Hundesteuer Darmstadt 2026
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Kurze Antwort
Für den ersten Hund verlangt Darmstadt 2026 eine Hundesteuer von 120 € pro Jahr. Der zweite Hund kostet 156 €, jeder weitere 192 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 600 €.
Die Hundesteuer in Darmstadt ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird jährlich festgesetzt und hängt davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben. Die Einzelheiten aus der Satzung folgen.
Hundesteuer Darmstadt 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 120 € |
| Zweiter Hund | 156 € |
| Jeder weitere Hund | 192 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 600 € |
| Steuermarke | ja |
Hundesteuer für Darmstadt berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Darmstadt
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 21.12.1998 (Darmstädter Echo 23.12.1998), zuletzt geändert durch Satzung vom 16.12.2021 (Darmstädter Echo 22.12.2021), gültig ab 01.01.2023
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Darmstadt pro Monat und über die Jahre
Rechnest du die 120 € im Jahr herunter, landest du bei 10 € im Monat oder 0,33 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 600 €, auf zehn Jahre 1.200 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 276 € im Jahr, mit drei Hunden 468 €. Der zweite Hund allein macht 156 € aus.
Für einen Listenhund verlangt Darmstadt 5-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 50 €.
Darmstadt im Vergleich
Darmstadt hat etwa 168.253 Einwohner. Zuständig für die Hundesteuer ist die Stadt selbst, nicht ein Landkreis.
Im Vergleich mit 4 erfassten Städten in Hessen (Median 105 €) liegt Darmstadt über der Mitte. Zum Vergleich: In den 90 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 60 € und 186 €, in der Mitte 120 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Darmstadt 30 € mehr als Kassel und 30 € mehr als Offenbach am Main.
- Wiesbaden180 €
- Darmstadt120 €
- Kassel90 €
- Offenbach am Main90 €
Zweithund und weitere Hunde
Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.
In Darmstadt gilt laut Satzung: Erster Hund 120,00 €, zweiter Hund 156,00 €, dritter und jeder weitere Hund 192,00 € jährlich (§ 5 Abs. 1).
Gefährliche Hunde und Steuer
Für einen gefährlichen Hund verlangt Darmstadt 600 € im Jahr.
Gefährliche Hunde 600,00 € jährlich (§ 5 Abs. 2); als gefährlich gelten nach § 5 Abs. 3 Hunde mit gesteigerter Aggressivität (auf Angriffslust gezüchtet/abgerichtet, bissig, Menschen gefahrdrohend anspringend, Tiere hetzend), sofern kein VDH-Gutachten das Gegenteil belegt (§ 5 Abs. 4), sowie nach § 5 Abs. 5 die Rassen und Kreuzungen nach § 2 Abs. 1 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden.
Welche Hunde in Hessen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Hessen
Regeln des Landes
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Hessen fest. Grundlage ist „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“.
Hessen nennt 9 Rassen ausdrücklich, etwa Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier. Für die Hundesteuer in Darmstadt kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Hessen nicht; geregelt ist: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO, 'nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung'). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Auf Antrag: ausgebildete Blinden- oder Behindertenbegleithunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 6 Abs. 1 a)
- Auf Antrag: Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten sowie Hunde für Rettungs- und Katastrophendienst mit Ausbildungsnachweis (§ 6 Abs. 1 b)
- Auf Antrag: Gebrauchshunde von Forstbediensteten, Privatforstangestellten oder bestätigten Jagdaufsehern (§ 6 Abs. 1 c)
- Auf Antrag: Hunde aus einem Tierheim im Darmstädter Stadtgebiet bis zum Ende des zweiten auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres (§ 6 Abs. 1 d)
- Auf Antrag: haftpflichtversicherte Hunde von Haltern in schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen (in der Regel Bezug laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII), jährlicher Nachweis (§ 6 Abs. 1 e)
- Befreiung jeweils nur für einen Hund (§ 6 Abs. 2)
Ermäßigt laut Satzung:
- 50 % auf Antrag für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil, nur für einen Hund (§ 7 Abs. 1 a, Abs. 2)
- 50 % auf Antrag für haftpflichtversicherte Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung, Teamtest oder gleich-/höherwertiger VDH-Prüfung (§ 7 Abs. 1 b)
- Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 5 (Rasseliste): 192,00 € statt 600,00 € bei bestandener Begleithundeprüfung oder gleichwertiger VDH-Prüfung (§ 7 Abs. 3)
- Ermäßigungen und Befreiungen nach § 6 und § 7 Abs. 1 und 2 nicht für gefährliche Hunde (§ 8 Nr. 1)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Finanzverwaltung, Abt. Stadtkasse und kommunale Steuern, 64225 Darmstadt, steueramt@darmstadt.de (laut amtlichem Anmeldeformular)
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme, nach Erreichen von drei Monaten (eigene Welpen) bzw. nach Zuzug schriftlich anmelden; Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 10 Abs. 1 und 2)
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Darmstadt ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Woher die Zahlen stammen
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Hundesteuersatzung 212)
- Fassung
- Satzung vom 21.12.1998 (Darmstädter Echo 23.12.1998), zuletzt geändert durch Satzung vom 16.12.2021 (Darmstädter Echo 22.12.2021), gültig ab 01.01.2023
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt jährlich für den 1. Hund 120,00 €, für den 2. Hund 156,00 €, für den 3. und jeden weiteren Hund 192,00 €. (2) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Steuer für gefährliche Hunde jährlich 600,00 €.
