Zum Inhalt springen

Hundesteuer Hanau 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Hanau 80 € Hundesteuer. Für den zweiten Hund werden 150 € fällig, für jeden weiteren 200 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 500 €.

Ob Ersthund, Zweithund oder Listenhund: Hanau staffelt die Hundesteuer nach festen Regeln. Diese Seite bündelt, was die Satzung dazu sagt, mit Quelle und Abrufdatum.

Die Sätze in Hanau

Hundesteuer Hanau 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund80 €
Zweiter Hund150 €
Jeder weitere Hund200 €
Listenhund (gefährlicher Hund)500 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Hanau?

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
0

Hundesteuer pro Jahr in Hanau

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 12.11.2012 (ausgefertigt 13.11.2012, in Kraft 01.01.2013), zuletzt geändert durch 3. Änderung vom 15.05.2023 (veröffentlicht 26.05.2023, …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Hanau 6,67 € Steuer, am Tag sind es 0,22 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Hanau ergeben nach heutigem Satz 400 €, zehn Jahre 800 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 230 € im Jahr, mit drei Hunden 430 €. Der zweite Hund allein macht 150 € aus.

    Der Satz für Listenhunde ist in Hanau rund 6,3-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 41,67 € pro Monat.

    Hanau im Vergleich

    Mit rund 98.582 Einwohnern ist Hanau keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.

    Unter den 13 Städten in Hessen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 87 €. Hanau liegt damit unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 104,50 €, 238 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Hanau 4 € weniger als Gießen und 4 € weniger als Marburg.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Hessen
    1. Rüsselsheim am Main96 €
    2. Offenbach am Main90 €
    3. Gießen84 €
    4. Marburg84 €
    5. Hanau80 €
    6. Fulda75 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Hanau gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 beträgt die Steuer jährlich 80 Euro für den ersten, 150 Euro für den zweiten und 200 Euro für jeden weiteren Hund; befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte gelten als erste Hunde (§ 5 Abs. 2).

    Listenhunde in Hanau

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Hanau 500 € im Jahr.

    § 5 Abs. 3 bis 6: 500 Euro für gefährliche Hunde; gefährlich sind Rassen/Gruppen und Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vermutet wird (Pitbull-Terrier/American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier/Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler) sowie im Einzelfall auffällige Hunde nach § 2 Abs. 2 GefahrenabwehrVO.

    Welche Hunde in Hessen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Hessen

    Was in Hessen für Hundehalter gilt

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Hessen fest. Grundlage ist „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“.

    Auf der Liste in Hessen stehen 9 Rassen, zum Beispiel Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Hanau gefährliche Hunde bestimmt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Hessen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO, 'nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung'). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Hessen

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 6 a)
    • Gebrauchshunde in erforderlicher Anzahl ausschließlich zum Hüten von Herden (§ 6 b)
    • Hunde aus dem Tierschutzverein Hanau und Umgebung e.V. oder dem Tierrefugium Hanau bis Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres (§ 6 c)
    • Pflegehunde im Auftrag dieser Einrichtungen (§ 6 d)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • 50 % für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 7 Abs. 1)
    • Ermäßigung auf 25 % des Steuersatzes für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil (§ 7 Abs. 2)
    • gefährliche Hunde: 125 Euro jährlich bei bestandener Begleithundeprüfung oder gleich-/höherwertiger VDH-Prüfung (§ 7 Abs. 3)
    • Vergünstigungen nur bei Eignung für den Zweck und tierschutzgerechter Haltung; nicht für gefährliche Hunde, soweit § 7 Abs. 3 nichts anderes bestimmt (§ 8)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Magistrat der Stadt Hanau, Fachbereich Finanzen und Beteiligungen, Stadtsteueramt, Am Markt 14-18, 63450 Hanau, steuern@hanau.de (laut amtlichem Anmeldeformular)
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist (§ 10 Abs. 1)

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Hanau (Hundesteuersatzung)
    Fassung
    Satzung vom 12.11.2012 (ausgefertigt 13.11.2012, in Kraft 01.01.2013), zuletzt geändert durch 3. Änderung vom 15.05.2023 (veröffentlicht 26.05.2023, …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt vorbehaltlich des Absatzes 2 jährlich für den ersten Hund 80,00 € für den zweiten Hund 150,00 € für jeden weiteren Hund 200,00 €

    Fragen und Antworten zu Hanau

    Was kostet die Hundesteuer in Hanau 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Hanau für den ersten Hund 80 €. Der zweite Hund kostet 150 €, jeder weitere 200 €. Für einen Listenhund werden 500 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Hanau (Hundesteuersatzung). Fassung: Satzung vom 12.11.2012 (ausgefertigt 13.11.2012, in Kraft 01.01.2013), zuletzt geändert durch 3. Änderung vom 15.05.2023 (veröffentlicht 26.05.2023, ….

    Was kosten zwei Hunde in Hanau an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Hanau ein Satz von 150 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 230 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 beträgt die Steuer jährlich 80 Euro für den ersten, 150 Euro für den zweiten und 200 Euro für jeden weiteren Hund; befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte gelten als erste Hunde (§ 5 Abs. 2).

    Sind Rentner in Hanau von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Hanau kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Welche Hunde sind in Hanau von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Hanau laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 6 a), Gebrauchshunde in erforderlicher Anzahl ausschließlich zum Hüten von Herden (§ 6 b), Hunde aus dem Tierschutzverein Hanau und Umgebung e.V. oder dem Tierrefugium Hanau bis Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres (§ 6 c) und Pflegehunde im Auftrag dieser Einrichtungen (§ 6 d). Ermäßigt wird für: 50 % für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 7 Abs. 1), Ermäßigung auf 25 % des Steuersatzes für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil (§ 7 Abs. 2), gefährliche Hunde: 125 Euro jährlich bei bestandener Begleithundeprüfung oder gleich-/höherwertiger VDH-Prüfung (§ 7 Abs. 3) und Vergünstigungen nur bei Eignung für den Zweck und tierschutzgerechter Haltung; nicht für gefährliche Hunde, soweit § 7 Abs. 3 nichts anderes bestimmt (§ 8). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.

    Wie melde ich meinen Hund in Hanau an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Magistrat der Stadt Hanau, Fachbereich Finanzen und Beteiligungen, Stadtsteueramt, Am Markt 14-18, 63450 Hanau, steuern@hanau.de (laut amtlichem Anmeldeformular)», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist (§ 10 Abs. 1). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Hundesteuer in anderen Städten in Hessen

    Alle Städte in Hessen

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Hanau.