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Hundesteuer Speyer 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Die Hundesteuer in Speyer beträgt 2026 für den ersten Hund 102 € pro Jahr. Für den zweiten Hund werden 133 € fällig, für jeden weiteren 153 €. Listenhunde kosten 383 € im Jahr.

In Speyer richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde und danach, ob ein Hund als gefährlich gilt. Was das in Euro bedeutet und welche Ausnahmen die Satzung kennt, steht auf dieser Seite.

Die Sätze in Speyer

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund102 €
Zweiter Hund133 €
Jeder weitere Hund153 €
Listenhund (gefährlicher Hund)383 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Speyer berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Speyer

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 01.07.2011 in der Fassung vom 21.03.2025 (Stadtratsbeschluss 13.03.2025), rückwirkend gültig ab 01.01.2025

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 8,50 € pro Monat für einen Hund in Speyer. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 102 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 510 € und in zehn Jahren 1.020 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Zwei Hunde kosten in Speyer zusammen 235 € jährlich (19,58 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 388 €.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Speyer rund 3,8-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 31,92 € im Monat.

    Wie teuer ist Speyer?

    Speyer ist mit rund 49.035 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Unter den 10 Städten in Rheinland-Pfalz, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 114 €. Speyer liegt damit unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 102 €, 273 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Speyer 42 € weniger als Landau in der Pfalz und 30 € weniger als Frankenthal (Pfalz).

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Rheinland-Pfalz
    1. Landau in der Pfalz144 €
    2. Frankenthal (Pfalz)132 €
    3. Bad Kreuznach108 €
    4. Pirmasens108 €
    5. Neustadt an der Weinstraße105 €
    6. Speyer102 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.

    In Speyer gilt laut Satzung: Nach § 4 Abs. 1 kostet der erste Hund 102 Euro, der zweite Hund 133 Euro und jeder weitere Hund 153 Euro; steuerbefreite und gefährliche Hunde werden bei der Hundeanzahl nicht angesetzt, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 4 Abs. 3).

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Speyer 383 € im Jahr.

    Gefährlich sind nach § 4 Abs. 2 Hunde, die sich als bissig erwiesen, Wild oder Vieh gehetzt, Menschen aggressiv angesprungen oder eine übersteigerte Kampfbereitschaft entwickelt haben, sowie stets Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier und von ihnen abstammende Hunde; 383 Euro für den ersten, 614 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund (§ 4 Abs. 1 d und e). Der erhöhte Satz entfällt nach Nachweis der Unfruchtbarmachung und einer bestandenen Begleithundeprüfung oder eines Team-Tests des VDH (§ 4 Abs. 4).

    Welche Hunde in Rheinland-Pfalz als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Rheinland-Pfalz

    Regeln des Landes

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Rheinland-Pfalz fest. Grundlage ist „Landesgesetz über gefährliche Hunde“.

    Rheinland-Pfalz nennt 4 Rassen ausdrücklich, etwa Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Für die Hundesteuer in Speyer kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz nicht; geregelt ist: Halter gefährlicher Hunde (Erlaubnisvoraussetzung). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Rheinland-Pfalz

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Diensthunde, deren Unterhalt mindestens zur Hälfte aus öffentlichen Mitteln bestritten wird (z. B. Polizei, Zoll, Bundeswehr, Forstwirtschaft), auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen BL, aG oder H), auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
    • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 3)
    • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 4)
    • Hunde bis zum Alter von drei vollen Kalendermonaten (§ 5 Abs. 1 Nr. 5)
    • Hunde aus dem Tierheim Speyer für 12 Monate ab Übernahme, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 6)
    • Jagdhunde mit bestandener Jagdhundegebrauchsprüfung oder in Ausbildung, wenn der Halter einen gültigen Jagdschein hat und der Hundeführer Jagdpächter oder Jagderlaubnisscheininhaber in einem Speyerer Jagdrevier ist, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 7)
    • Keine Befreiung für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 2)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbe Steuer in einem unvorhersehbaren, vom Halter nicht zu vertretenden Härtefall bei bereits bestehender Hundehaltung, zeitlich begrenzt und in der Regel nur für den ersten Hund, auf Antrag (§ 6 Abs. 1)
    • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 2)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Hund in Speyer an- und abmelden

