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Hundesteuer Frankenthal (Pfalz) 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Die Hundesteuer in Frankenthal (Pfalz) beträgt 2026 für den ersten Hund 132 € pro Jahr. Der zweite Hund kostet 188 €, jeder weitere 220 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 756 €.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, und Frankenthal (Pfalz) bestimmt ihre Höhe in einer eigenen Satzung. Hier stehen die aktuellen Beträge, was ein zweiter Hund kostet und wie die Anmeldung läuft.

So hoch ist die Hundesteuer in Frankenthal (Pfalz)

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund132 €
Zweiter Hund188 €
Jeder weitere Hund220 €
Listenhund (gefährlicher Hund)756 €
Steuermarkeja

Beschlossene Änderung: Die Sätze stehen in der Haushaltssatzung 2026/2027 (Amtsblatt Nr. 10 vom 26.02.2026) und gelten auch 2027. Das Amtsblatt Nr. 01 vom 09.01.2026 hatte die Steuer 2026 zunächst in Höhe von 2025 festgesetzt (112 €, 168 €, 200 €, 736 €).

Rechner: Was zahlst du in Frankenthal (Pfalz)?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Frankenthal (Pfalz)

    Quelle: Satzung · Stand Hundesteuersatzung vom 02.02.2022 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 20.12.2023 (gültig ab 01.01.2024)

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Frankenthal (Pfalz) im Jahr kostet

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Frankenthal (Pfalz) 11 € Steuer, am Tag sind es 0,36 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 660 €, auf zehn Jahre 1.320 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.

    Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 320 € im Jahr, mit drei Hunden 540 €. Der zweite Hund allein macht 188 € aus.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Frankenthal (Pfalz) rund 5,7-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 63 € im Monat.

    Wie teuer ist Frankenthal (Pfalz)?

    Mit rund 48.134 Einwohnern ist Frankenthal (Pfalz) keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.

    Der Median der 10 ausgewerteten Städte in Rheinland-Pfalz beträgt 114 €. Der Satz in Frankenthal (Pfalz) liegt über diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 102 €, 273 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Frankenthal (Pfalz) 12 € weniger als Landau in der Pfalz und 30 € mehr als Speyer.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Rheinland-Pfalz
    1. Landau in der Pfalz144 €
    2. Frankenthal (Pfalz)132 €
    3. Bad Kreuznach108 €
    4. Pirmasens108 €
    5. Neustadt an der Weinstraße105 €
    6. Speyer102 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Wer mehrere Hunde hält, sollte die Staffel genau lesen: Manche Satzungen nennen einen Satz «je Hund» für alle Hunde, wenn mehrere gehalten werden, andere nur einen Aufschlag für den zweiten und jeden weiteren.

    In Frankenthal (Pfalz) gilt laut Satzung: Die Sätze stehen nach § 5 HundeStS in der Haushaltssatzung: Laut § 6 der Haushaltssatzung 2026/2027 kostet der erste Hund 132 Euro, der zweite Hund 188 Euro und jeder weitere Hund 220 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit (§ 7 Abs. 2 HundeStS), neben ermäßigten Wachhunden gehaltene voll steuerpflichtige Hunde gelten als zweite oder weitere Hunde (§ 8 Abs. 2 HundeStS).

    Listenhunde in Frankenthal (Pfalz)

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Frankenthal (Pfalz) 756 € im Jahr.

    Gefährlich sind nach § 5a Abs. 2 HundeStS Hunde, die sich als bissig erwiesen, Wild oder Vieh gehetzt, Menschen aggressiv angesprungen oder übersteigerte Kampfbereitschaft entwickelt haben; bei Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie überwiegend von ihnen abstammenden Hunden wird die Gefährlichkeit unwiderlegbar vermutet (§ 5a Abs. 3). Steuer laut Haushaltssatzung 2026/2027: 756 Euro für jeden gefährlichen Hund; nach § 8 Abs. 3 ermäßigt sich die besondere Steuerpflicht auf 25 % nach Nachweis der Sachkundeprüfung (§ 3 Abs. 2 LHundG RLP).

    Welche Hunde in Rheinland-Pfalz als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Rheinland-Pfalz

    Regeln des Landes

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Frankenthal (Pfalz) das Landesrecht in Rheinland-Pfalz, vor allem „Landesgesetz über gefährliche Hunde“.

    Rheinland-Pfalz nennt 4 Rassen ausdrücklich, etwa Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Für die Hundesteuer in Frankenthal (Pfalz) kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Rheinland-Pfalz nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter gefährlicher Hunde (Erlaubnisvoraussetzung). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Rheinland-Pfalz

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Zertifizierte Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG (Blindenführ-, Mobilitäts-, Signal-, Warn- und Anzeige- sowie PSB-Assistenzhunde), auf Antrag, nur für einen Hund (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 a, Abs. 3)
    • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind, auf Antrag, nur für einen Hund (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 b, Abs. 3)
    • Geprüfte Rettungshunde, die regelmäßig bei Feuerwehr, Sanitäts- oder Rettungsdienst bzw. einer anerkannten Hilfsorganisation eingesetzt werden, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
    • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
    • Schweißhunde anerkannter Führerinnen und Führer nach § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 4)
    • Hunde aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Frankenthal (Pfalz) e.V. für zwei Jahre ab Beginn der Steuerpflicht; nicht für gefährliche Hunde, nur für einen Hund, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3)
    • Schul- bzw. Pädagogik-/Therapiebegleithunde an Frankenthaler Schulen mit zertifizierter Ausbildung für die Dauer des Schulhundprojekts, nur für einen Hund, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3)
    • Nicht besteuerbar: ausschließlich zur Berufsarbeit gehaltene Hunde, Diensthunde im Eigentum und auf Kosten des Dienstherrn sowie Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen (§ 7a)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbe Steuer für höchstens zwei Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 8 Abs. 1)
    • Gefährliche Hunde: Ermäßigung der besonderen Steuerpflicht auf 25 % ab dem Monat, in dem die Sachkundebescheinigung nach § 3 Abs. 2 LHundG RLP vorgelegt wird; bei Halterwechsel muss der neue Halter den Nachweis selbst erbringen (§ 8 Abs. 3 und 4)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    Hund in Frankenthal (Pfalz) an- und abmelden

