Hundesteuer Bensheim 2026
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Kurze Antwort
Bensheim setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 96 € pro Jahr fest. Der zweite Hund kostet 126 €, jeder weitere 150 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 600 €.
Diese Seite beantwortet die Fragen, die Hundehalter in Bensheim am häufigsten zur Hundesteuer stellen: wie viel, für welchen Hund, mit welcher Ermäßigung und bis wann anmelden.
So hoch ist die Hundesteuer in Bensheim
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 96 € |
| Zweiter Hund | 126 € |
| Jeder weitere Hund | 150 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 600 € |
| Steuermarke | ja |
Hundesteuer für Bensheim berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Bensheim
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 13.12.2012 (ausgefertigt 14.12.2012, in Kraft 01.01.2013), zuletzt geändert durch den 2. Nachtrag, beschlossen am 02.11.2023, veröffentlicht am …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Bensheim im Jahr kostet
Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 8 € pro Monat für einen Hund in Bensheim. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 96 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.
Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 480 € zusammen, in zehn Jahren 960 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.
Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 222 € im Jahr, mit drei Hunden 372 €. Der zweite Hund allein macht 126 € aus.
Der Satz für Listenhunde ist in Bensheim rund 6,3-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 50 € pro Monat.
Bensheim im Vergleich
Bensheim ist mit rund 40.848 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.
Unter den 22 Städten in Hessen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 90 €. Bensheim liegt damit über diesem Wert. Zum Vergleich: In den 312 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 24 € und 186 €, in der Mitte 100 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Bensheim 36 € mehr als Dreieich und 24 € weniger als Hofheim am Taunus.
- Hofheim am Taunus120 €
- Langen120 €
- Bensheim96 €
- Maintal96 €
- Neu-Isenburg90 €
- Dreieich60 €
Mehrere Hunde in Bensheim
Wer mehrere Hunde hält, sollte die Staffel genau lesen: Manche Satzungen nennen einen Satz «je Hund» für alle Hunde, wenn mehrere gehalten werden, andere nur einen Aufschlag für den zweiten und jeden weiteren.
In Bensheim gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 96 Euro, der zweite Hund 126 Euro und der dritte und jeder weitere Hund 150 Euro im Jahr; nach § 6 steuerbefreite Hunde werden bei der Anzahl nicht mitgezählt (§ 5 Abs. 2).
Gefährliche Hunde und Steuer
Für einen gefährlichen Hund verlangt Bensheim 600 € im Jahr.
Für einen gefährlichen Hund beträgt die Steuer abweichend 600 Euro jährlich (§ 5 Abs. 3). Als gefährlich gelten Hunde der Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vermutet wird, oder die nach § 2 Abs. 2 dieser Verordnung im Einzelfall gefährlich sind (§ 5 Abs. 4).
Welche Hunde in Hessen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Hessen
Landesrecht für Hunde in Bensheim
Die Hundesteuer regelt Bensheim selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Hessen die Vorschrift „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“.
Auf der Liste in Hessen stehen 9 Rassen, zum Beispiel Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Bensheim gefährliche Hunde bestimmt.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Hessen nicht; geregelt ist: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO, 'nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung'). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1)
- Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, die ausschließlich zum Hüten von Herden verwendet werden, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Nr. 1)
- Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Nr. 2)
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbandes, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Nr. 3)
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Nr. 4, auf Antrag
- Antrag spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, ab dem die Befreiung gelten soll, schriftlich bei der Stadt (§ 7 Abs. 2)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
Hund in Bensheim an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Bensheim, Team Finanzen (Steuern und Abgaben), Kirchbergstraße 18, 64625 Bensheim, Telefon 06251 14-0, steuern@bensheim.de
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme (bei eigenem Wurf zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist), schriftlich oder elektronisch unter Angabe von Rasse und Abstammung (§ 9 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls binnen zwei Wochen (§ 9 Abs. 2)
Hund online bei der Stadt Bensheim anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Woher die Zahlen stammen
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Bensheim (Stadtrecht 9-A)
- Fassung
- Satzung vom 13.12.2012 (ausgefertigt 14.12.2012, in Kraft 01.01.2013), zuletzt geändert durch den 2. Nachtrag, beschlossen am 02.11.2023, veröffentlicht am …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt jährlich für den ersten Hund 96,00 Euro, für den zweiten Hund 126,00 Euro, für den dritten und jeden weiteren Hund 150,00 Euro.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bensheim
Wie hoch ist die Hundesteuer in Bensheim 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Bensheim für den ersten Hund 96 €. Der zweite Hund kostet 126 €, jeder weitere 150 €. Für einen Listenhund werden 600 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Bensheim (Stadtrecht 9-A). Fassung: Satzung vom 13.12.2012 (ausgefertigt 14.12.2012, in Kraft 01.01.2013), zuletzt geändert durch den 2. Nachtrag, beschlossen am 02.11.2023, veröffentlicht am ….
Was kostet ein zweiter Hund in Bensheim?
Für den zweiten Hund gilt in Bensheim ein Satz von 126 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 222 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 96 Euro, der zweite Hund 126 Euro und der dritte und jeder weitere Hund 150 Euro im Jahr; nach § 6 steuerbefreite Hunde werden bei der Anzahl nicht mitgezählt (§ 5 Abs. 2).
Muss ich als Rentner in Bensheim Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Bensheim kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Für welche Hunde muss man in Bensheim keine Hundesteuer zahlen?
Steuerfrei sind in Bensheim laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1), Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, die ausschließlich zum Hüten von Herden verwendet werden, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Nr. 1), Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Nr. 2), Rettungshunde mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbandes, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Nr. 3), Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Nr. 4, auf Antrag und Antrag spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, ab dem die Befreiung gelten soll, schriftlich bei der Stadt (§ 7 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Bensheim an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Bensheim, Team Finanzen (Steuern und Abgaben), Kirchbergstraße 18, 64625 Bensheim, Telefon 06251 14-0, steuern@bensheim.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme (bei eigenem Wurf zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist), schriftlich oder elektronisch unter Angabe von Rasse und Abstammung (§ 9 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls binnen zwei Wochen (§ 9 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Weitere Städte in Hessen
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Bensheim. Stand 22.10.2026.