Hundesteuer Pirmasens 2026
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Kurze Antwort
Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Pirmasens 108 € Hundesteuer. Der zweite Hund kostet 144 €, jeder weitere 180 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 216 €.
In Pirmasens richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde und danach, ob ein Hund als gefährlich gilt. Was das in Euro bedeutet und welche Ausnahmen die Satzung kennt, steht auf dieser Seite.
So hoch ist die Hundesteuer in Pirmasens
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 108 € |
| Zweiter Hund | 144 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 216 € |
| Steuermarke | ja |
Rechner: Was zahlst du in Pirmasens?
Hundesteuer pro Jahr in Pirmasens
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 27.08.2025 (bekannt gemacht 29.08.2025), geändert durch Satzung vom 16.12.2025 (bekannt gemacht 19.12.2025, betrifft § 5), gültig ab 01.01.2026
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Pirmasens pro Monat und über die Jahre
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Pirmasens 9 € Steuer, am Tag sind es 0,30 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Pirmasens ergeben nach heutigem Satz 540 €, zehn Jahre 1.080 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 252 € im Jahr, mit drei Hunden 432 €. Der zweite Hund allein macht 144 € aus.
Der Satz für Listenhunde ist in Pirmasens 2-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 18 € pro Monat.
Pirmasens im Vergleich
Mit rund 39.389 Einwohnern ist Pirmasens keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.
Der Median der 10 ausgewerteten Städte in Rheinland-Pfalz beträgt 114 €. Der Satz in Pirmasens liegt unter diesem Wert. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Pirmasens 24 € weniger als Frankenthal (Pfalz) und 36 € weniger als Landau in der Pfalz.
- Landau in der Pfalz144 €
- Frankenthal (Pfalz)132 €
- Pirmasens108 €
- Bad Kreuznach108 €
- Neustadt an der Weinstraße105 €
- Speyer102 €
Zweithund und weitere Hunde
Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.
In Pirmasens gilt laut Satzung: Nach § 9 Abs. 1 beträgt die Steuer jährlich 108 Euro für den ersten Hund, 144 Euro für den zweiten Hund und 180 Euro für jeden weiteren Hund; steuerbefreite Hunde werden bei der Bemessung nicht angesetzt (§ 4 Abs. 2).
Was für Listenhunde gilt
Für einen gefährlichen Hund verlangt Pirmasens 216 € im Jahr.
§ 9 Abs. 2: gefährliche Hunde werden gesondert besteuert mit 216 Euro für den ersten, 288 Euro für den zweiten und 360 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund; gefährlich sind Hunde, die nach § 1 des Landesgesetzes über gefährliche Hunde (LHundG Rheinland-Pfalz) als gefährlich gelten.
Welche Hunde in Rheinland-Pfalz als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Rheinland-Pfalz
Was in Rheinland-Pfalz für Hundehalter gilt
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Pirmasens das Landesrecht in Rheinland-Pfalz, vor allem „Landesgesetz über gefährliche Hunde“.
Rheinland-Pfalz nennt 4 Rassen ausdrücklich, etwa Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Für die Hundesteuer in Pirmasens kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Rheinland-Pfalz nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter gefährlicher Hunde (Erlaubnisvoraussetzung). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird (z. B. Polizei, Zoll, Bundeswehr, Forst) (§ 4 Abs. 1 Nr. 1)
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind (§ 4 Abs. 1 Nr. 2)
- Hunde zur Bewachung von Herden (§ 4 Abs. 1 Nr. 3)
- Schweißhunde anerkannter Führer im Sinne des § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
- geprüfte, regelmäßig eingesetzte Rettungshunde im Feuerwehr-, Sanitäts-, Rettungs- oder Katastrophenschutzdienst (§ 4 Abs. 1 Nr. 5)
- Hunde aus dem Pirmasenser Tierheim für zwölf Kalendermonate seit der Übernahme (§ 4 Abs. 1 Nr. 6)
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 4 Abs. 1 Nr. 7)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halbierung für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, für höchstens zwei Hunde (§ 5 Abs. 1)
- 30 % Ermäßigung bei erfolgreich bestandener Prüfung, die dem Hundeführerschein entspricht (z. B. Begleithundeprüfung nach FCI-Standard), mit Bescheinigung eines berechtigten Prüfers (§ 5 Abs. 3 bis 5)
- gewerbsmäßige Hundehändler versteuern zwei Hunde; weitere Hunde, die weniger als sechs Monate im Besitz sind, sind steuerfrei (§ 5 Abs. 2)
- Zwingersteuer für eingetragene Züchter (mindestens zwei rassereine Hunde gleicher Rasse, darunter eine Hündin, mindestens ein Wurf in zwei Jahren): je Zuchthund der halbe Steuersatz, höchstens das Doppelte der Steuer für den ersten Hund; selbstgezogene Hunde bis sechs Monate im Zwinger steuerfrei (§ 6)
- keine Ermäßigung für gefährliche Hunde nach § 1 LHundG (§ 5 Abs. 6); Vergünstigungen nur auf schriftlichen Antrag ab dem Folgemonat (§ 7 Abs. 1)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Stadtverwaltung Pirmasens, Fachbereich Steuern (Rathaus, Exerzierplatzstraße 17, 66953 Pirmasens) – auf der amtlichen Seite nur die allgemeine Adresse info@pirmasens.de genannt
- Frist: binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Stadtverwaltung unter Nachweis von Rasse, Geburtsdatum, Herkunft und Anschaffungstag (§ 3 Abs. 1)
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Pirmasens ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung von Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Pirmasens vom 27.08.2025
- Fassung
- Satzung vom 27.08.2025 (bekannt gemacht 29.08.2025), geändert durch Satzung vom 16.12.2025 (bekannt gemacht 19.12.2025, betrifft § 5), gültig ab 01.01.2026
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt jährlich: 1. 108,- Euro für den ersten Hund, 2. 144,- Euro für den zweiten Hund, 3. 180,- Euro für jeden weiteren Hund. (2) Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Pirmasens
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Pirmasens?
