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Hundesteuer Marburg 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Marburg setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 84 € pro Jahr fest. Der zweite Hund kostet 132 €, jeder weitere 156 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 504 €.

In Marburg richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde und danach, ob ein Hund als gefährlich gilt. Was das in Euro bedeutet und welche Ausnahmen die Satzung kennt, steht auf dieser Seite.

So hoch ist die Hundesteuer in Marburg

Jahresbeträge in Marburg
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund84 €
Zweiter Hund132 €
Jeder weitere Hund156 €
Listenhund (gefährlicher Hund)504 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Marburg?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Marburg

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 26.03.2010 (ausgefertigt 06.04.2010, in Kraft 01.04.2010), zuletzt geändert durch den III. Nachtrag (Änderung § 5) laut Beschluss der …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Marburg im Jahr kostet

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 7 € pro Monat für einen Hund in Marburg. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 84 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 420 € zusammen, in zehn Jahren 840 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Zwei Hunde kosten in Marburg zusammen 216 € jährlich (18 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 372 €.

    Für einen Listenhund verlangt Marburg 6-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 42 €.

    Einordnung im Vergleich

    Marburg ist mit rund 73.571 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Der Median der 13 ausgewerteten Städte in Hessen beträgt 87 €. Der Satz in Marburg liegt unter diesem Wert. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Marburg 12 € weniger als Rüsselsheim am Main und 9 € mehr als Fulda.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Hessen
    1. Rüsselsheim am Main96 €
    2. Marburg84 €
    3. Gießen84 €
    4. Bad Homburg vor der Höhe84 €
    5. Hanau80 €
    6. Fulda75 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Marburg gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 84,00 €, der zweite Hund 132,00 € und der dritte und jeder weitere Hund 156,00 € im Jahr; befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte gelten als erste Hunde (§ 5 Abs. 2).

    Was für Listenhunde gilt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Marburg 504 € im Jahr.

    Gefährliche Hunde kosten nach § 5 Abs. 3 jährlich 504,00 € (erster), 516,00 € (zweiter) und 540,00 € (dritter und jeder weitere); gefährlich sind nach § 5 Abs. 4 Hunde mit gesteigerter Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, vermutet für Pitbull-Terrier/American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier/Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler samt Kreuzungen, sowie nach § 5 Abs. 5 Hunde, die durch Beißen, Hetzen oder Reißen auffällig geworden sind; bei gemischter Haltung zählen die nicht gefährlichen Hunde zuerst (§ 5 Abs. 2).

    Welche Hunde in Hessen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Hessen

    Was in Hessen für Hundehalter gilt

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Marburg das Landesrecht in Hessen, vor allem „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 9 Rassen, darunter Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Marburg zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Hessen nicht; geregelt ist: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO, 'nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung'). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Hessen

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis, Ausweis der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft oder vergleichbarer Nachweis), auf Antrag (§ 6 Abs. 1 und 2)
    • Gebrauchshunde in erforderlicher Anzahl, die ausschließlich zur Bewachung von Herden verwendet werden, auf Antrag (§ 6 Abs. 3 Nr. 1)
    • Hunde aus einem Tierheim im Satzungsgebiet für 24 Kalendermonate ab dem Erwerbsmonat, auf Antrag (§ 6 Abs. 3 Nr. 2)
    • Erster Hund von Halterinnen und Haltern über 70 Jahre, die zusätzlich schwerbehindert sind oder Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten, auf Antrag (§ 6 Abs. 3 Nr. 3)
    • Therapiehunde mit abgeschlossener Prüfung, die in der tiergestützten medizinischen Behandlung in Einrichtungen im Stadtgebiet eingesetzt werden, auf Antrag (§ 6 Abs. 3 Nr. 4)
    • Diensthunde von Polizei-, Bundesgrenzschutz-, Zoll- und kommunalen Ordnungsbeamten unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 Nr. 5, auf Antrag
    • Jagdgebrauchshunde von Forstbeamten, im Privatforstdienst Angestellten und bestätigten Jagdaufsehern mit Jagdeignungs- und Brauchbarkeitsprüfung, auf Antrag (§ 6 Abs. 3 Nr. 6)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung auf die Hälfte auf Antrag für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
    • Ermäßigung auf die Hälfte auf Antrag für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband, Prüfungszeugnis nicht älter als 1 Jahr (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
    • Ermäßigung auf die Hälfte auf Antrag für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
    • Ermäßigung auf die Hälfte für den ersten Hund auf Antrag für Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und einkommensmäßig Gleichgestellte (§ 7 Abs. 2)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Universitätsstadt Marburg, Fachdienst Finanzservice - Steuern und Abgaben, Markt 9, 35037 Marburg, Telefon 06421 201-1230 (laut städtischem Informationsblatt für Hundehalter*innen; keine E-Mail amtlich genannt)
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme; bei eigener Nachzucht innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; schriftlich oder elektronisch beim Magistrat (§ 10 Abs. 1)

