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Hundesteuer Gummersbach 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Gummersbach 96 € Hundesteuer. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 126 €, ab drei Hunden jeder 150 €.

Ob Ersthund, Zweithund oder Listenhund: Gummersbach staffelt die Hundesteuer nach festen Regeln. Diese Seite bündelt, was die Satzung dazu sagt, mit Quelle und Abrufdatum.

Hundesteuer Gummersbach 2026 im Überblick

Hundesteuer Gummersbach 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund96 €
Je Hund bei zwei Hunden126 €
Je Hund ab drei Hunden150 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Gummersbach

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
0

Hundesteuer pro Jahr in Gummersbach

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 03.11.1997 (in Kraft 01.01.1998), zuletzt geändert durch den VIII. Nachtrag vom 28.09.2022 (Ratsbeschluss 27.09.2022)

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 8 € pro Monat für einen Hund in Gummersbach. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 96 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 480 € zusammen, in zehn Jahren 960 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Achtung bei mehreren Hunden: Gummersbach berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 252 € im Jahr (21 € im Monat), drei Hunde kosten 450 €.

    Gummersbach im Vergleich

    Gummersbach ist mit rund 51.332 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Der Median der 92 ausgewerteten Städte in Nordrhein-Westfalen beträgt 103 €. Der Satz in Gummersbach liegt unter diesem Wert. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Gummersbach 24 € mehr als Ibbenbüren und 12 € mehr als Menden (Sauerland).

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Gummersbach96 €
    2. Menden (Sauerland)84 €
    3. Ahlen78 €
    4. Bad Oeynhausen74 €
    5. Ibbenbüren72 €
    6. Gronau (Westf.)42 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Gummersbach gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde im Haushalt: nur ein Hund 96 Euro, bei zwei Hunden je Hund 126 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 150 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt.

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Gummersbach verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.

    Die Satzung enthält keinen erhöhten Steuersatz und keine Bestimmung gefährlicher Hunde oder Listenhunde; es gelten die Sätze nach § 2 Abs. 1.

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Regeln des Landes

    Die Hundesteuer regelt Gummersbach selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Nordrhein-Westfalen nennt 14 Rassen ausdrücklich, etwa Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Für die Hundesteuer in Gummersbach kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Gummersbach aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1)
    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen BL, aG oder H) dienen, mit nachgewiesener Ausbildung, auf Antrag (§ 3 Abs. 2 a)
    • Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG mit nachgewiesener Ausbildung, auf Antrag (§ 3 Abs. 2 b)
    • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 a)
    • Hunde, die vorübergehend (bis 1 Jahr) in einer tierheimähnlichen Einrichtung mit Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG untergebracht sind, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 b)
    • Von der Besteuerung ausgenommen sind Halter, die nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt sind (§ 1 Abs. 4)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 a)
    • Ermäßigung auf die Hälfte für Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein, höchstens zwei Hunde, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 b)
    • Ermäßigung auf die Hälfte für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband), auf Antrag (§ 4 Abs. 1 c)
    • Ermäßigung auf ein Viertel für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 Meter vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 2)
    • Ermäßigung auf ein Viertel für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (SGB II) sowie einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund, auf Antrag (§ 4 Abs. 3)
    • Ermäßigung auf drei Viertel für Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband, auf Antrag (§ 4 Abs. 4)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadt Gummersbach, Fachbereich 4.1 – Finanzen und Steuern – oder Fachbereich 3.3 – Bürgerservice (§ 8 Abs. 1); E-Mail in der Satzung nicht genannt
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme; bei selbst gezogenen Welpen innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen (§ 8 Abs. 2)

    Hund online bei der Stadt Gummersbach anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Gummersbach ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Gummersbach (Hundesteuersatzung) vom 03.11.1997 in der Fassung des VIII. Nachtrags …
    Fassung
    Satzung vom 03.11.1997 (in Kraft 01.01.1998), zuletzt geändert durch den VIII. Nachtrag vom 28.09.2022 (Ratsbeschluss 27.09.2022)
    Abgerufen am
    22.10.2026

    a) nur ein Hund gehalten wird 96,00 €, b) zwei Hunde gehalten werden 126,00 € je Hund, c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 150,00 € je Hund.

    Die 5 häufigsten Fragen

    Was kostet die Hundesteuer in Gummersbach 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Gummersbach für den ersten Hund 96 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 126 €, ab drei Hunden jeder 150 €. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Gummersbach (Hundesteuersatzung) vom 03.11.1997 in der Fassung des VIII. Nachtrags …. Fassung: Satzung vom 03.11.1997 (in Kraft 01.01.1998), zuletzt geändert durch den VIII. Nachtrag vom 28.09.2022 (Ratsbeschluss 27.09.2022).

    Was kosten zwei Hunde in Gummersbach an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Gummersbach ein Satz von 126 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 252 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde im Haushalt: nur ein Hund 96 Euro, bei zwei Hunden je Hund 126 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 150 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt.

    Muss ich als Rentner in Gummersbach Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Gummersbach kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung auf ein Viertel für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (SGB II) sowie einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund, auf Antrag (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Gummersbach?

    Steuerfrei sind in Gummersbach laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Gummersbach aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen BL, aG oder H) dienen, mit nachgewiesener Ausbildung, auf Antrag (§ 3 Abs. 2 a), Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG mit nachgewiesener Ausbildung, auf Antrag (§ 3 Abs. 2 b), Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 a), Hunde, die vorübergehend (bis 1 Jahr) in einer tierheimähnlichen Einrichtung mit Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG untergebracht sind, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 b) und Von der Besteuerung ausgenommen sind Halter, die nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt sind (§ 1 Abs. 4). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 a), Ermäßigung auf die Hälfte für Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein, höchstens zwei Hunde, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 b), Ermäßigung auf die Hälfte für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband), auf Antrag (§ 4 Abs. 1 c), Ermäßigung auf ein Viertel für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 Meter vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 2), Ermäßigung auf ein Viertel für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (SGB II) sowie einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund, auf Antrag (§ 4 Abs. 3) und Ermäßigung auf drei Viertel für Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband, auf Antrag (§ 4 Abs. 4). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Gummersbach an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Gummersbach, Fachbereich 4.1 – Finanzen und Steuern – oder Fachbereich 3.3 – Bürgerservice (§ 8 Abs. 1); E-Mail in der Satzung nicht genannt», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme; bei selbst gezogenen Welpen innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen (§ 8 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Hundesteuer in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Gummersbach. Stand 22.10.2026.