund 120 Euro, bei zwei Hunden je Hund 150 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 180 Euro; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt (§ 2 Abs. 2).

    Gibt es in Willich eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Willich kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung auf ein Viertel für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie einkommensmäßig Gleichgestellte, nur für einen Hund, für den Bewilligungszeitraum, Antrag binnen vier Wochen nach Zugang des Bewilligungsbescheides (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Willich?

    Steuerfrei sind in Willich laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1), Hunde in Tierheimen von Tierschutz- und ähnlichen Vereinen bei ordnungsgemäßer Buchführung (§ 3 Abs. 2), Hunde, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe von Personen mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen BL, GL, TBl, aG oder H dienen, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 Buchst. a), Hunde von Dienstkräften der Polizei, Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, Zolls, der Feuerwehr oder Ordnungsbehörden, wenn der Dienstherr die Kosten im Wesentlichen trägt, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 Buchst. b), Rettungs-, Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde von Mitgliedern von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW und ähnlichen Vereinigungen mit bestandener Prüfung, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 Buchst. c), Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 Buchst. d), Therapiehunde mit bestandener Prüfung, die nachweislich ohne Entgeltabsicht eingesetzt werden, nur für einen Hund, jährlich neu zu beantragen (§ 3 Abs. 3 Buchst. e) und Hunde aus dem Matthias-Neelen-Tierheim e.V. Lobberich oder vom Tierschutz für Willich e.V.: Steuerpflicht beginnt erst nach zwölf Monaten; nicht für gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 2). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1), Ermäßigung auf ein Viertel für Hunde zur Bewachung von Gebäuden und landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil, bei Gebäuden höchstens ein Hund, bei landwirtschaftlichen Anwesen höchstens zwei Hunde, auf Antrag (§ 4 Abs. 2), Ermäßigung auf ein Viertel für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie einkommensmäßig Gleichgestellte, nur für einen Hund, für den Bewilligungszeitraum, Antrag binnen vier Wochen nach Zugang des Bewilligungsbescheides (§ 4 Abs. 3), Ermäßigung auf die Hälfte möglich für ausgebildete Hunde gewerblicher Sicherheitsdienste, auf Antrag (§ 4 Abs. 4) und Ermäßigung auf die Hälfte für höchstens zwei Hunde, die nachweislich zur Bewachung von Betriebsgebäuden oder Betriebsgrundstücken erforderlich sind, auf Antrag (§ 4 Abs. 5). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Willich an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Willich, Team Steuern und Gebühren (oder Stadtteilbüros); allgemeine E-Mail info@stadt-willich.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme unter Angabe der Hunderasse, mit Nachweis über den Aufnahmezeitpunkt; bei Welpen der eigenen Hündin innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung schriftlich binnen zwei Wochen (§ 8 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Hundesteuer in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Willich.