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Hundesteuer Gronau (Westf.) 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Für den ersten Hund verlangt Gronau (Westf.) 2026 eine Hundesteuer von 42 € pro Jahr. Bei zwei Hunden kostet jeder 66 €, ab drei Hunden jeder 81 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 400 €.

Hundehalter in Gronau (Westf.) finden hier die Sätze der Hundesteuer, den Vergleich mit anderen Städten in Nordrhein-Westfalen und den Weg zur An- und Abmeldung, jeweils belegt mit der Satzung.

Hundesteuer Gronau (Westf.) 2026 im Überblick

Hundesteuer Gronau (Westf.) 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund42 €
Je Hund bei zwei Hunden66 €
Je Hund ab drei Hunden81 €
Listenhund (gefährlicher Hund)400 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Gronau (Westf.)?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Gronau (Westf.)

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 17.12.2001, zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom 18.12.2025 (bekannt gemacht am 19.12.2025), gültig ab 01.01.2026

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Pro Monat gerechnet sind es in Gronau (Westf.) 3,50 €, pro Tag 0,12 €. Wann der Jahresbetrag von 42 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 210 € und in zehn Jahren 420 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Bei zwei Hunden steigt in Gronau (Westf.) der Satz für jeden Hund, nicht nur für den zweiten. Zusammen sind das 132 € im Jahr, also 90 € mehr als mit einem Hund. Mit drei Hunden kommst du auf 243 €.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Gronau (Westf.) rund 9,5-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 33,33 € im Monat.

    Wie teuer ist Gronau (Westf.)?

    In Mittelstädten wie Gronau (Westf.) (etwa 50.349 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.

    Unter den 101 Städten in Nordrhein-Westfalen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 102 €. Gronau (Westf.) liegt damit unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 102 €, 273 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Gronau (Westf.) 32 € weniger als Bad Oeynhausen und 54 € weniger als Gummersbach.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Willich120 €
    2. Gummersbach96 €
    3. Bergkamen96 €
    4. Bad Oeynhausen74 €
    5. Ibbenbüren72 €
    6. Gronau (Westf.)42 €

    Mehrere Hunde in Gronau (Westf.)

    Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.

    In Gronau (Westf.) gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein einzelner Hund 42 Euro, bei zwei Hunden je Hund 66 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 81 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt.

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Gronau (Westf.) 400 € im Jahr.

    Gefährlich sind nach § 2 Abs. 2 Hunde der 14 genannten Rassen (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu) und deren Kreuzungen sowie Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW festgestellt wurde; ein gefährlicher Hund 400 Euro, bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden je Hund 500 Euro (§ 2 Abs. 1 Buchst. d und e); diese Sätze gelten für nach dem 01.01.2013 aufgenommene Hunde.

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Regeln des Landes

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Nordrhein-Westfalen fest. Grundlage ist „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 14 Rassen, darunter Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Gronau (Westf.) zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Gronau aufhalten, wenn die Hunde anderswo in Deutschland versteuert oder steuerfrei sind (§ 3 Abs. 1)
    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe von Personen mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen Bl, Gl, TBl, aG, H oder B dienen, auf Antrag (§ 3 Abs. 2)
    • Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim mit Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG für ein Jahr ab dem Übernahmemonat, unbefristet für Hunde, die bei Übernahme mindestens acht Jahre alt sind und zuvor privat in Deutschland oder den Niederlanden gehalten wurden; nicht für gefährliche Hunde, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 und 4)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewachten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. a)
    • Halbe Steuer für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines anerkannten Vereins oder Verbandes, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. b)
    • Ein Viertel des Steuersatzes für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 2)
    • Ein Viertel des Steuersatzes für Bezieherinnen und Bezieher laufender Leistungen nach SGB II und SGB XII Kapitel 3 und 4, auf Antrag (§ 4 Abs. 3)
    • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde; bei mehreren erfüllten Tatbeständen nur der höchste Ermäßigungssatz (§ 4 Abs. 4, § 5 Abs. 1a)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadt Gronau (Westf.), Steueramt (§ 8 Abs. 5 nennt das Steueramt; keine E-Mail-Adresse in der Satzung)
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem ein selbst geborener Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Hunderasse; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen (§ 8 Abs. 2)

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Gronau (Westf.) ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Gronau (Westf.) vom 17. Dezember 2001 i.d.F. vom 18.12.2025 (Ortsrecht 22-01, Stand vom 01.01.2026)
    Fassung
    Satzung vom 17.12.2001, zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom 18.12.2025 (bekannt gemacht am 19.12.2025), gültig ab 01.01.2026
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn von einer Person oder von mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 42,00 Euro b) zwei Hunde gehalten werden 66,00 Euro je Hund c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 81,00 Euro je Hund

    Die 5 häufigsten Fragen

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Gronau (Westf.) 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Gronau (Westf.) für den ersten Hund 42 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 66 €, ab drei Hunden jeder 81 €. Für einen Listenhund werden 400 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Gronau (Westf.) vom 17. Dezember 2001 i.d.F. vom 18.12.2025 (Ortsrecht 22-01, Stand vom 01.01.2026). Fassung: Satzung vom 17.12.2001, zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom 18.12.2025 (bekannt gemacht am 19.12.2025), gültig ab 01.01.2026.

    Was kostet ein zweiter Hund in Gronau (Westf.)?

    Für den zweiten Hund gilt in Gronau (Westf.) ein Satz von 66 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 132 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein einzelner Hund 42 Euro, bei zwei Hunden je Hund 66 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 81 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt.

    Sind Rentner in Gronau (Westf.) von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Gronau (Westf.) kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ein Viertel des Steuersatzes für Bezieherinnen und Bezieher laufender Leistungen nach SGB II und SGB XII Kapitel 3 und 4, auf Antrag (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Welche Hunde sind in Gronau (Westf.) von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Gronau (Westf.) laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Gronau aufhalten, wenn die Hunde anderswo in Deutschland versteuert oder steuerfrei sind (§ 3 Abs. 1), Hunde, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe von Personen mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen Bl, Gl, TBl, aG, H oder B dienen, auf Antrag (§ 3 Abs. 2) und Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim mit Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG für ein Jahr ab dem Übernahmemonat, unbefristet für Hunde, die bei Übernahme mindestens acht Jahre alt sind und zuvor privat in Deutschland oder den Niederlanden gehalten wurden; nicht für gefährliche Hunde, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 und 4). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewachten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. a), Halbe Steuer für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines anerkannten Vereins oder Verbandes, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. b), Ein Viertel des Steuersatzes für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 2), Ein Viertel des Steuersatzes für Bezieherinnen und Bezieher laufender Leistungen nach SGB II und SGB XII Kapitel 3 und 4, auf Antrag (§ 4 Abs. 3) und Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde; bei mehreren erfüllten Tatbeständen nur der höchste Ermäßigungssatz (§ 4 Abs. 4, § 5 Abs. 1a). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Gronau (Westf.) an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Gronau (Westf.), Steueramt (§ 8 Abs. 5 nennt das Steueramt; keine E-Mail-Adresse in der Satzung)», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem ein selbst geborener Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Hunderasse; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen (§ 8 Abs. 2). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Vergleichbare Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Gronau (Westf.).