Hundesteuer in Hessen 2026
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Kurze Antwort
Eine einheitliche Hundesteuer in Hessen gibt es nicht. Jede Gemeinde legt sie in ihrer Satzung fest; für dieses Land sind noch keine Satzungen ausgewertet.

Wer in Hessen einen Hund hält, hat es mit zwei Ebenen zu tun: der Satzung seiner Gemeinde für die Steuer und dem Hundegesetz des Landes für Pflichten.
Landesrecht für Hundehalter
Listenhunde
Rasseliste vorhanden
Gefährliche Hunde kraft Vermutung (§ 2 Abs. 1 HundeVO): Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
Erlaubnispflicht (§ 3: ab 18 Jahren, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Wesensprüfung, Chip, Haftpflicht, bezahlte Hundesteuer); Sachkunde und Wesensprüfung spätestens ab 15 Monaten Alter; Leinenpflicht außerhalb des Besitztums (max. 2 m), entfällt bei positiver Wesensprüfung (§ 9); Vermehrungs-/Abgabeverbot ohne positive Wesensprüfung (§ 13)
Im Einzelfall gefährliche Hunde (§ 2 Abs. 2 HundeVO)
Hunde, die Menschen gebissen/gefahrdrohend angesprungen, Tiere gebissen oder gehetzt haben: gleiche Pflichten wie oben
Haftpflicht
Pflicht für: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO, 'nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung')
Sachkunde
Halter gefährlicher Hunde (§ 6 HundeVO, Bescheinigung einer benannten sachverständigen Person oder Stelle) und Personen, die gefährliche Hunde führen; keine allgemeine Pflicht
Chip und Register
gefährliche Hunde (§ 12 HundeVO, Chip durch Tierarzt, Nachweis bei der örtlichen Ordnungsbehörde)
Grundlage: Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, GVBl. I 2003 S. 54, Gliederungs-Nr. 310-94, gültig bis 31.12.2032; zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. November 2022 (GVBl. S. 686) laut Gesamtausgabe (Abdruck der hessischen Landesrechtsdatenbank auf eichenzell.de, Gültigkeit 10.12.2022–31.12.2023) · abgerufen am 22.10.2026
Hundesteuer der Städte in Hessen
Für 59 weitere Städte in Hessen werten wir die Satzung noch aus. Sie erscheinen hier, sobald die Sätze geprüft sind.
Die 5 häufigsten Fragen in Hessen
Was kostet die Hundesteuer in Hessen?
Eine einheitliche Hundesteuer in Hessen gibt es nicht. Jede Gemeinde legt sie in ihrer Satzung fest; für dieses Land sind noch keine Satzungen ausgewertet.
Welche Rassen gelten in Hessen als gefährlich?
Hessen führt eine Rasseliste. Gefährliche Hunde kraft Vermutung (§ 2 Abs. 1 HundeVO): Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Grundlage: Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003.
Brauche ich in Hessen eine Hundehaftpflicht?
Nicht für alle Hunde. Hessen verlangt eine Haftpflichtversicherung für: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO, 'nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung').
Was kostet ein Listenhund in Hessen an Steuer?
Die Steuer für Listenhunde legt jede Gemeinde in Hessen selbst fest. Sätze aus Satzungen dieses Landes folgen.
Was ändert sich 2026 für Hundehalter in Hessen?
In den Städten in Hessen, deren Satzung wir ausgewertet haben, gibt es für 2026 keine neue Fassung. Ändert eine Stadt ihre Sätze, aktualisieren wir die Seite mit dem neuen Stand.
Nachbarländer
Unabhängiges redaktionelles Angebot, kein amtliches Portal. Landesregeln aus dem Gesetzestext, Steuersätze aus den Satzungen der Städte. Keine Rechtsberatung. Stand 22.10.2026.