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Hundesteuer Menden (Sauerland) 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Die Hundesteuer in Menden (Sauerland) beträgt 2026 für den ersten Hund 84 € pro Jahr. Bei zwei Hunden kostet jeder 96 €, ab drei Hunden jeder 108 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 552 €.

Diese Seite beantwortet die Fragen, die Hundehalter in Menden (Sauerland) am häufigsten zur Hundesteuer stellen: wie viel, für welchen Hund, mit welcher Ermäßigung und bis wann anmelden.

Hundesteuer Menden (Sauerland) 2026 im Überblick

Hundesteuer Menden (Sauerland) 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund84 €
Je Hund bei zwei Hunden96 €
Je Hund ab drei Hunden108 €
Listenhund (gefährlicher Hund)552 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Menden (Sauerland)?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Menden (Sauerland)

    Quelle: Satzung · Stand Hundesteuersatzung vom 25.11.2025 (Ratsbeschluss

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Pro Monat gerechnet sind es in Menden (Sauerland) 7 €, pro Tag 0,23 €. Wann der Jahresbetrag von 84 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 420 € und in zehn Jahren 840 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Bei zwei Hunden steigt in Menden (Sauerland) der Satz für jeden Hund, nicht nur für den zweiten. Zusammen sind das 192 € im Jahr, also 108 € mehr als mit einem Hund. Mit drei Hunden kommst du auf 324 €.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Menden (Sauerland) rund 6,6-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 46 € im Monat.

    Wie teuer ist Menden (Sauerland)?

    In Mittelstädten wie Menden (Sauerland) (etwa 52.121 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.

    Unter den 92 Städten in Nordrhein-Westfalen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 103 €. Menden (Sauerland) liegt damit unter diesem Wert. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Menden (Sauerland) 6 € mehr als Ahlen und 12 € mehr als Ibbenbüren.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Hattingen120 €
    2. Gummersbach96 €
    3. Menden (Sauerland)84 €
    4. Ahlen78 €
    5. Ibbenbüren72 €
    6. Kleve60 €

    Mehrere Hunde in Menden (Sauerland)

    Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.

    In Menden (Sauerland) gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde im Haushalt: 84 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird, bei zwei Hunden je Hund 96 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 108 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt.

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Menden (Sauerland) 552 € im Jahr.

    Gefährliche Hunde im Sinne von § 2 Abs. 1 Buchst. d und e sind nach § 2 Abs. 2 Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen (Phänotyp deutlich hervortretend) und Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall nach § 3 Abs. 3 Satz 1 Ziffern 1-6 LHundG NRW festgestellt wurde. Satz: 552 Euro bei einem gefährlichen Hund, 816 Euro je Hund bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden; keine Befreiung oder Ermäßigung (§ 3 Abs. 7, § 4 Abs. 4).

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Landesrecht für Hunde in Menden (Sauerland)

    Die Hundesteuer regelt Menden (Sauerland) selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 14 Rassen, darunter Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Menden (Sauerland) zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Menden aufhalten, wenn die Hunde anderswo in der Bundesrepublik versteuert oder steuerbefreit sind (§ 3 Abs. 1)
    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe von Personen mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen BL, GL, TBI, aG, B oder H dienen, auf Antrag (§ 3 Abs. 2)
    • Hunde, die erstmalig aus einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Sitz in NRW (Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG) übernommen werden und mindestens sechs Monate in deren Obhut waren, befristet für zwei Jahre, auf Antrag; nicht für direkt aus dem Ausland kommende Hunde (§ 3 Abs. 3)
    • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von Binnenschiffen im Schifffahrtsregister oder Gebrauchshunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden, auf Antrag (§ 3 Abs. 4)
    • Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG mit Ausweis nach der Assistenzhundeverordnung, auf Antrag (§ 3 Abs. 5)
    • Rettungshunde mit erfolgreich abgelegter Prüfung bei einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband, auf Antrag (§ 3 Abs. 6)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung um 25 % auf Antrag für Auszubildende, Studenten, Sozialdienstleistende (FSJ/Bundesfreiwilligendienst), Empfänger von Bürgergeld (§§ 19-23 SGB II), Sozialhilfe (§§ 27-40 SGB XII) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB XII), einkommensmäßig gleichgestellte Personen sowie Schwerbehinderte mit GdB von mindestens 70 % und vergleichbarem Einkommen (§ 4 Abs. 1)
    • Ermäßigung um 75 % auf Antrag für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 Meter vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 4 Abs. 2)
    • Ermäßigung um 25 % auf Antrag für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 3)
    • Bei mehreren Ermäßigungstatbeständen wird nur der höchste Ermäßigungssatz gewährt (§ 5 Abs. 2)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Hund in Menden (Sauerland) an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Menden (Sauerland), Steuerverwaltung; auf der Dienstleistungsseite Hundesteuer ist als Kontakt t.tsolis@menden.de genannt
    • Frist: binnen zwei Wochen nach Aufnahme, bei selbst gezüchteten Hunden binnen zwei Wochen nach Erreichen des Alters von drei Monaten, bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats; persönlich oder schriftlich unter Angabe der Rasse (§ 8 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen mit Rückgabe der Steuermarke (§ 8 Abs. 2)

