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Hunderecht in Hessen: Listenhunde, Leinenpflicht, Hundeführerschein

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Kurze Antwort

In Hessen gilt: Leinenpflicht an bestimmten Orten; eine Rasseliste mit 9 Rassen; Haftpflicht nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Die Hundesteuer legt dagegen deine Gemeinde fest.

Angeleinter Hund in einem herbstlichen Laubwald im Taunus
Illustration: KI-generiert

Was Hessen für Hundehalter vorschreibt, steht verstreut in Hundegesetz, Waldgesetz und Verordnungen. Diese Seite fasst es zusammen und belegt jede Aussage am Gesetzestext.

Listenhunde in Hessen

Hessen führt eine Rasseliste. Für die genannten Rassen gelten besondere Pflichten:

Gefährliche Hunde kraft Vermutung (§ 2 Abs. 1 HundeVO)

Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden

Erlaubnispflicht (§ 3: ab 18 Jahren, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Wesensprüfung, Chip, Haftpflicht, bezahlte Hundesteuer); Sachkunde und Wesensprüfung spätestens ab 15 Monaten Alter; Leinenpflicht außerhalb des Besitztums (max. 2 m), entfällt bei positiver Wesensprüfung (§ 9); Vermehrungs-/Abgabeverbot ohne positive Wesensprüfung (§ 13)

Im Einzelfall gefährliche Hunde (§ 2 Abs. 2 HundeVO)

Hunde, die Menschen gebissen/gefahrdrohend angesprungen, Tiere gebissen oder gehetzt haben: gleiche Pflichten wie oben

Für folgende Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird eine Gefährlichkeit vermutet

Listenhunde in allen Bundesländern vergleichen

Leinenpflicht in Hessen

Eine Leinenpflicht überall gibt es in Hessen nicht. Landesweit müssen aber alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln an der Leine geführt werden (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 HundeVO). Zusätzlich gilt die Leinenpflicht auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 HundeVO).

  • Öffentliche Versammlungen und Aufzüge (§ 9 Abs. 2 Nr. 1)
  • Volksfeste, Märkte, Messen und sonstige Veranstaltungen mit Menschenansammlungen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1)
  • Gaststätten (§ 9 Abs. 2 Nr. 1)
  • Öffentliche Verkehrsmittel (§ 9 Abs. 2 Nr. 1)
  • Von der Gemeinde bestimmte Park-, Garten- und Grünanlagen sowie Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2)

(2) An der Leine zu führen sind ferner alle Hunde, die mitgeführt werden 1. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln,

Große und gefährliche Hunde

Gefährliche Hunde, nach § 2 HundeVO u. a. Hunde der gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen sowie im Einzelfall auffällig gewordene Hunde, sind außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung an einer höchstens 2 m langen Leine zu führen; ausgenommen sind Hunde mit positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1 HundeVO). Einen Maulkorb kann die Behörde für jeden Hund anordnen, auch trotz positiver Wesensprüfung, wenn er übersteigert aggressiv ist (§ 9 Abs. 3 HundeVO). Eine Leinenpflicht nach Größe oder Gewicht kennt die HundeVO nicht.

(1) Außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung der Halterin oder des Halters sind gefährliche Hunde an der Leine zu führen. Hiervon ausgenommen sind Hunde mit positiver Wesensprüfung.

Wald, Feld und Brut- und Setzzeit

Das Hessische Waldgesetz enthält keine Leinenpflicht für Hunde, und eine landesweite Brut- und Setzzeit-Leinenpflicht gibt es nicht. Gemeinden können aber durch Satzung das Anleinen von Hunden in der freien Landschaft regeln (§ 19 Abs. 5 Satz 3 Nr. 3 HeNatG); Zeitraum und Gebiet legt dann die jeweilige Satzung fest.

1. das Betreten von Flächen, 2. das Befahren von Flächen und Wegen mit Fahrzeugen mit und ohne Motorkraft, 3. das Anleinen von Hunden, 4. die Benutzung von Sportgeräten und

Regeln deiner Gemeinde

Ja. Die Gemeinden bestimmen öffentlich zugängliche Grundstücke, auf denen alle Hunde an die Leine müssen, insbesondere Park-, Garten- und Grünanlagen sowie Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 HundeVO). Für die freie Landschaft können sie durch Satzung das Anleinen von Hunden regeln (§ 19 Abs. 5 HeNatG).

auf von den Gemeinden zu bestimmenden, der Allgemeinheit zugänglichen konkret bezeichneten Grundstücken, insbesondere Park-, Garten- und Grünanlagen sowie Fußgängerzonen oder Teilen davon.