    • Zuständig: Stadtverwaltung Speyer (Postanschrift laut Amtsblatt: Maximilianstraße 100, 67346 Speyer); keine E-Mail-Adresse für die Hundesteuer in den geprüften Quellen
    • Frist: binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug schriftlich (§ 10 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls binnen 14 Tagen schriftlich (§ 10 Abs. 2)

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Satzung der Stadt Speyer für die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Speyer (Hundesteuersatzung) vom 01.07.2011 i.d.F. vom 21.03.2025
    Fassung
    Satzung vom 01.07.2011 in der Fassung vom 21.03.2025 (Stadtratsbeschluss 13.03.2025), rückwirkend gültig ab 01.01.2025
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für: a.) den ersten Hund 102,00 Euro b.) den zweiten Hund 133,00 Euro c.) jeden weiteren Hund 153,00 Euro d.) den ersten gefährlichen Hund 383,00 Euro e.) jeden weiteren gefährlichen Hund 614,00 Euro

    Die 5 häufigsten Fragen

    Was kostet die Hundesteuer in Speyer 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Speyer für den ersten Hund 102 €. Der zweite Hund kostet 133 €, jeder weitere 153 €. Für einen Listenhund werden 383 € fällig. Grundlage ist die Satzung der Stadt Speyer für die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Speyer (Hundesteuersatzung) vom 01.07.2011 i.d.F. vom 21.03.2025. Fassung: Satzung vom 01.07.2011 in der Fassung vom 21.03.2025 (Stadtratsbeschluss 13.03.2025), rückwirkend gültig ab 01.01.2025.

    Was kostet ein zweiter Hund in Speyer?

    Für den zweiten Hund gilt in Speyer ein Satz von 133 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 235 €. Laut Satzung: Nach § 4 Abs. 1 kostet der erste Hund 102 Euro, der zweite Hund 133 Euro und jeder weitere Hund 153 Euro; steuerbefreite und gefährliche Hunde werden bei der Hundeanzahl nicht angesetzt, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 4 Abs. 3).

    Gibt es in Speyer eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Speyer kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Speyer?

    Steuerfrei sind in Speyer laut Satzung: Diensthunde, deren Unterhalt mindestens zur Hälfte aus öffentlichen Mitteln bestritten wird (z. B. Polizei, Zoll, Bundeswehr, Forstwirtschaft), auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 1), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen BL, aG oder H), auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 2), Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 3), Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 4), Hunde bis zum Alter von drei vollen Kalendermonaten (§ 5 Abs. 1 Nr. 5), Hunde aus dem Tierheim Speyer für 12 Monate ab Übernahme, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 6), Jagdhunde mit bestandener Jagdhundegebrauchsprüfung oder in Ausbildung, wenn der Halter einen gültigen Jagdschein hat und der Hundeführer Jagdpächter oder Jagderlaubnisscheininhaber in einem Speyerer Jagdrevier ist, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 7) und Keine Befreiung für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 2). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer in einem unvorhersehbaren, vom Halter nicht zu vertretenden Härtefall bei bereits bestehender Hundehaltung, zeitlich begrenzt und in der Regel nur für den ersten Hund, auf Antrag (§ 6 Abs. 1) und Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Speyer an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadtverwaltung Speyer (Postanschrift laut Amtsblatt: Maximilianstraße 100, 67346 Speyer); keine E-Mail-Adresse für die Hundesteuer in den geprüften Quellen», und zwar binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug schriftlich (§ 10 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls binnen 14 Tagen schriftlich (§ 10 Abs. 2). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Hundesteuer in anderen Städten in Rheinland-Pfalz

    Alle Städte in Rheinland-Pfalz

    Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Speyer. Stand 22.10.2026.