Fragen und Antworten zu Darmstadt
Was kostet die Hundesteuer in Darmstadt 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Darmstadt für den ersten Hund 120 €. Der zweite Hund kostet 156 €, jeder weitere 192 €. Für einen Listenhund werden 600 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Hundesteuersatzung 212). Fassung: Satzung vom 21.12.1998 (Darmstädter Echo 23.12.1998), zuletzt geändert durch Satzung vom 16.12.2021 (Darmstädter Echo 22.12.2021), gültig ab 01.01.2023.
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Darmstadt?
Für den zweiten Hund gilt in Darmstadt ein Satz von 156 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 276 €. Laut Satzung: Erster Hund 120,00 €, zweiter Hund 156,00 €, dritter und jeder weitere Hund 192,00 € jährlich (§ 5 Abs. 1).
Sind Rentner in Darmstadt von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Darmstadt kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Auf Antrag: haftpflichtversicherte Hunde von Haltern in schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen (in der Regel Bezug laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII), jährlicher Nachweis (§ 6 Abs. 1 e). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Welche Hunde sind in Darmstadt von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Darmstadt laut Satzung: Auf Antrag: ausgebildete Blinden- oder Behindertenbegleithunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 6 Abs. 1 a), Auf Antrag: Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten sowie Hunde für Rettungs- und Katastrophendienst mit Ausbildungsnachweis (§ 6 Abs. 1 b), Auf Antrag: Gebrauchshunde von Forstbediensteten, Privatforstangestellten oder bestätigten Jagdaufsehern (§ 6 Abs. 1 c), Auf Antrag: Hunde aus einem Tierheim im Darmstädter Stadtgebiet bis zum Ende des zweiten auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres (§ 6 Abs. 1 d), Auf Antrag: haftpflichtversicherte Hunde von Haltern in schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen (in der Regel Bezug laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII), jährlicher Nachweis (§ 6 Abs. 1 e) und Befreiung jeweils nur für einen Hund (§ 6 Abs. 2). Ermäßigt wird für: 50 % auf Antrag für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil, nur für einen Hund (§ 7 Abs. 1 a, Abs. 2), 50 % auf Antrag für haftpflichtversicherte Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung, Teamtest oder gleich-/höherwertiger VDH-Prüfung (§ 7 Abs. 1 b), Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 5 (Rasseliste): 192,00 € statt 600,00 € bei bestandener Begleithundeprüfung oder gleichwertiger VDH-Prüfung (§ 7 Abs. 3) und Ermäßigungen und Befreiungen nach § 6 und § 7 Abs. 1 und 2 nicht für gefährliche Hunde (§ 8 Nr. 1). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Darmstadt an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Wissenschaftsstadt Darmstadt, Finanzverwaltung, Abt. Stadtkasse und kommunale Steuern, 64225 Darmstadt, steueramt@darmstadt.de (laut amtlichem Anmeldeformular)», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme, nach Erreichen von drei Monaten (eigene Welpen) bzw. nach Zuzug schriftlich anmelden; Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 10 Abs. 1 und 2). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.
Weitere Städte in Hessen
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Darmstadt. Stand 22.10.2026.