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Hunderecht in Baden-Württemberg: Listenhunde, Hundeführerschein, Leinenpflicht

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

In Baden-Württemberg gilt: eine Rasseliste mit 12 Rassen; Haftpflicht nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Die Hundesteuer legt dagegen deine Gemeinde fest.

Angeleinter Hund auf einem Wanderweg im Schwarzwald zwischen hohen Tannen
Illustration: KI-generiert

Für Hunde gelten in Baden-Württemberg Landesregeln, die über die Hundesteuer hinausgehen. Wir haben sie aus den amtlichen Texten herausgesucht, jeweils mit Quelle.

Listenhunde in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg führt eine Rasseliste. Für die genannten Rassen gelten besondere Pflichten:

Kampfhunde mit widerlegbarer Vermutung (§ 1 Abs. 2 PolVOgH)

American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden

Gelten als Kampfhund, bis eine Prüfung vor Amtstierarzt und Polizeihundeführer bestanden und die Widerlegung von der Ortspolizeibehörde festgestellt ist; Erlaubnispflicht (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung, in der Regel besondere Haftpflichtversicherung); ab sechs Monaten Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit; Zucht- und Kreuzungsverbot

Kampfhunde bei Bestätigung im Einzelfall (§ 1 Abs. 3 PolVOgH)

Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu

Kampfhund erst, wenn sich Anhaltspunkte für gesteigerte Aggressivität nach Prüfung bestätigen und die Ortspolizeibehörde dies amtlich feststellt; dann wie oben

Gefährliche Hunde (rasseunabhängig)

Bissige, gefahrdrohend anspringende oder hetzende Hunde: Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit, zusätzliche Kennzeichnung

Drei Hunderassen - American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier - gelten nach der Polizeiverordnung grundsätzlich als besonders gefährlich

Listenhunde in allen Bundesländern vergleichen

Hundeführerschein in Baden-Württemberg

Einen Sachkundenachweis, oft Hundeführerschein genannt, verlangt Baden-Württemberg für: Halter von Kampfhunden (Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 2 PolVOgH); keine allgemeine Sachkundepflicht.

gegen seine Zuverlässigkeit und Sachkunde keine Bedenken bestehen

Leinenpflicht in Baden-Württemberg

Große und gefährliche Hunde

Kampfhunde und gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen, Kampfhunde ab einem Alter von sechs Monaten (§ 4 Abs. 3 und 4 PolVOgH). Die Leinenpflicht gilt nach § 4 Abs. 3 PolVOgH auch für Hunde der in § 1 Abs. 2 und 3 genannten Rassen und ihrer Kreuzungen, die älter als sechs Monate sind, also auch dann, wenn die Kampfhundeeigenschaft widerlegt oder nicht festgestellt ist.

Für mehr als sechs Monate alte Kampfhunde und für sonstige gefährliche Hunde im Sinne der Polizeiverordnung gilt Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit.

Wald, Feld und Brut- und Setzzeit

Eine landesweite Leinenpflicht im Wald ergibt sich aus den geprüften Texten nicht. Die untere Jagdbehörde kann aber für die allgemeine Schonzeit (§ 41 Abs. 2 JWMG) und die Brut- und Aufzuchtszeit per Allgemeinverfügung für bestimmte Gebiete anordnen, dass Hunde beim Betreten zur Erholung an der Leine zu führen sind (§ 51 Abs. 5 JWMG).

kann die untere Jagdbehörde für den Zeitraum der allgemeinen Schonzeit gemäß § 41 Absatz 2 und den Zeitraum der Brut- und Aufzuchtszeit durch Allgemeinverfügung für bestimmte Gebiete anordnen, dass beim Betreten der Gebiete zum Zwecke der Erholung Hunde an der Leine zu führen sind.

Regeln deiner Gemeinde

Die Gemeinden sind Ortspolizeibehörden (§ 107 Abs. 4 PolG) und können als allgemeine Polizeibehörden Polizeiverordnungen mit Geboten und Verboten erlassen (§ 17 Abs. 1 PolG); eine ausdrücklich auf Hunde bezogene Ermächtigung enthält § 17 PolG nicht. Gebietsbezogene Leinenpflichten zum Schutz von Wildtieren ordnet nach § 51 Abs. 5 JWMG die untere Jagdbehörde per Allgemeinverfügung an.

Ortspolizeibehörden sind die Gemeinden. Die den Gemeinden hiernach übertragenen Aufgaben sind Pflichtaufgaben nach Weisung.

