Hundesteuer Coesfeld 2026
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Kurze Antwort
Die Hundesteuer in Coesfeld beträgt 2026 für den ersten Hund 72 € pro Jahr. Bei zwei Hunden kostet jeder 90 €, ab drei Hunden jeder 106 €.
Wer in Coesfeld einen Hund hält, zahlt dafür Hundesteuer an die Stadt. Wie hoch sie ist, legt Coesfeld selbst in der Hundesteuersatzung fest. Diese Seite fasst die Sätze, die Staffel für mehrere Hunde und die Regeln für Listenhunde zusammen.
Hundesteuer Coesfeld 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 72 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 90 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 106 € |
| Steuermarke | ja |
Hundesteuer für Coesfeld berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Coesfeld
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 12.12.2001, zuletzt geändert durch 3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 23.02.2024 (Amtsblatt der Stadt Coesfeld Nr. 2 vom …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Coesfeld 6 € Steuer, am Tag sind es 0,20 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 360 € zusammen, in zehn Jahren 720 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.
Achtung bei mehreren Hunden: Coesfeld berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 180 € im Jahr (15 € im Monat), drei Hunde kosten 318 €.
Wie teuer ist Coesfeld?
Mit rund 38.197 Einwohnern ist Coesfeld keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.
Der Median der 110 ausgewerteten Städte in Nordrhein-Westfalen beträgt 101 €. Der Satz in Coesfeld liegt unter diesem Wert. Über alle 312 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 100 €; der niedrigste Satz beträgt 24 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Coesfeld 28 € weniger als Kamp-Lintfort und 24 € weniger als Greven.
- Niederkassel120 €
- Kamp-Lintfort100 €
- Greven96 €
- Haltern am See96 €
- Wesseling78 €
- Coesfeld72 €
Zweithund und weitere Hunde
Viele Städte verlangen für den zweiten und jeden weiteren Hund mehr als für den ersten. Damit wollen sie die Zahl der Hunde begrenzen. Dieses Lenkungsziel ist bei der Hundesteuer rechtlich anerkannt.
In Coesfeld gilt laut Satzung: Nach § 2 kostet ein einzeln gehaltener Hund 72 Euro; bei zwei Hunden je Hund 90 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 106 Euro, wobei steuerbefreite Hunde nicht mitgezählt werden.
Listenhunde in Coesfeld
Coesfeld verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.
Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen
Was in Nordrhein-Westfalen für Hundehalter gilt
Die Hundesteuer regelt Coesfeld selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Nordrhein-Westfalen nennt 14 Rassen ausdrücklich, etwa Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Für die Hundesteuer in Coesfeld kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, wenn die Hunde anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1)
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2 Buchst. a)
- Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung von Herden in der benötigten Anzahl, auf Antrag (§ 3 Abs. 2 Buchst. b)
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Angestellten im Privatforstdienst, Berufsjägern, beauftragten Feld- und Forstaufsehern und bestätigten Jagdaufsehern in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag (§ 3 Abs. 2 Buchst. c)
- Hunde, die erstmalig und nicht nur vorübergehend aus dem Tierheim Nordkreis Coesfeld übernommen werden: 24 Monate steuerfrei ab dem Ersten des Übernahmemonats, auf Antrag mit Vermittlungsnachweis (§ 3 Abs. 3)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. a)
- Halbe Steuer für Fährten-, Rettungs- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. b)
- Ein Viertel der Steuer für einen Hund zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, auf Antrag (§ 4 Abs. 2)
- Ein Viertel der Steuer für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem AsylbLG, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie bei einkommensmäßig gleichstehenden Personen, auf Antrag (§ 4 Abs. 3)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
Hund in Coesfeld an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Coesfeld, Bürgerbüro, Markt 8, 48653 Coesfeld, Telefon 02541 939-0, stadt@coesfeld.de
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist (§ 8 Abs. 1); bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats; schriftliche Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 8 Abs. 2)
Hund online bei der Stadt Coesfeld anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Coesfeld vom 12.12.2001 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 23.02.2024 (Ortsrechtssammlung Nr. 23 00)
- Fassung
- Satzung vom 12.12.2001, zuletzt geändert durch 3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 23.02.2024 (Amtsblatt der Stadt Coesfeld Nr. 2 vom …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 72,00 Euro, b) zwei Hunde gehalten werden 90,00 Euro je Hund, c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 106,00 Euro je Hund.
Fragen und Antworten zu Coesfeld
Wie hoch ist die Hundesteuer in Coesfeld 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Coesfeld für den ersten Hund 72 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 90 €, ab drei Hunden jeder 106 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Coesfeld vom 12.12.2001 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 23.02.2024 (Ortsrechtssammlung Nr. 23 00). Fassung: Satzung vom 12.12.2001, zuletzt geändert durch 3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 23.02.2024 (Amtsblatt der Stadt Coesfeld Nr. 2 vom ….
Was kosten zwei Hunde in Coesfeld an Steuer?
Für den zweiten Hund gilt in Coesfeld ein Satz von 90 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 180 €. Laut Satzung: Nach § 2 kostet ein einzeln gehaltener Hund 72 Euro; bei zwei Hunden je Hund 90 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 106 Euro, wobei steuerbefreite Hunde nicht mitgezählt werden.
Muss ich als Rentner in Coesfeld Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Coesfeld kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ein Viertel der Steuer für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem AsylbLG, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie bei einkommensmäßig gleichstehenden Personen, auf Antrag (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Wann entfällt die Hundesteuer in Coesfeld?
Steuerfrei sind in Coesfeld laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, wenn die Hunde anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3 Abs. 1), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2 Buchst. a), Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung von Herden in der benötigten Anzahl, auf Antrag (§ 3 Abs. 2 Buchst. b), Gebrauchshunde von Forstbeamten, Angestellten im Privatforstdienst, Berufsjägern, beauftragten Feld- und Forstaufsehern und bestätigten Jagdaufsehern in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag (§ 3 Abs. 2 Buchst. c) und Hunde, die erstmalig und nicht nur vorübergehend aus dem Tierheim Nordkreis Coesfeld übernommen werden: 24 Monate steuerfrei ab dem Ersten des Übernahmemonats, auf Antrag mit Vermittlungsnachweis (§ 3 Abs. 3). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. a), Halbe Steuer für Fährten-, Rettungs- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. b), Ein Viertel der Steuer für einen Hund zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, auf Antrag (§ 4 Abs. 2) und Ein Viertel der Steuer für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem AsylbLG, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie bei einkommensmäßig gleichstehenden Personen, auf Antrag (§ 4 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Coesfeld an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Coesfeld, Bürgerbüro, Markt 8, 48653 Coesfeld, Telefon 02541 939-0, stadt@coesfeld.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist (§ 8 Abs. 1); bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats; schriftliche Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 8 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.
Vergleichbare Städte in Nordrhein-Westfalen
Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Coesfeld.