    • Zuständig: Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz), Abteilung Steuern und Beiträge, Rathausplatz 2-7, 67227 Frankenthal (Pfalz); keine E-Mail-Adresse für die Hundesteuer auf der amtlichen Seite genannt
    • Frist: binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Stadtverwaltung mit Nachweis von Rasse, Geburtsdatum, Herkunft und Anschaffungstag (§ 3 Abs. 1 HundeStS); Abmeldung binnen 14 Tagen mit Rückgabe der Steuermarke (§ 3 Abs. 2)

    Hund online bei der Stadt Frankenthal (Pfalz) anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Amtsblatt der Stadt Frankenthal (Pfalz) Nr. 10/2026 vom 26.02.2026: Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 vom 10.12.2025, § 6 …
    Fassung
    Hundesteuersatzung vom 02.02.2022 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 20.12.2023 (gültig ab 01.01.2024)
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden für die Haushaltsjahre 2026 und 2027: • für den ersten Hund 132,00 Euro • für den zweiten Hund 188,00 Euro • für jeden weiteren Hund 220,00 Euro • für jeden gefährlichen Hund (§ 3 HundeStS) 756,00 Euro

    Fragen und Antworten zu Frankenthal (Pfalz)

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Frankenthal (Pfalz) 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Frankenthal (Pfalz) für den ersten Hund 132 €. Der zweite Hund kostet 188 €, jeder weitere 220 €. Für einen Listenhund werden 756 € fällig. Grundlage ist die Amtsblatt der Stadt Frankenthal (Pfalz) Nr. 10/2026 vom 26.02.2026: Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 vom 10.12.2025, § 6 …. Fassung: Hundesteuersatzung vom 02.02.2022 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 20.12.2023 (gültig ab 01.01.2024). Die Sätze stehen in der Haushaltssatzung 2026/2027 (Amtsblatt Nr. 10 vom 26.02.2026) und gelten auch 2027. Das Amtsblatt Nr. 01 vom 09.01.2026 hatte die Steuer 2026 zunächst in Höhe von 2025 festgesetzt (112 €, 168 €, 200 €, 736 €).

    Was kostet ein zweiter Hund in Frankenthal (Pfalz)?

    Für den zweiten Hund gilt in Frankenthal (Pfalz) ein Satz von 188 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 320 €. Laut Satzung: Die Sätze stehen nach § 5 HundeStS in der Haushaltssatzung: Laut § 6 der Haushaltssatzung 2026/2027 kostet der erste Hund 132 Euro, der zweite Hund 188 Euro und jeder weitere Hund 220 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit (§ 7 Abs. 2 HundeStS), neben ermäßigten Wachhunden gehaltene voll steuerpflichtige Hunde gelten als zweite oder weitere Hunde (§ 8 Abs. 2 HundeStS).

    Gibt es in Frankenthal (Pfalz) eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Frankenthal (Pfalz) kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Für welche Hunde muss man in Frankenthal (Pfalz) keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Frankenthal (Pfalz) laut Satzung: Zertifizierte Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG (Blindenführ-, Mobilitäts-, Signal-, Warn- und Anzeige- sowie PSB-Assistenzhunde), auf Antrag, nur für einen Hund (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 a, Abs. 3), Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind, auf Antrag, nur für einen Hund (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 b, Abs. 3), Geprüfte Rettungshunde, die regelmäßig bei Feuerwehr, Sanitäts- oder Rettungsdienst bzw. einer anerkannten Hilfsorganisation eingesetzt werden, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 2), Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 3), Schweißhunde anerkannter Führerinnen und Führer nach § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 4), Hunde aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Frankenthal (Pfalz) e.V. für zwei Jahre ab Beginn der Steuerpflicht; nicht für gefährliche Hunde, nur für einen Hund, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3), Schul- bzw. Pädagogik-/Therapiebegleithunde an Frankenthaler Schulen mit zertifizierter Ausbildung für die Dauer des Schulhundprojekts, nur für einen Hund, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3) und Nicht besteuerbar: ausschließlich zur Berufsarbeit gehaltene Hunde, Diensthunde im Eigentum und auf Kosten des Dienstherrn sowie Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen (§ 7a). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für höchstens zwei Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 8 Abs. 1) und Gefährliche Hunde: Ermäßigung der besonderen Steuerpflicht auf 25 % ab dem Monat, in dem die Sachkundebescheinigung nach § 3 Abs. 2 LHundG RLP vorgelegt wird; bei Halterwechsel muss der neue Halter den Nachweis selbst erbringen (§ 8 Abs. 3 und 4). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Frankenthal (Pfalz) an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz), Abteilung Steuern und Beiträge, Rathausplatz 2-7, 67227 Frankenthal (Pfalz); keine E-Mail-Adresse für die Hundesteuer auf der amtlichen Seite genannt», und zwar binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Stadtverwaltung mit Nachweis von Rasse, Geburtsdatum, Herkunft und Anschaffungstag (§ 3 Abs. 1 HundeStS); Abmeldung binnen 14 Tagen mit Rückgabe der Steuermarke (§ 3 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Vergleichbare Städte in Rheinland-Pfalz

    Alle Städte in Rheinland-Pfalz

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Frankenthal (Pfalz).