Hundesteuer in Rheinland-Pfalz 2026
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Kurze Antwort
Eine einheitliche Hundesteuer in Rheinland-Pfalz gibt es nicht. Jede Gemeinde legt sie in ihrer Satzung fest; für dieses Land sind noch keine Satzungen ausgewertet.

Wer in Rheinland-Pfalz einen Hund hält, hat es mit zwei Ebenen zu tun: der Satzung seiner Gemeinde für die Steuer und dem Hundegesetz des Landes für Pflichten.
Landesrecht für Hundehalter
Listenhunde
Rasseliste vorhanden
Gefährliche Hunde kraft Gesetzes: Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Hunde, die von diesen Rassen abstammen
Erlaubnispflicht: ab 18 Jahren, berechtigtes Interesse, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflichtversicherung, Chip-Kennzeichnung mit tierärztlicher Bescheinigung
Gefährliche Hunde nach Verhalten
Hunde mit gesteigerter Aggressivität oder bereits als bissig aufgefallene Hunde; gleiche Erlaubnisvoraussetzungen
Haftpflicht
Pflicht für: Halter gefährlicher Hunde (Erlaubnisvoraussetzung)
Mindestdeckung: 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden
Sachkunde
Halter gefährlicher Hunde (Erlaubnisvoraussetzung); keine allgemeine Sachkundepflicht amtlich genannt
Chip und Register
gefährliche Hunde (elektronisch lesbarer Chip, Nachweis per tierärztlicher Bescheinigung)
Grundlage: Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) Rheinland-Pfalz · abgerufen am 22.10.2026
Städte in Rheinland-Pfalz im Vergleich
Für 22 weitere Städte in Rheinland-Pfalz werten wir die Satzung noch aus. Sie erscheinen hier, sobald die Sätze geprüft sind.
Die 5 häufigsten Fragen in Rheinland-Pfalz
Wie hoch ist die Hundesteuer in Rheinland-Pfalz?
Eine einheitliche Hundesteuer in Rheinland-Pfalz gibt es nicht. Jede Gemeinde legt sie in ihrer Satzung fest; für dieses Land sind noch keine Satzungen ausgewertet.
Welche Hunde sind in Rheinland-Pfalz Listenhunde?
Rheinland-Pfalz führt eine Rasseliste. Gefährliche Hunde kraft Gesetzes: Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Hunde, die von diesen Rassen abstammen. Grundlage: Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) Rheinland-Pfalz.
Ist eine Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz Pflicht?
Nicht für alle Hunde. Rheinland-Pfalz verlangt eine Haftpflichtversicherung für: Halter gefährlicher Hunde (Erlaubnisvoraussetzung). Mindestdeckung: 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Wie hoch ist die Kampfhundesteuer in Rheinland-Pfalz?
Die Steuer für Listenhunde legt jede Gemeinde in Rheinland-Pfalz selbst fest. Sätze aus Satzungen dieses Landes folgen.
Was ändert sich 2026 für Hundehalter in Rheinland-Pfalz?
In den Städten in Rheinland-Pfalz, deren Satzung wir ausgewertet haben, gibt es für 2026 keine neue Fassung. Ändert eine Stadt ihre Sätze, aktualisieren wir die Seite mit dem neuen Stand.
Nachbarländer
Unabhängiges redaktionelles Angebot, kein amtliches Portal. Landesregeln aus dem Gesetzestext, Steuersätze aus den Satzungen der Städte. Keine Rechtsberatung. Stand 22.10.2026.