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Hundesteuer Landau in der Pfalz 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Landau in der Pfalz setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 144 € pro Jahr fest. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 612 €.

Die Hundesteuer in Landau in der Pfalz ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird jährlich festgesetzt und hängt davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben. Die Einzelheiten aus der Satzung folgen.

So hoch ist die Hundesteuer in Landau in der Pfalz

Hundesteuer Landau in der Pfalz 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund144 €
Zweiter Hund144 €
Jeder weitere Hund144 €
Listenhund (gefährlicher Hund)612 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Landau in der Pfalz berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Landau in der Pfalz

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 22.02.2012, zuletzt geändert durch Satzung vom 11.12.2024 (Stadtratsbeschluss 10.12.2024), gültig ab 01.01.2025

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Landau in der Pfalz pro Monat und über die Jahre

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 12 € pro Monat für einen Hund in Landau in der Pfalz. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 144 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 720 € zusammen, in zehn Jahren 1.440 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 288 € im Jahr, mit drei Hunden 432 €. Der zweite Hund allein macht 144 € aus.

    Für einen Listenhund verlangt Landau in der Pfalz rund 4,3-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 51 €.

    Einordnung im Vergleich

    Landau in der Pfalz ist mit rund 48.280 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Unter den 10 Städten in Rheinland-Pfalz, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 114 €. Landau in der Pfalz liegt damit über diesem Wert. Zum Vergleich: In den 273 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 102 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Landau in der Pfalz 12 € mehr als Frankenthal (Pfalz) und 42 € mehr als Speyer.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Rheinland-Pfalz
    1. Landau in der Pfalz144 €
    2. Frankenthal (Pfalz)132 €
    3. Bad Kreuznach108 €
    4. Pirmasens108 €
    5. Neustadt an der Weinstraße105 €
    6. Speyer102 €

    Mehrere Hunde in Landau in der Pfalz

    Viele Städte verlangen für den zweiten und jeden weiteren Hund mehr als für den ersten. Damit wollen sie die Zahl der Hunde begrenzen. Dieses Lenkungsziel ist bei der Hundesteuer rechtlich anerkannt.

    In Landau in der Pfalz gilt laut Satzung: Keine Staffel: Nach § 7 Abs. 1 beträgt die Steuer für jeden im Stadtgebiet gehaltenen Hund einheitlich 144 Euro pro Jahr, unabhängig von der Zahl der Hunde.

    Listenhunde in Landau in der Pfalz

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Landau in der Pfalz 612 € im Jahr.

    Gefährlich sind nach § 7 Abs. 2 Hunde, die sich als bissig erwiesen, Wild oder Vieh gehetzt, Menschen aggressiv angesprungen oder übersteigerte Kampfbereitschaft entwickelt haben; bei Pit-Bull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire-Bull-Terrier samt Abkömmlingen wird die Gefährlichkeit unwiderlegbar vermutet, bei Bandog, Bordeaux-Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Napolitano und Tosa-Inu (und Kreuzungen) bis zum Gegenbeweis (z. B. Begleithundeprüfung oder VDH-Team-Test); 612 Euro je gefährlichem Hund.

    Welche Hunde in Rheinland-Pfalz als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Rheinland-Pfalz

    Was in Rheinland-Pfalz für Hundehalter gilt

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Rheinland-Pfalz fest. Grundlage ist „Landesgesetz über gefährliche Hunde“.

    Auf der Liste in Rheinland-Pfalz stehen 4 Rassen, zum Beispiel Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Landau in der Pfalz gefährliche Hunde bestimmt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Rheinland-Pfalz nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter gefährlicher Hunde (Erlaubnisvoraussetzung). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Rheinland-Pfalz

