Hundesteuer Gießen 2026
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Kurze Antwort
Die Hundesteuer in Gießen beträgt 2026 für den ersten Hund 84 € pro Jahr. Der zweite Hund kostet 120 €, jeder weitere 150 €.
Wer in Gießen einen Hund hält, zahlt dafür Hundesteuer an die Stadt. Wie hoch sie ist, legt Gießen selbst in der Hundesteuersatzung fest. Diese Seite fasst die Sätze, die Staffel für mehrere Hunde und die Regeln für Listenhunde zusammen.
So hoch ist die Hundesteuer in Gießen
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 84 € |
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 150 € |
| Steuermarke | ja |
Rechner: Was zahlst du in Gießen?
Hundesteuer pro Jahr in Gießen
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 18.12.1998 (veröffentlicht 19.12.1998, in Kraft 01.01.1999), Steuersätze zuletzt geändert durch 3. Änderungssatzung vom 14.02.2013 (veröffentlicht …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Gießen pro Monat und über die Jahre
Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 7 € pro Monat für einen Hund in Gießen. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 84 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Gießen ergeben nach heutigem Satz 420 €, zehn Jahre 840 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Zwei Hunde kosten in Gießen zusammen 204 € jährlich (17 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 354 €.
Wie teuer ist Gießen?
Gießen ist mit rund 88.544 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.
Der Median der 13 ausgewerteten Städte in Hessen beträgt 87 €. Der Satz in Gießen liegt unter diesem Wert. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Gießen 4 € mehr als Hanau und genauso viel wie Marburg.
- Rüsselsheim am Main96 €
- Offenbach am Main90 €
- Gießen84 €
- Marburg84 €
- Hanau80 €
- Fulda75 €
Die Staffel für mehrere Hunde
Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.
In Gießen gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 beträgt die Steuer jährlich 84 Euro für den ersten, 120 Euro für den zweiten und 150 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund; befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte gelten als erste Hunde (§ 5 Abs. 2).
Listenhunde in Gießen
Gießen verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.
Welche Hunde in Hessen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Hessen
Was in Hessen für Hundehalter gilt
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Gießen das Landesrecht in Hessen, vor allem „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“.
Das Land führt eine Rasseliste mit 9 Rassen, darunter Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Gießen zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Hessen nicht; geregelt ist: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO, 'nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung'). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, Bl, aG oder H) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
- Hunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
- Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG (§ 6 Abs. 1 Nr. 3)
- Schulbegleithunde in Kitas und Schulen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4)
- geprüfte Therapie- oder Behindertenbegleithunde (§ 6 Abs. 1 Nr. 5)
- Besuchshunde Ehrenamtlicher in Seniorenheimen oder bei Pflegebedürftigen (§ 6 Abs. 1 Nr. 6)
- Hunde zur Bewachung von Herden in erforderlicher Anzahl (§ 6 Abs. 1 Nr. 7)
- Hunde vorübergehend (bis 3 Monate) in Einrichtungen gemeinnütziger Tierschutzvereine im Stadtgebiet (§ 6 Abs. 1 Nr. 8)
- Hunde aus einem Tierheim im Stadtgebiet bis Ende des zweiten auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres (§ 6 Abs. 2 Nr. 1)
- Hunde, deren Halter vor Anschaffung eine Kauf- oder Adoptionsberatung bei einem von der Tierärztekammer zertifizierten Hundetrainer genutzt haben, ebenso befristet (§ 6 Abs. 2 Nr. 2)
Ermäßigt laut Satzung:
- auf 50 % für Hunde zur Bewachung von Häusern mit nur einer bewohnten Wohnung, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
- auf 50 % bei erfolgreicher Begleithundeprüfung oder gleich-/höherwertiger Prüfung nach VDH-Richtlinien (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
- auf 25 % für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bewohnten Gebäude (§ 7 Abs. 2 Nr. 1)
- auf 25 % für Inhaber eines Gießen-Passes bzw. einkommensmäßig Gleichgestellte, beschränkt auf den ersten Hund (§ 7 Abs. 2 Nr. 2)
- Ermäßigung jeweils auf Antrag ab dem 1. des Antragsmonats (§ 7 Abs. 3)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Universitätsstadt Gießen, Kämmerei, Berliner Platz 1, 35390 Gießen, Tel. 0641 306-1170, kaemmerei@giessen.de
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem ein Welpe drei Monate alt geworden ist (§ 10 Abs. 1)
Hund online bei der Stadt Gießen anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Universitätsstadt Gießen (Stadtrecht 20-02)
- Fassung
- Satzung vom 18.12.1998 (veröffentlicht 19.12.1998, in Kraft 01.01.1999), Steuersätze zuletzt geändert durch 3. Änderungssatzung vom 14.02.2013 (veröffentlicht …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt jährlich für den ersten Hund 84,00 € für den zweiten Hund 120,00 € für den dritten und jeden weiteren Hund 150,00 €.
