Hundesteuer Ahaus 2026
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Kurze Antwort
Für den ersten Hund verlangt Ahaus 2026 eine Hundesteuer von 54 € pro Jahr. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 72 €, ab drei Hunden jeder 84 €.
Hundehalter in Ahaus finden hier die Sätze der Hundesteuer, den Vergleich mit anderen Städten in Nordrhein-Westfalen und den Weg zur An- und Abmeldung, jeweils belegt mit der Satzung.
Hundesteuer Ahaus 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 54 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 72 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 84 € |
| Steuermarke | ja |
Hundesteuer für Ahaus berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Ahaus
Quelle: Satzung · Stand Hundesteuersatzung der Stadt Ahaus in der vom Rat am 10.12.2020 beschlossenen Fassung (3. Änderungssatzung, frühere Änderungen vom 23.10.2001 und 18.11.2004), …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Ahaus pro Monat und über die Jahre
Pro Monat gerechnet sind es in Ahaus 4,50 €, pro Tag 0,15 €. Wann der Jahresbetrag von 54 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Ahaus ergeben nach heutigem Satz 270 €, zehn Jahre 540 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Achtung bei mehreren Hunden: Ahaus berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 144 € im Jahr (12 € im Monat), drei Hunde kosten 252 €.
Ahaus im Vergleich
In Mittelstädten wie Ahaus (etwa 40.183 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.
Im Vergleich mit 110 erfassten Städten in Nordrhein-Westfalen (Median 101 €) liegt Ahaus unter der Mitte. Zum Vergleich: In den 312 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 24 € und 186 €, in der Mitte 100 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Ahaus 4 € mehr als Lemgo und 24 € weniger als Löhne.
- Mettmann130 €
- Nettetal102 €
- Löhne78 €
- Ahaus54 €
- Lemgo50 €
- Hückelhoven48 €
Die Staffel für mehrere Hunde
Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.
In Ahaus gilt laut Satzung: Ein einzelner Hund kostet 54,00 € im Jahr, bei zwei Hunden je Hund 72,00 € und bei drei oder mehr Hunden je Hund 84,00 € (§ 2).
Was für Listenhunde gilt
Ahaus verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.
Die Satzung kennt keinen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde oder Listenhunde; es gilt der allgemeine Satz nach § 2.
Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen
Was in Nordrhein-Westfalen für Hundehalter gilt
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Ahaus das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen, vor allem „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Nordrhein-Westfalen nennt 14 Rassen ausdrücklich, etwa Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Für die Hundesteuer in Ahaus kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Ahaus aufhalten und den Hund anderswo versteuern (§ 3 Abs. 1)
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H) (§ 3 Abs. 2)
- Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim mit Erlaubnis nach § 11 TierSchG für ein Jahr, unbefristet wenn der Hund bei Übernahme mindestens acht Jahre alt ist (§ 3 Abs. 3)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halbe Steuer für Wachhunde von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 Buchst. a)
- Halbe Steuer für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Rettungs-, Such- oder Therapiehunde (§ 4 Abs. 1 Buchst. b)
- Halbe Steuer für Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten oder bestätigten Jagdaufsehenden mit Jagdgebrauchshundeprüfung (§ 4 Abs. 1 Buchst. c)
- Ein Viertel des Steuersatzes für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 4 Abs. 2)
- Ein Viertel des Steuersatzes für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Leistungen nach SGB II und einkommensmäßig Gleichgestellte (§ 4 Abs. 3)
- Ermäßigungen nach § 4 Abs. 1 Buchst. a und c, Abs. 2 und Abs. 3 nur für maximal einen Hund (§ 5 Abs. 1)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Stadt Ahaus (Anmeldung bei der Stadt laut § 8 Abs. 1; keine Fachstelle oder E-Mail in der Satzung genannt)
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats; Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 8 Abs. 1 und 2)
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Ahaus (Ortsrecht Nr. 22.1)
- Fassung
- Hundesteuersatzung der Stadt Ahaus in der vom Rat am 10.12.2020 beschlossenen Fassung (3. Änderungssatzung, frühere Änderungen vom 23.10.2001 und 18.11.2004), …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn von einer oder von mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 54,00 € b) zwei Hunde gehalten werden 72,00 € je Hund c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 84,00 € je Hund
Fragen und Antworten zu Ahaus
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Ahaus?
Im Jahr 2026 verlangt Ahaus für den ersten Hund 54 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 72 €, ab drei Hunden jeder 84 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Ahaus (Ortsrecht Nr. 22.1). Fassung: Hundesteuersatzung der Stadt Ahaus in der vom Rat am 10.12.2020 beschlossenen Fassung (3. Änderungssatzung, frühere Änderungen vom 23.10.2001 und 18.11.2004), ….
Was kostet ein zweiter Hund in Ahaus?
Für den zweiten Hund gilt in Ahaus ein Satz von 72 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 144 €. Laut Satzung: Ein einzelner Hund kostet 54,00 € im Jahr, bei zwei Hunden je Hund 72,00 € und bei drei oder mehr Hunden je Hund 84,00 € (§ 2).
Gibt es in Ahaus eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Ahaus kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ein Viertel des Steuersatzes für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Leistungen nach SGB II und einkommensmäßig Gleichgestellte (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Wann entfällt die Hundesteuer in Ahaus?
Steuerfrei sind in Ahaus laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Ahaus aufhalten und den Hund anderswo versteuern (§ 3 Abs. 1), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H) (§ 3 Abs. 2) und Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim mit Erlaubnis nach § 11 TierSchG für ein Jahr, unbefristet wenn der Hund bei Übernahme mindestens acht Jahre alt ist (§ 3 Abs. 3). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Wachhunde von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 Buchst. a), Halbe Steuer für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Rettungs-, Such- oder Therapiehunde (§ 4 Abs. 1 Buchst. b), Halbe Steuer für Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten oder bestätigten Jagdaufsehenden mit Jagdgebrauchshundeprüfung (§ 4 Abs. 1 Buchst. c), Ein Viertel des Steuersatzes für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 4 Abs. 2), Ein Viertel des Steuersatzes für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Leistungen nach SGB II und einkommensmäßig Gleichgestellte (§ 4 Abs. 3) und Ermäßigungen nach § 4 Abs. 1 Buchst. a und c, Abs. 2 und Abs. 3 nur für maximal einen Hund (§ 5 Abs. 1). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.
Wie melde ich meinen Hund in Ahaus an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Ahaus (Anmeldung bei der Stadt laut § 8 Abs. 1; keine Fachstelle oder E-Mail in der Satzung genannt)», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats; Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 8 Abs. 1 und 2). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Hundesteuer in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen
Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Ahaus. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.