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG mit Zertifikat (Blindenführ-, Mobilitäts-, Signal-, Warn- und Anzeige- sowie PSB-Assistenzhunde) sowie Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind, auf Antrag, nur für einen Hund (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)
    • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, auf Antrag (§ 3 Abs. 1 Nr. 2)
    • Geprüfte Rettungshunde, die regelmäßig bei Feuerwehr, Sanitäts- oder Rettungsdienst bzw. einer anerkannten Hilfsorganisation eingesetzt werden, auf Antrag, nur für einen Hund (§ 3 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2)
    • Hunde aus dem Tierheim des Tierschutz Südpfalz e.V. in Landau für zwei Jahre, auf Antrag, nur für einen Hund (§ 3 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2)
    • Keine Befreiung nach Nr. 1, 3 und 4 für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 2)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbe Steuer für Halter mit Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII), nur für einen Hund pro Halter, auf Antrag (§ 4 Abs. 1)
    • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 2)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    Hund in Landau in der Pfalz an- und abmelden

    • Zuständig: Stadtverwaltung Landau in der Pfalz, Steuerabteilung, Marktstraße 50, 76829 Landau in der Pfalz; Telefon 06341/13 2202 (laut amtlichem Anmeldeformular)
    • Frist: binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Stadtverwaltung (§ 9 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von 14 Tagen (§ 9 Abs. 2)

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Erhebung von Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Stadtrecht 30.20.02.05
    Fassung
    Satzung vom 22.02.2012, zuletzt geändert durch Satzung vom 11.12.2024 (Stadtratsbeschluss 10.12.2024), gültig ab 01.01.2025
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt für jeden Hund, der innerhalb des Stadtgebiets gehalten wird, 144,00 Euro pro Jahr. (2) Für gefährliche Hunde beträgt die Steuer für jeden Hund 612,00 Euro pro Jahr.

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Landau in der Pfalz

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Landau in der Pfalz 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Landau in der Pfalz für den ersten Hund 144 €. Für einen Listenhund werden 612 € fällig. Grundlage ist die Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Erhebung von Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Stadtrecht 30.20.02.05. Fassung: Satzung vom 22.02.2012, zuletzt geändert durch Satzung vom 11.12.2024 (Stadtratsbeschluss 10.12.2024), gültig ab 01.01.2025.

    Was kosten zwei Hunde in Landau in der Pfalz an Steuer?

    In Landau in der Pfalz kostet der zweite Hund genauso viel wie der erste: 144 € im Jahr. Einen Aufschlag für mehrere Hunde gibt es nicht. Laut Satzung: Keine Staffel: Nach § 7 Abs. 1 beträgt die Steuer für jeden im Stadtgebiet gehaltenen Hund einheitlich 144 Euro pro Jahr, unabhängig von der Zahl der Hunde.

    Sind Rentner in Landau in der Pfalz von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Landau in der Pfalz kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Halbe Steuer für Halter mit Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII), nur für einen Hund pro Halter, auf Antrag (§ 4 Abs. 1). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Für welche Hunde muss man in Landau in der Pfalz keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Landau in der Pfalz laut Satzung: Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG mit Zertifikat (Blindenführ-, Mobilitäts-, Signal-, Warn- und Anzeige- sowie PSB-Assistenzhunde) sowie Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind, auf Antrag, nur für einen Hund (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2), Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, auf Antrag (§ 3 Abs. 1 Nr. 2), Geprüfte Rettungshunde, die regelmäßig bei Feuerwehr, Sanitäts- oder Rettungsdienst bzw. einer anerkannten Hilfsorganisation eingesetzt werden, auf Antrag, nur für einen Hund (§ 3 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2), Hunde aus dem Tierheim des Tierschutz Südpfalz e.V. in Landau für zwei Jahre, auf Antrag, nur für einen Hund (§ 3 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2) und Keine Befreiung nach Nr. 1, 3 und 4 für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 2). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Halter mit Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII), nur für einen Hund pro Halter, auf Antrag (§ 4 Abs. 1) und Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Landau in der Pfalz an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadtverwaltung Landau in der Pfalz, Steuerabteilung, Marktstraße 50, 76829 Landau in der Pfalz; Telefon 06341/13 2202 (laut amtlichem Anmeldeformular)», und zwar binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Stadtverwaltung (§ 9 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von 14 Tagen (§ 9 Abs. 2). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Hundesteuer in anderen Städten in Rheinland-Pfalz

    Alle Städte in Rheinland-Pfalz

    Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Landau in der Pfalz. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.