    Hund online bei der Stadt Menden (Sauerland) anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Menden vom 25.11.2025 (01.01.2026)
    Fassung
    Hundesteuersatzung vom 25.11.2025 (Ratsbeschluss
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 84,00 Euro; b) zwei Hunde gehalten werden 96,00 Euro je Hund; c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 108,00 Euro je Hund; d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 552,00 Euro;

    Die 5 häufigsten Fragen

    Was kostet die Hundesteuer in Menden (Sauerland) 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Menden (Sauerland) für den ersten Hund 84 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 96 €, ab drei Hunden jeder 108 €. Für einen Listenhund werden 552 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Menden vom 25.11.2025 (01.01.2026). Fassung: Hundesteuersatzung vom 25.11.2025 (Ratsbeschluss.

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Menden (Sauerland)?

    Für den zweiten Hund gilt in Menden (Sauerland) ein Satz von 96 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 192 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde im Haushalt: 84 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird, bei zwei Hunden je Hund 96 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 108 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt.

    Muss ich als Rentner in Menden (Sauerland) Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Menden (Sauerland) kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung um 25 % auf Antrag für Auszubildende, Studenten, Sozialdienstleistende (FSJ/Bundesfreiwilligendienst), Empfänger von Bürgergeld (§§ 19-23 SGB II), Sozialhilfe (§§ 27-40 SGB XII) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB XII), einkommensmäßig gleichgestellte Personen sowie Schwerbehinderte mit GdB von mindestens 70 % und vergleichbarem Einkommen (§ 4 Abs. 1). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Für welche Hunde muss man in Menden (Sauerland) keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Menden (Sauerland) laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Menden aufhalten, wenn die Hunde anderswo in der Bundesrepublik versteuert oder steuerbefreit sind (§ 3 Abs. 1), Hunde, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe von Personen mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen BL, GL, TBI, aG, B oder H dienen, auf Antrag (§ 3 Abs. 2), Hunde, die erstmalig aus einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Sitz in NRW (Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG) übernommen werden und mindestens sechs Monate in deren Obhut waren, befristet für zwei Jahre, auf Antrag; nicht für direkt aus dem Ausland kommende Hunde (§ 3 Abs. 3), Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von Binnenschiffen im Schifffahrtsregister oder Gebrauchshunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden, auf Antrag (§ 3 Abs. 4), Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG mit Ausweis nach der Assistenzhundeverordnung, auf Antrag (§ 3 Abs. 5) und Rettungshunde mit erfolgreich abgelegter Prüfung bei einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband, auf Antrag (§ 3 Abs. 6). Ermäßigt wird für: Ermäßigung um 25 % auf Antrag für Auszubildende, Studenten, Sozialdienstleistende (FSJ/Bundesfreiwilligendienst), Empfänger von Bürgergeld (§§ 19-23 SGB II), Sozialhilfe (§§ 27-40 SGB XII) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB XII), einkommensmäßig gleichgestellte Personen sowie Schwerbehinderte mit GdB von mindestens 70 % und vergleichbarem Einkommen (§ 4 Abs. 1), Ermäßigung um 75 % auf Antrag für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 Meter vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 4 Abs. 2), Ermäßigung um 25 % auf Antrag für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 3) und Bei mehreren Ermäßigungstatbeständen wird nur der höchste Ermäßigungssatz gewährt (§ 5 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Menden (Sauerland) an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Menden (Sauerland), Steuerverwaltung; auf der Dienstleistungsseite Hundesteuer ist als Kontakt t.tsolis@menden.de genannt», und zwar binnen zwei Wochen nach Aufnahme, bei selbst gezüchteten Hunden binnen zwei Wochen nach Erreichen des Alters von drei Monaten, bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats; persönlich oder schriftlich unter Angabe der Rasse (§ 8 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen mit Rückgabe der Steuermarke (§ 8 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Menden (Sauerland). Stand 22.10.2026.