Hunderecht in Rheinland-Pfalz: Listenhunde, Leinenpflicht, Hundeführerschein
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Kurze Antwort
In Rheinland-Pfalz gilt: eine Rasseliste mit 4 Rassen; Haftpflicht nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Die Hundesteuer legt dagegen deine Gemeinde fest.

Leine, Liste, Sachkunde, Versicherung: Diese Pflichten regelt Rheinland-Pfalz im Landesrecht. Hier stehen sie mit Paragraph, Fassung und dem wörtlichen Gesetzestext.
Listenhunde in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz führt eine Rasseliste. Für die genannten Rassen gelten besondere Pflichten:
Gefährliche Hunde kraft Gesetzes
Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Hunde, die von diesen Rassen abstammen
Erlaubnispflicht: ab 18 Jahren, berechtigtes Interesse, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflichtversicherung, Chip-Kennzeichnung mit tierärztlicher Bescheinigung
Gefährliche Hunde nach Verhalten
Hunde mit gesteigerter Aggressivität oder bereits als bissig aufgefallene Hunde; gleiche Erlaubnisvoraussetzungen
Kraft Gesetzes als gefährliche Hunde gelten Hunde der nachfolgenden Rassen inklusive Hunde, die von diesen Rassen abstammen
Leinenpflicht in Rheinland-Pfalz
Große und gefährliche Hunde
Gefährliche Hunde (§ 1 LHundG: kraft Rasse American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Abkömmlinge sowie Hunde, die durch ihr Verhalten als gefährlich gelten) sind außerhalb des befriedeten Besitztums sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern, Fluren und gemeinsam genutzten Räumen anzuleinen und müssen einen das Beißen verhindernden Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Führen darf sie dort nur, wer mindestens 18 Jahre alt, körperlich dazu in der Lage und zuverlässig ist; mehrere gefährliche Hunde gleichzeitig zu führen ist verboten (§ 5 Abs. 1 und 3).
(4) Außerhalb des befriedeten Besitztums sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern und Fluren sowie in sonstigen, von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen sind gefährliche Hunde anzuleinen und haben einen das Beißen verhindernden Maulkorb zu tragen.
Befreiung von der Leinenpflicht
Ein Sachkundenachweis befreit nicht von der Leinenpflicht. Die Behörde kann bei gefährlichen Hunden im Einzelfall Ausnahmen vom Maulkorbzwang zulassen, wenn keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu befürchten ist (§ 5 Abs. 5 LHundG); eine Ausnahme von der Anleinpflicht enthält § 5 nicht.
(5) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen vom Maulkorbzwang nach Absatz 4 zulassen, wenn im Einzelfall eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.
Hundeführerschein in Rheinland-Pfalz
Einen Sachkundenachweis, oft Hundeführerschein genannt, verlangt Rheinland-Pfalz für: Halter gefährlicher Hunde (Erlaubnisvoraussetzung); keine allgemeine Sachkundepflicht amtlich genannt.
erforderlichen Sachkunde und Zuverlässigkeit
Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz schreibt die Hundehaftpflicht nicht für jeden Hund vor. Pflicht ist sie für: Halter gefährlicher Hunde (Erlaubnisvoraussetzung). Mindestdeckung: 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 EUR für Personenschäden und 250.000 EUR für sonstige Schäden.
Chip und Register in Rheinland-Pfalz
Chippflicht für: gefährliche Hunde (elektronisch lesbarer Chip, Nachweis per tierärztlicher Bescheinigung).
dauerhaft und unverwechselbar mit einem elektronisch lesbaren Chip gekennzeichnet
Hundesteuer in Rheinland-Pfalz
Die Steuer legt jede Gemeinde selbst fest. In den 21 ausgewerteten Städten in Rheinland-Pfalz kostet der erste Hund zwischen 84 € und 186 € im Jahr.
Häufige Fragen zu Hunden in Rheinland-Pfalz
Gibt es in Rheinland-Pfalz eine Leinenpflicht?
Eine landesweite Regel haben wir für Rheinland-Pfalz noch nicht am Gesetzestext bestätigt. Leinenpflichten können sich zudem aus Verordnungen deiner Gemeinde ergeben; frag im Zweifel beim Ordnungsamt nach.
Welche Rassen stehen in Rheinland-Pfalz auf der Liste?
Rheinland-Pfalz führt eine Rasseliste. Gefährliche Hunde kraft Gesetzes: Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Hunde, die von diesen Rassen abstammen.
Ist der Hundeführerschein in Rheinland-Pfalz Pflicht?
Einen Sachkundenachweis verlangt Rheinland-Pfalz für: Halter gefährlicher Hunde (Erlaubnisvoraussetzung); keine allgemeine Sachkundepflicht amtlich genannt. Ein Sachkundenachweis befreit nicht von der Leinenpflicht. Die Behörde kann bei gefährlichen Hunden im Einzelfall Ausnahmen vom Maulkorbzwang zulassen, wenn keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu befürchten ist (§ 5 Abs. 5 LHundG); eine Ausnahme von der Anleinpflicht enthält § 5 nicht.
Ist die Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz Pflicht?
Nicht für jeden Hund. Vorgeschrieben ist sie in Rheinland-Pfalz für: Halter gefährlicher Hunde (Erlaubnisvoraussetzung). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB auch ohne Verschulden haftest. Mindestdeckung: 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Welche Hunde müssen in Rheinland-Pfalz an die Leine oder einen Maulkorb tragen?
Gefährliche Hunde (§ 1 LHundG: kraft Rasse American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Abkömmlinge sowie Hunde, die durch ihr Verhalten als gefährlich gelten) sind außerhalb des befriedeten Besitztums sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern, Fluren und gemeinsam genutzten Räumen anzuleinen und müssen einen das Beißen verhindernden Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Führen darf sie dort nur, wer mindestens 18 Jahre alt, körperlich dazu in der Lage und zuverlässig ist; mehrere gefährliche Hunde gleichzeitig zu führen ist verboten (§ 5 Abs. 1 und 3).
Quellen
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) Rheinland-Pfalz
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) Rheinland-Pfalz, § 5 Abs. 4, vom 22. Dezember 2004 (GVBl. S. 576); Gesetzesauszug im Antragsformular der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach, ohne Angabe des Änderungsstands (letzte Änderung nicht prüfbar, da landesrecht.rlp.de nicht erreichbar)
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) Rheinland-Pfalz, § 5 Abs. 5, vom 22. Dezember 2004 (GVBl. S. 576); Gesetzesauszug im Antragsformular der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach, ohne Angabe des Änderungsstands (letzte Änderung nicht prüfbar, da landesrecht.rlp.de nicht erreichbar)
Abgerufen am 25.10.2026
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Unabhängiges redaktionelles Angebot, kein amtliches Portal und keine Rechtsberatung. Landesregeln aus Gesetzen und Verordnungen; Städte und Gemeinden können zusätzliche Regeln erlassen. Stand 25.10.2026.