Zum Inhalt springen

Hundesteuer Wetzlar 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Wetzlar setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 60 € pro Jahr fest. Für den zweiten Hund werden 84 € fällig, für jeden weiteren 108 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 360 €.

Die Hundesteuer in Wetzlar ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird jährlich festgesetzt und hängt davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben. Die Einzelheiten aus der Satzung folgen.

So hoch ist die Hundesteuer in Wetzlar

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund60 €
Zweiter Hund84 €
Jeder weitere Hund108 €
Listenhund (gefährlicher Hund)360 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Wetzlar

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
0

Hundesteuer pro Jahr in Wetzlar

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 09.12.1998, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 19.11.2012 (veröffentlicht in der Wetzlarer Neuen Zeitung vom 19.12.2012), gültig ab …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Wetzlar pro Monat und über die Jahre

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Wetzlar 5 € Steuer, am Tag sind es 0,16 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 300 € und in zehn Jahren 600 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 144 € im Jahr, mit drei Hunden 252 €. Der zweite Hund allein macht 84 € aus.

    Für einen Listenhund verlangt Wetzlar 6-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 30 €.

    Wetzlar im Vergleich

    Mit rund 54.865 Einwohnern ist Wetzlar keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.

    Unter den 13 Städten in Hessen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 87 €. Wetzlar liegt damit unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 104,50 €, 238 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Wetzlar 24 € weniger als Bad Homburg vor der Höhe und 27 € weniger als Oberursel (Taunus).

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Hessen
    1. Rodgau120 €
    2. Rüsselsheim am Main96 €
    3. Oberursel (Taunus)87 €
    4. Bad Homburg vor der Höhe84 €
    5. Fulda75 €
    6. Wetzlar60 €

    Mehrere Hunde in Wetzlar

    Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.

    In Wetzlar gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 steigt der Satz mit der Zahl der Hunde: 60 Euro für den ersten, 84 Euro für den zweiten und 108 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 5 Abs. 2).

    Listenhunde in Wetzlar

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Wetzlar 360 € im Jahr.

    Als gefährlich gelten nach § 5 Abs. 4 Hunde der Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 Satz 1 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vermutet wird, sowie Hunde, die nach § 2 Abs. 2 HundeVO gefährlich sind; Satz 360 Euro jährlich (§ 5 Abs. 3). Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde außer der Tierheim-Befreiung (§ 8 Nr. 1).

    Welche Hunde in Hessen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Hessen

    Landesrecht für Hunde in Wetzlar

    Die Hundesteuer regelt Wetzlar selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Hessen die Vorschrift „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“.

    Auf der Liste in Hessen stehen 9 Rassen, zum Beispiel Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Wetzlar gefährliche Hunde bestimmt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Hessen nicht; geregelt ist: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO, 'nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung'). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Hessen

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Als Blindenhunde oder Behindertenbegleithunde ausgebildete Hunde, die blinden, tauben oder sonst hilflosen Personen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, AG oder H) dienen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1)
    • Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, die ausschließlich zum Hüten von Herden verwendet werden, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. a)
    • Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. b)
    • Jagdgebrauchshunde von Forstbeamten, im Privatforstdienst Angestellten und bestätigten Jagdaufsehern, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. c)
    • Hunde, die erstmalig aus einem Tierheim im Satzungsgebiet erworben wurden, bis zum Ablauf des sechsten auf den Erwerb folgenden Kalendermonats, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. d)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung auf 50 % auf Antrag für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 7 Abs. 1)
    • Ermäßigung auf 10 % des Steuersatzes auf Antrag für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 7 Abs. 2)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Magistrat der Stadt Wetzlar, Kassen- und Steueramt, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar, kassen-steueramt@wetzlar.de (laut städtischem Antragsformular)
    • Frist: schriftlich binnen zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe von Rasse und Abstammung (§ 10 Abs. 1); Ende der Haltung binnen zwei Wochen anzeigen und Steuermarke zurückgeben (§ 10 Abs. 2, § 11 Abs. 4)

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Wetzlar vom 09.12.1998, Stand: 2. Änderungssatzung vom 19.11.2012 …
    Fassung
    Satzung vom 09.12.1998, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 19.11.2012 (veröffentlicht in der Wetzlarer Neuen Zeitung vom 19.12.2012), gültig ab …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt jährlich für den ersten Hund 60,-- Euro für den zweiten Hund 84,-- Euro

    Fragen und Antworten zu Wetzlar

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Wetzlar 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Wetzlar für den ersten Hund 60 €. Der zweite Hund kostet 84 €, jeder weitere 108 €. Für einen Listenhund werden 360 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Wetzlar vom 09.12.1998, Stand: 2. Änderungssatzung vom 19.11.2012 …. Fassung: Satzung vom 09.12.1998, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 19.11.2012 (veröffentlicht in der Wetzlarer Neuen Zeitung vom 19.12.2012), gültig ab ….

    Was kosten zwei Hunde in Wetzlar an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Wetzlar ein Satz von 84 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 144 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 steigt der Satz mit der Zahl der Hunde: 60 Euro für den ersten, 84 Euro für den zweiten und 108 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 5 Abs. 2).

    Gibt es in Wetzlar eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Wetzlar kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Welche Hunde sind in Wetzlar von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Wetzlar laut Satzung: Als Blindenhunde oder Behindertenbegleithunde ausgebildete Hunde, die blinden, tauben oder sonst hilflosen Personen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, AG oder H) dienen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1), Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, die ausschließlich zum Hüten von Herden verwendet werden, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. a), Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. b), Jagdgebrauchshunde von Forstbeamten, im Privatforstdienst Angestellten und bestätigten Jagdaufsehern, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. c) und Hunde, die erstmalig aus einem Tierheim im Satzungsgebiet erworben wurden, bis zum Ablauf des sechsten auf den Erwerb folgenden Kalendermonats, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. d). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf 50 % auf Antrag für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 7 Abs. 1) und Ermäßigung auf 10 % des Steuersatzes auf Antrag für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 7 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Wetzlar anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Magistrat der Stadt Wetzlar, Kassen- und Steueramt, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar, kassen-steueramt@wetzlar.de (laut städtischem Antragsformular)», und zwar schriftlich binnen zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe von Rasse und Abstammung (§ 10 Abs. 1); Ende der Haltung binnen zwei Wochen anzeigen und Steuermarke zurückgeben (§ 10 Abs. 2, § 11 Abs. 4). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Vergleichbare Städte in Hessen

    Alle Städte in Hessen

    Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Wetzlar redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.