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Hundesteuer Bünde 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Bünde 60 € Hundesteuer. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 75 €, ab drei Hunden jeder 90 €.

In Bünde richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde und danach, ob ein Hund als gefährlich gilt. Was das in Euro bedeutet und welche Ausnahmen die Satzung kennt, steht auf dieser Seite.

Die Sätze in Bünde

Hundesteuer Bünde 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund60 €
Je Hund bei zwei Hunden75 €
Je Hund ab drei Hunden90 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Bünde

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
0

Hundesteuer pro Jahr in Bünde

    Quelle: Satzung · Stand Hundesteuersatzung vom 23.12.1996, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2010 (Ratsbeschluss vom 14.12.2010), gültig ab 01.01.2011

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 5 € pro Monat für einen Hund in Bünde. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 60 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 300 €, auf zehn Jahre 600 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.

    Achtung bei mehreren Hunden: Bünde berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 150 € im Jahr (12,50 € im Monat), drei Hunde kosten 270 €.

    Wie teuer ist Bünde?

    Bünde ist mit rund 46.235 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Der Median der 101 ausgewerteten Städte in Nordrhein-Westfalen beträgt 102 €. Der Satz in Bünde liegt unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 102 €, 273 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Bünde 39 € weniger als Schwerte und 4 € mehr als Erkelenz.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Bornheim125 €
    2. Schwerte99 €
    3. Dülmen96 €
    4. Soest85,80 €
    5. Bünde60 €
    6. Erkelenz56 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Bünde gilt laut Satzung: Nach § 2 richtet sich der Satz nach der Zahl der gehaltenen Hunde: Wer nur einen Hund hält, zahlt 60 Euro im Jahr, bei zwei Hunden je Hund 75 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 90 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit.

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Bünde verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Regeln des Landes

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Nordrhein-Westfalen fest. Grundlage ist „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Bünde gefährliche Hunde bestimmt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate in Bünde aufhalten, wenn die Hunde anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1)
    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2)
    • Hunde, die aus dem Tierheim Bünde-Ahle übernommen werden, auf Antrag für 12 Monate ab dem Monat der Übernahme, Nachweis durch Vertrag (§ 3 Abs. 3)
    • Antrag spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, ab dem die Befreiung gelten soll (§ 4 Abs. 2)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Bünde, Steueramt, Bahnhofstraße 13+15, 32257 Bünde; Ansprechpartnerin Frau Weidenbrück, Tel. 05223 161-181, E-Mail m.weidenbrueck@buende.de (laut städtischer Seite 'Hundesteuer')
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme, bei selbst gezogenen Welpen innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 7 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen (§ 7 Abs. 2)

    Hund online bei der Stadt Bünde anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Bünde vom 23.12.1996 (2. Änderungssatzung vom 20.12.2010)
    Fassung
    Hundesteuersatzung vom 23.12.1996, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2010 (Ratsbeschluss vom 14.12.2010), gültig ab 01.01.2011
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 60,00 Euro b) zwei Hunde gehalten werden 75,00 Euro je Hund c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 90,00 Euro je Hund.

    Fragen und Antworten zu Bünde

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bünde?

    Im Jahr 2026 verlangt Bünde für den ersten Hund 60 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 75 €, ab drei Hunden jeder 90 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Bünde vom 23.12.1996 (2. Änderungssatzung vom 20.12.2010). Fassung: Hundesteuersatzung vom 23.12.1996, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2010 (Ratsbeschluss vom 14.12.2010), gültig ab 01.01.2011.

    Was kosten zwei Hunde in Bünde an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Bünde ein Satz von 75 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 150 €. Laut Satzung: Nach § 2 richtet sich der Satz nach der Zahl der gehaltenen Hunde: Wer nur einen Hund hält, zahlt 60 Euro im Jahr, bei zwei Hunden je Hund 75 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 90 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit.

    Sind Rentner in Bünde von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Bünde kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Für welche Hunde muss man in Bünde keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Bünde laut Satzung: Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate in Bünde aufhalten, wenn die Hunde anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2), Hunde, die aus dem Tierheim Bünde-Ahle übernommen werden, auf Antrag für 12 Monate ab dem Monat der Übernahme, Nachweis durch Vertrag (§ 3 Abs. 3) und Antrag spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, ab dem die Befreiung gelten soll (§ 4 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Bünde anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Bünde, Steueramt, Bahnhofstraße 13+15, 32257 Bünde; Ansprechpartnerin Frau Weidenbrück, Tel. 05223 161-181, E-Mail m.weidenbrueck@buende.de (laut städtischer Seite 'Hundesteuer')», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme, bei selbst gezogenen Welpen innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 7 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen (§ 7 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Vergleichbare Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Bünde. Stand 22.10.2026.