Fragen und Antworten zu Gießen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Gießen?
Im Jahr 2026 verlangt Gießen für den ersten Hund 84 €. Der zweite Hund kostet 120 €, jeder weitere 150 €. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Universitätsstadt Gießen (Stadtrecht 20-02). Fassung: Satzung vom 18.12.1998 (veröffentlicht 19.12.1998, in Kraft 01.01.1999), Steuersätze zuletzt geändert durch 3. Änderungssatzung vom 14.02.2013 (veröffentlicht ….
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Gießen?
Für den zweiten Hund gilt in Gießen ein Satz von 120 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 204 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 beträgt die Steuer jährlich 84 Euro für den ersten, 120 Euro für den zweiten und 150 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund; befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte gelten als erste Hunde (§ 5 Abs. 2).
Gibt es in Gießen eine Ermäßigung für Rentner?
Die Satzung von Gießen erwähnt Rentnerinnen und Rentner ausdrücklich: Besuchshunde Ehrenamtlicher in Seniorenheimen oder bei Pflegebedürftigen (§ 6 Abs. 1 Nr. 6).
Welche Hunde sind in Gießen von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Gießen laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, Bl, aG oder H) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Hunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 6 Abs. 1 Nr. 2), Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG (§ 6 Abs. 1 Nr. 3), Schulbegleithunde in Kitas und Schulen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4), geprüfte Therapie- oder Behindertenbegleithunde (§ 6 Abs. 1 Nr. 5), Besuchshunde Ehrenamtlicher in Seniorenheimen oder bei Pflegebedürftigen (§ 6 Abs. 1 Nr. 6), Hunde zur Bewachung von Herden in erforderlicher Anzahl (§ 6 Abs. 1 Nr. 7), Hunde vorübergehend (bis 3 Monate) in Einrichtungen gemeinnütziger Tierschutzvereine im Stadtgebiet (§ 6 Abs. 1 Nr. 8), Hunde aus einem Tierheim im Stadtgebiet bis Ende des zweiten auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres (§ 6 Abs. 2 Nr. 1) und Hunde, deren Halter vor Anschaffung eine Kauf- oder Adoptionsberatung bei einem von der Tierärztekammer zertifizierten Hundetrainer genutzt haben, ebenso befristet (§ 6 Abs. 2 Nr. 2). Ermäßigt wird für: auf 50 % für Hunde zur Bewachung von Häusern mit nur einer bewohnten Wohnung, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1), auf 50 % bei erfolgreicher Begleithundeprüfung oder gleich-/höherwertiger Prüfung nach VDH-Richtlinien (§ 7 Abs. 1 Nr. 2), auf 25 % für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bewohnten Gebäude (§ 7 Abs. 2 Nr. 1), auf 25 % für Inhaber eines Gießen-Passes bzw. einkommensmäßig Gleichgestellte, beschränkt auf den ersten Hund (§ 7 Abs. 2 Nr. 2) und Ermäßigung jeweils auf Antrag ab dem 1. des Antragsmonats (§ 7 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Gießen an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Universitätsstadt Gießen, Kämmerei, Berliner Platz 1, 35390 Gießen, Tel. 0641 306-1170, kaemmerei@giessen.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem ein Welpe drei Monate alt geworden ist (§ 10 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Vergleichbare Städte in Hessen
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Gießen. Stand 22.10.2026.