Befreiung von der Leinenpflicht

Eine allgemeine Befreiung durch Sachkundenachweis gibt es nach den geprüften Texten nicht. Für Hunde der in § 1 Abs. 2 und 3 PolVOgH genannten Rassen, die keine Kampfhunde sind, kann die Ortspolizeibehörde im Einzelfall Ausnahmen von der Leinenpflicht zulassen (§ 4 Abs. 6 PolVOgH); als Nachweis nennt die Verwaltungsvorschrift beispielsweise eine bestandene Gehorsamsprüfung des Hundes (Nr. 4.4 VwVgH).

Für Hunde der in § 1 Abs. 2 und 3 genannten Rassen und ihrer Kreuzungen, die keine Kampfhunde sind, können im Einzelfall von der Ortspolizeibehörde Ausnahmen von Absatz 3 Satz 1 zugelassen werden, wenn Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.

Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg schreibt die Hundehaftpflicht nicht für jeden Hund vor. Pflicht ist sie für: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH).

Die Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis des Bestehens einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen.

Chip und Register in Baden-Württemberg

Chippflicht für: keine Chippflicht; Kampfhunde benötigen eine unveränderliche, möglichst ohne technische Mittel lesbare Kennzeichnung (z. B. Tätowierung); gefährliche Hunde zusätzlich Halterkennzeichnung am Halsband.

eine unveränderliche, möglichst ohne technische Mittel lesbare Kennzeichnung trägt

Hundesteuer in Baden-Württemberg

Die Steuer legt jede Gemeinde selbst fest. In den 104 ausgewerteten Städten in Baden-Württemberg kostet der erste Hund zwischen 80 € und 168 € im Jahr.

Hundesteuer in Baden-Württemberg ansehen

Häufige Fragen zu Hunden in Baden-Württemberg

Gibt es in Baden-Württemberg eine Leinenpflicht?

Eine landesweite Regel haben wir für Baden-Württemberg noch nicht am Gesetzestext bestätigt. Leinenpflichten können sich zudem aus Verordnungen deiner Gemeinde ergeben; frag im Zweifel beim Ordnungsamt nach.

Welche Rassen stehen in Baden-Württemberg auf der Liste?

Baden-Württemberg führt eine Rasseliste. Kampfhunde mit widerlegbarer Vermutung (§ 1 Abs. 2 PolVOgH): American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Kampfhunde bei Bestätigung im Einzelfall (§ 1 Abs. 3 PolVOgH): Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu.

Ist der Hundeführerschein in Baden-Württemberg Pflicht?

Einen Sachkundenachweis verlangt Baden-Württemberg für: Halter von Kampfhunden (Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 2 PolVOgH); keine allgemeine Sachkundepflicht. Eine allgemeine Befreiung durch Sachkundenachweis gibt es nach den geprüften Texten nicht. Für Hunde der in § 1 Abs. 2 und 3 PolVOgH genannten Rassen, die keine Kampfhunde sind, kann die Ortspolizeibehörde im Einzelfall Ausnahmen von der Leinenpflicht zulassen (§ 4 Abs. 6 PolVOgH); als Nachweis nennt die Verwaltungsvorschrift beispielsweise eine bestandene Gehorsamsprüfung des Hundes (Nr. 4.4 VwVgH).

Ist die Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg Pflicht?

Nicht für jeden Hund. Vorgeschrieben ist sie in Baden-Württemberg für: Halter von Kampfhunden: Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 PolVOgH). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB auch ohne Verschulden haftest.

Darf mein Hund in Baden-Württemberg im Wald frei laufen?

Eine landesweite Leinenpflicht im Wald ergibt sich aus den geprüften Texten nicht. Die untere Jagdbehörde kann aber für die allgemeine Schonzeit (§ 41 Abs. 2 JWMG) und die Brut- und Aufzuchtszeit per Allgemeinverfügung für bestimmte Gebiete anordnen, dass Hunde beim Betreten zur Erholung an der Leine zu führen sind (§ 51 Abs. 5 JWMG).

Quellen

Abgerufen am 25.10.2026

Hunderecht in den Nachbarländern

Weiterlesen

Unabhängiges redaktionelles Angebot, kein amtliches Portal und keine Rechtsberatung. Landesregeln aus Gesetzen und Verordnungen; Städte und Gemeinden können zusätzliche Regeln erlassen. Stand 25.10.2026.