Hundesteuer Alsdorf 2026
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Kurze Antwort
In Alsdorf kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 96 €. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 120 €, ab drei Hunden jeder 144 €. Listenhunde kosten 660 € im Jahr.
Für jeden Hund, der in Alsdorf gehalten wird, fällt Hundesteuer an. Die folgenden Abschnitte zeigen die Sätze aus der Satzung, ordnen sie im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen ein und erklären Ermäßigungen und Fristen.
Hundesteuer Alsdorf 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 96 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 120 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 144 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 660 € |
| Steuermarke | ja |
Beschlossene Änderung: Ab 01.01.2027 gilt laut 10. Änderungssatzung vom 23.07.2026 (Mitteilungsblatt 28/2026): 120 € für einen Hund, bei zwei Hunden je 170 €, bei drei oder mehr je 205 €; gefährliche Hunde 760 €, bei zwei je 1.000 €, ab drei je 1.200 €.
Hundesteuer für Alsdorf berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Alsdorf
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 21.12.1989 (Mitteilungsblatt 46 vom 28.12.1989), für 2026 maßgeblich in der Fassung der 9. Änderung vom 13.12.2023 (Mitteilungsblatt 42 vom …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Alsdorf im Jahr kostet
Rechnest du die 96 € im Jahr herunter, landest du bei 8 € im Monat oder 0,26 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Alsdorf ergeben nach heutigem Satz 480 €, zehn Jahre 960 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Achtung bei mehreren Hunden: Alsdorf berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 240 € im Jahr (20 € im Monat), drei Hunde kosten 432 €.
Der Satz für Listenhunde ist in Alsdorf rund 6,9-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 55 € pro Monat.
Wie teuer ist Alsdorf?
Alsdorf zählt etwa 48.893 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.
Der Median der 92 ausgewerteten Städte in Nordrhein-Westfalen beträgt 103 €. Der Satz in Alsdorf liegt unter diesem Wert. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Alsdorf 14 € weniger als Herzogenrath und genauso viel wie Bergkamen.
- Willich120 €
- Hennef (Sieg)120 €
- Herzogenrath110 €
- Alsdorf96 €
- Bergkamen96 €
- Rheda-Wiedenbrück55 €
Mehrere Hunde in Alsdorf
Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.
In Alsdorf gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde im Haushalt: nur ein Hund 96 Euro, bei zwei Hunden je Hund 120 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 144 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt.
Gefährliche Hunde und Steuer
Für einen gefährlichen Hund verlangt Alsdorf 660 € im Jahr.
Gefährliche Hunde sind nach § 2 Abs. 2 Hunde, die auf Angriffslust, Kampfbereitschaft oder Schärfe gezüchtet oder entsprechend ausgebildet wurden, sich als bissig erwiesen haben, wiederholt Menschen gefahrdrohend anspringen oder unkontrolliert Tiere hetzen oder reißen, sowie nach § 2 Abs. 3 die Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Alano samt Kreuzungen. Ein gefährlicher Hund 660 Euro, bei zwei gefährlichen Hunden je Hund 816 Euro, bei drei oder mehr je Hund 900 Euro (§ 2 Abs. 1 Buchst. d bis f). Für Rassehunde, die schon vor dem 01.07.2017 in Alsdorf gehalten wurden und deren Halter einen anerkannten Wesenstest hatte, gilt für die Dauer der Anerkennung der Normalsatz. Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 2).
Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen
Landesrecht für Hunde in Alsdorf
Die Hundesteuer regelt Alsdorf selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Das Land führt eine Rasseliste mit 14 Rassen, darunter Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Alsdorf zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Buchst. a)
- Hunde in Tierheimen von Tierschutz- und ähnlichen Vereinen bei ordnungsgemäßer Buchführung (§ 3 Buchst. b)
- Hunde aus einem Tierheim der StädteRegion Aachen für 24 Monate, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. b)
- ausgebildete Behindertenbegleithunde oder Assistenzhunde, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. c)
- Rettungshunde von Einrichtungen und Institutionen des Katastrophen- und Rettungsschutzes, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. d)
Ermäßigt laut Satzung:
- Ermäßigung um 50 Prozent für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig Gleichgestellte, auf Antrag; entfällt, wenn mehr als ein Hund gehalten wird (§ 4 Abs. 1 Buchst. a)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
Hund in Alsdorf an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Alsdorf, Steuern und Gebühren, E-Mail steuern@alsdorf.de
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme unter Angabe der Hunderasse; bei Welpen der eigenen Hündin innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 8 Abs. 2)
Hund online bei der Stadt Alsdorf anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Alsdorf ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Alsdorf vom 21. Dezember 1989 in der Fassung der Neunten Änderungssatzung vom 13. Dezember 2023 (Ortsrecht 22 …
- Fassung
- Satzung vom 21.12.1989 (Mitteilungsblatt 46 vom 28.12.1989), für 2026 maßgeblich in der Fassung der 9. Änderung vom 13.12.2023 (Mitteilungsblatt 42 vom …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einer/einem Hundehalter/in oder mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 96,00 Euro b) zwei Hunde gehalten werden 120,00 Euro je Hund c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 144,00 Euro je Hund d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 660,00 Euro je Hund
Die 5 häufigsten Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Alsdorf 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Alsdorf für den ersten Hund 96 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 120 €, ab drei Hunden jeder 144 €. Für einen Listenhund werden 660 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Alsdorf vom 21. Dezember 1989 in der Fassung der Neunten Änderungssatzung vom 13. Dezember 2023 (Ortsrecht 22 …. Fassung: Satzung vom 21.12.1989 (Mitteilungsblatt 46 vom 28.12.1989), für 2026 maßgeblich in der Fassung der 9. Änderung vom 13.12.2023 (Mitteilungsblatt 42 vom …. Ab 01.01.2027 gilt laut 10. Änderungssatzung vom 23.07.2026 (Mitteilungsblatt 28/2026): 120 € für einen Hund, bei zwei Hunden je 170 €, bei drei oder mehr je 205 €; gefährliche Hunde 760 €, bei zwei je 1.000 €, ab drei je 1.200 €.
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Alsdorf?
Für den zweiten Hund gilt in Alsdorf ein Satz von 120 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 240 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde im Haushalt: nur ein Hund 96 Euro, bei zwei Hunden je Hund 120 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 144 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden mitgezählt.
Muss ich als Rentner in Alsdorf Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Alsdorf kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung um 50 Prozent für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig Gleichgestellte, auf Antrag; entfällt, wenn mehr als ein Hund gehalten wird (§ 4 Abs. 1 Buchst. a). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Welche Hunde sind in Alsdorf von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Alsdorf laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Buchst. a), Hunde in Tierheimen von Tierschutz- und ähnlichen Vereinen bei ordnungsgemäßer Buchführung (§ 3 Buchst. b), Hunde aus einem Tierheim der StädteRegion Aachen für 24 Monate, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. b), ausgebildete Behindertenbegleithunde oder Assistenzhunde, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. c) und Rettungshunde von Einrichtungen und Institutionen des Katastrophen- und Rettungsschutzes, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. d). Ermäßigt wird für: Ermäßigung um 50 Prozent für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig Gleichgestellte, auf Antrag; entfällt, wenn mehr als ein Hund gehalten wird (§ 4 Abs. 1 Buchst. a). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Alsdorf an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Alsdorf, Steuern und Gebühren, E-Mail steuern@alsdorf.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme unter Angabe der Hunderasse; bei Welpen der eigenen Hündin innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 8 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Vergleichbare Städte in Nordrhein-Westfalen
Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Alsdorf. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.