Befreiung von der Leinenpflicht

Eine Befreiung durch Sachkundenachweis oder Hundeführerschein von einer Leinenpflicht sieht die HundeVO nicht vor. Bei gefährlichen Hunden entfällt die Leinenpflicht nach § 9 Abs. 1 nur nach positiver Wesensprüfung. Die Begleithundprüfung kann nach § 3a Abs. 2 HundeVO lediglich von der Erlaubnispflicht befreien, nicht von der Leine.

(1) Außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung der Halterin oder des Halters sind gefährliche Hunde an der Leine zu führen. Hiervon ausgenommen sind Hunde mit positiver Wesensprüfung.

Hundeführerschein in Hessen

Einen Sachkundenachweis, oft Hundeführerschein genannt, verlangt Hessen für: Halter gefährlicher Hunde (§ 6 HundeVO, Bescheinigung einer benannten sachverständigen Person oder Stelle) und Personen, die gefährliche Hunde führen; keine allgemeine Pflicht.

Zum Nachweis dieser Sachkunde ist der zuständigen Behörde bei der erstmaligen Erteilung der Erlaubnis die Bescheinigung einer

Hundehaftpflicht in Hessen

Hessen schreibt die Hundehaftpflicht nicht für jeden Hund vor. Pflicht ist sie für: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO, 'nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung').

nachweist, dass für den Hund nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden ist

Chip und Register in Hessen

Chippflicht für: gefährliche Hunde (§ 12 HundeVO, Chip durch Tierarzt, Nachweis bei der örtlichen Ordnungsbehörde).

Gefährliche Hunde sind durch einen elektronisch lesbaren Chip dauerhaft und unverwechselbar so zu kennzeichnen

Hundesteuer in Hessen

Die Steuer legt jede Gemeinde selbst fest. In den 56 ausgewerteten Städten in Hessen kostet der erste Hund zwischen 0 € und 180 € im Jahr.

Hundesteuer in Hessen ansehen

Häufige Fragen zu Hunden in Hessen

Gilt in Hessen eine Leinenpflicht für Hunde?

Eine Leinenpflicht überall gibt es in Hessen nicht. Landesweit müssen aber alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln an der Leine geführt werden (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 HundeVO). Zusätzlich gilt die Leinenpflicht auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 HundeVO). Ja. Die Gemeinden bestimmen öffentlich zugängliche Grundstücke, auf denen alle Hunde an die Leine müssen, insbesondere Park-, Garten- und Grünanlagen sowie Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 HundeVO). Für die freie Landschaft können sie durch Satzung das Anleinen von Hunden regeln (§ 19 Abs. 5 HeNatG).

Welche Rassen stehen in Hessen auf der Liste?

Hessen führt eine Rasseliste. Gefährliche Hunde kraft Vermutung (§ 2 Abs. 1 HundeVO): Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

Ist der Hundeführerschein in Hessen Pflicht?

Einen Sachkundenachweis verlangt Hessen für: Halter gefährlicher Hunde (§ 6 HundeVO, Bescheinigung einer benannten sachverständigen Person oder Stelle) und Personen, die gefährliche Hunde führen; keine allgemeine Pflicht. Eine Befreiung durch Sachkundenachweis oder Hundeführerschein von einer Leinenpflicht sieht die HundeVO nicht vor. Bei gefährlichen Hunden entfällt die Leinenpflicht nach § 9 Abs. 1 nur nach positiver Wesensprüfung. Die Begleithundprüfung kann nach § 3a Abs. 2 HundeVO lediglich von der Erlaubnispflicht befreien, nicht von der Leine.

Ist die Hundehaftpflicht in Hessen Pflicht?

Nicht für jeden Hund. Vorgeschrieben ist sie in Hessen für: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO, 'nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung'). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB auch ohne Verschulden haftest.

Darf mein Hund in Hessen im Wald frei laufen?

Das Hessische Waldgesetz enthält keine Leinenpflicht für Hunde, und eine landesweite Brut- und Setzzeit-Leinenpflicht gibt es nicht. Gemeinden können aber durch Satzung das Anleinen von Hunden in der freien Landschaft regeln (§ 19 Abs. 5 Satz 3 Nr. 3 HeNatG); Zeitraum und Gebiet legt dann die jeweilige Satzung fest.

Quellen

Abgerufen am 25.10.2026

Hunderecht in den Nachbarländern

Weiterlesen

Unabhängiges redaktionelles Angebot, kein amtliches Portal und keine Rechtsberatung. Landesregeln aus Gesetzen und Verordnungen; Städte und Gemeinden können zusätzliche Regeln erlassen. Stand 25.10.2026.