Im Jahr 2026 verlangt Pirmasens für den ersten Hund 108 €. Der zweite Hund kostet 144 €, jeder weitere 180 €. Für einen Listenhund werden 216 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung von Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Pirmasens vom 27.08.2025. Fassung: Satzung vom 27.08.2025 (bekannt gemacht 29.08.2025), geändert durch Satzung vom 16.12.2025 (bekannt gemacht 19.12.2025, betrifft § 5), gültig ab 01.01.2026.
Was kostet ein zweiter Hund in Pirmasens?
Für den zweiten Hund gilt in Pirmasens ein Satz von 144 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 252 €. Laut Satzung: Nach § 9 Abs. 1 beträgt die Steuer jährlich 108 Euro für den ersten Hund, 144 Euro für den zweiten Hund und 180 Euro für jeden weiteren Hund; steuerbefreite Hunde werden bei der Bemessung nicht angesetzt (§ 4 Abs. 2).
Gibt es in Pirmasens eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Pirmasens kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Welche Hunde sind in Pirmasens von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Pirmasens laut Satzung: Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird (z. B. Polizei, Zoll, Bundeswehr, Forst) (§ 4 Abs. 1 Nr. 1), Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind (§ 4 Abs. 1 Nr. 2), Hunde zur Bewachung von Herden (§ 4 Abs. 1 Nr. 3), Schweißhunde anerkannter Führer im Sinne des § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz (§ 4 Abs. 1 Nr. 4), geprüfte, regelmäßig eingesetzte Rettungshunde im Feuerwehr-, Sanitäts-, Rettungs- oder Katastrophenschutzdienst (§ 4 Abs. 1 Nr. 5), Hunde aus dem Pirmasenser Tierheim für zwölf Kalendermonate seit der Übernahme (§ 4 Abs. 1 Nr. 6) und Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 4 Abs. 1 Nr. 7). Ermäßigt wird für: Halbierung für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, für höchstens zwei Hunde (§ 5 Abs. 1), 30 % Ermäßigung bei erfolgreich bestandener Prüfung, die dem Hundeführerschein entspricht (z. B. Begleithundeprüfung nach FCI-Standard), mit Bescheinigung eines berechtigten Prüfers (§ 5 Abs. 3 bis 5), gewerbsmäßige Hundehändler versteuern zwei Hunde; weitere Hunde, die weniger als sechs Monate im Besitz sind, sind steuerfrei (§ 5 Abs. 2), Zwingersteuer für eingetragene Züchter (mindestens zwei rassereine Hunde gleicher Rasse, darunter eine Hündin, mindestens ein Wurf in zwei Jahren): je Zuchthund der halbe Steuersatz, höchstens das Doppelte der Steuer für den ersten Hund; selbstgezogene Hunde bis sechs Monate im Zwinger steuerfrei (§ 6) und keine Ermäßigung für gefährliche Hunde nach § 1 LHundG (§ 5 Abs. 6); Vergünstigungen nur auf schriftlichen Antrag ab dem Folgemonat (§ 7 Abs. 1). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Pirmasens an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadtverwaltung Pirmasens, Fachbereich Steuern (Rathaus, Exerzierplatzstraße 17, 66953 Pirmasens) – auf der amtlichen Seite nur die allgemeine Adresse info@pirmasens.de genannt», und zwar binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Stadtverwaltung unter Nachweis von Rasse, Geburtsdatum, Herkunft und Anschaffungstag (§ 3 Abs. 1). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.
Hundesteuer in anderen Städten in Rheinland-Pfalz
Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Pirmasens. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.