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Universitätsstadt Marburg
    Fassung
    Satzung vom 26.03.2010 (ausgefertigt 06.04.2010, in Kraft 01.04.2010), zuletzt geändert durch den III. Nachtrag (Änderung § 5) laut Beschluss der …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt jährlich für den ersten Hund 84,00 € für den zweiten Hund 132,00 € für den dritten und jeden weiteren Hund 156,00 €

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Marburg

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Marburg 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Marburg für den ersten Hund 84 €. Der zweite Hund kostet 132 €, jeder weitere 156 €. Für einen Listenhund werden 504 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Universitätsstadt Marburg. Fassung: Satzung vom 26.03.2010 (ausgefertigt 06.04.2010, in Kraft 01.04.2010), zuletzt geändert durch den III. Nachtrag (Änderung § 5) laut Beschluss der ….

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Marburg?

    Für den zweiten Hund gilt in Marburg ein Satz von 132 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 216 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 84,00 €, der zweite Hund 132,00 € und der dritte und jeder weitere Hund 156,00 € im Jahr; befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte gelten als erste Hunde (§ 5 Abs. 2).

    Muss ich als Rentner in Marburg Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Marburg kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung auf die Hälfte für den ersten Hund auf Antrag für Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und einkommensmäßig Gleichgestellte (§ 7 Abs. 2) und Erster Hund von Halterinnen und Haltern über 70 Jahre, die zusätzlich schwerbehindert sind oder Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten, auf Antrag (§ 6 Abs. 3 Nr. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Für welche Hunde muss man in Marburg keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Marburg laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis, Ausweis der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft oder vergleichbarer Nachweis), auf Antrag (§ 6 Abs. 1 und 2), Gebrauchshunde in erforderlicher Anzahl, die ausschließlich zur Bewachung von Herden verwendet werden, auf Antrag (§ 6 Abs. 3 Nr. 1), Hunde aus einem Tierheim im Satzungsgebiet für 24 Kalendermonate ab dem Erwerbsmonat, auf Antrag (§ 6 Abs. 3 Nr. 2), Erster Hund von Halterinnen und Haltern über 70 Jahre, die zusätzlich schwerbehindert sind oder Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten, auf Antrag (§ 6 Abs. 3 Nr. 3), Therapiehunde mit abgeschlossener Prüfung, die in der tiergestützten medizinischen Behandlung in Einrichtungen im Stadtgebiet eingesetzt werden, auf Antrag (§ 6 Abs. 3 Nr. 4), Diensthunde von Polizei-, Bundesgrenzschutz-, Zoll- und kommunalen Ordnungsbeamten unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 Nr. 5, auf Antrag und Jagdgebrauchshunde von Forstbeamten, im Privatforstdienst Angestellten und bestätigten Jagdaufsehern mit Jagdeignungs- und Brauchbarkeitsprüfung, auf Antrag (§ 6 Abs. 3 Nr. 6). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf die Hälfte auf Antrag für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1), Ermäßigung auf die Hälfte auf Antrag für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband, Prüfungszeugnis nicht älter als 1 Jahr (§ 7 Abs. 1 Nr. 2), Ermäßigung auf die Hälfte auf Antrag für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 7 Abs. 1 Nr. 3) und Ermäßigung auf die Hälfte für den ersten Hund auf Antrag für Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und einkommensmäßig Gleichgestellte (§ 7 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Marburg an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Universitätsstadt Marburg, Fachdienst Finanzservice - Steuern und Abgaben, Markt 9, 35037 Marburg, Telefon 06421 201-1230 (laut städtischem Informationsblatt für Hundehalter*innen; keine E-Mail amtlich genannt)», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme; bei eigener Nachzucht innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; schriftlich oder elektronisch beim Magistrat (§ 10 Abs. 1). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Vergleichbare Städte in Hessen

    Alle Städte in Hessen

    Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Marburg. Stand 22.10.2026.