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Hundesteuer Hofheim am Taunus 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Hofheim am Taunus 120 € Hundesteuer. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 900 €.

Kommt ein Hund in einen Haushalt in Hofheim am Taunus, muss er bei der Stadt zur Hundesteuer angemeldet werden. Diese Übersicht nennt die Beträge laut Satzung, die Fristen und die zuständige Stelle.

Die Sätze in Hofheim am Taunus

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund120 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund120 €
Listenhund (gefährlicher Hund)900 €
Steuermarkeja

Beschlossene Änderung: Die Stadt hat die Hundesteuersatzung am 19.08.2026 neu beschlossen. Die Sätze gelten ab dem Tag nach der Bekanntmachung. Für die Monate davor galt die alte Satzung von 2013.

Rechner: Was zahlst du in Hofheim am Taunus?

Hunde im Haushalt
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Hundesteuer pro Jahr in Hofheim am Taunus

    Quelle: Satzung · Stand Neufassung, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 19.08.2026, in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 10 € pro Monat für einen Hund in Hofheim am Taunus. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 120 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 600 €, auf zehn Jahre 1.200 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.

    Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 240 € im Jahr, mit drei Hunden 360 €. Der zweite Hund allein macht 120 € aus.

    Der Satz für Listenhunde ist in Hofheim am Taunus rund 7,5-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 75 € pro Monat.

    Hofheim am Taunus im Vergleich

    Hofheim am Taunus ist mit rund 39.149 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Unter den 22 Städten in Hessen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 90 €. Hofheim am Taunus liegt damit über diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 24 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 100 €, 312 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Hofheim am Taunus 24 € mehr als Maintal und genauso viel wie Langen.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Hessen
    1. Hofheim am Taunus120 €
    2. Langen120 €
    3. Maintal96 €
    4. Bensheim96 €
    5. Neu-Isenburg90 €
    6. Dreieich60 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Viele Städte verlangen für den zweiten und jeden weiteren Hund mehr als für den ersten. Damit wollen sie die Zahl der Hunde begrenzen. Dieses Lenkungsziel ist bei der Hundesteuer rechtlich anerkannt.

    In Hofheim am Taunus gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 beträgt die Steuer jährlich einheitlich 120 Euro je Hund; eine Staffel nach der Anzahl der Hunde gibt es nicht.

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Hofheim am Taunus 900 € im Jahr.

    Für gefährliche Hunde gelten jährlich 900 Euro (§ 5 Abs. 2). Als gefährlich gelten Hunde der Rassen und Gruppen samt Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vermutet wird, oder die nach § 2 Abs. 2 dieser Verordnung gefährlich sind (§ 5 Abs. 3); Steuervergünstigungen gibt es für gefährliche Hunde nicht (§ 8 Buchst. a).

    Welche Hunde in Hessen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Hessen

    Regeln des Landes

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Hofheim am Taunus das Landesrecht in Hessen, vor allem „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 9 Rassen, darunter Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Hofheim am Taunus zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Hessen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO, 'nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung'). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Hessen

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Blindenhunde und Behindertenbegleithunde, die der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1)
    • Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, die ausschließlich zum Hüten von Herden verwendet werden, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. a)
    • Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. b)
    • Hunde aus einem Tierheim bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. c)
    • Schulbegleithunde nach der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU), auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. d)
    • Therapie- oder Behindertenbegleithunde nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. e)
    • Diensthunde bei Polizei, Zoll und Bundeswehr, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. f)
    • Rettungshunde, die regelmäßig bei einer staatlich anerkannten oder im öffentlichen Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisation eingesetzt sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. g)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung auf 80 Prozent des Steuersatzes für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1)
    • Ermäßigung auf 80 Prozent für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 Meter vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen, auf Antrag (§ 7 Abs. 2)
    • Ermäßigung auf 50 Prozent für Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII und einkommensmäßig gleichstehende Personen, auf Antrag (§ 7 Abs. 3)
    • Ermäßigung auf 50 Prozent für Inhaber des Hofheim-Passes, auf Antrag (§ 7 Abs. 4)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Hund in Hofheim am Taunus an- und abmelden

    • Zuständig: Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus, Team Steuern und Abgaben, Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus, steuern@hofheim.de; An- und Abmeldung auch im Bürgerbüro
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich unter Angabe von Rasse und Abstammung (§ 10 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 10 Abs. 2)

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung der Hundesteuer im Gebiet der Kreisstadt Hofheim am Taunus (Hundesteuersatzung), Hofheimer Stadtrecht K1
    Fassung
    Neufassung, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 19.08.2026, in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt jährlich einheitlich 120,00 €. (2) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Steuer für gefährliche Hunde jährlich 900,00 €.

    Fragen und Antworten zu Hofheim am Taunus

    Was kostet die Hundesteuer in Hofheim am Taunus 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Hofheim am Taunus für den ersten Hund 120 €. Für einen Listenhund werden 900 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer im Gebiet der Kreisstadt Hofheim am Taunus (Hundesteuersatzung), Hofheimer Stadtrecht K1. Fassung: Neufassung, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 19.08.2026, in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung. Die Stadt hat die Hundesteuersatzung am 19.08.2026 neu beschlossen. Die Sätze gelten ab dem Tag nach der Bekanntmachung. Für die Monate davor galt die alte Satzung von 2013.

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Hofheim am Taunus?

    In Hofheim am Taunus kostet der zweite Hund genauso viel wie der erste: 120 € im Jahr. Einen Aufschlag für mehrere Hunde gibt es nicht. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 beträgt die Steuer jährlich einheitlich 120 Euro je Hund; eine Staffel nach der Anzahl der Hunde gibt es nicht.

    Sind Rentner in Hofheim am Taunus von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Hofheim am Taunus kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung auf 50 Prozent für Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII und einkommensmäßig gleichstehende Personen, auf Antrag (§ 7 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Hofheim am Taunus?

    Steuerfrei sind in Hofheim am Taunus laut Satzung: Blindenhunde und Behindertenbegleithunde, die der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1), Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, die ausschließlich zum Hüten von Herden verwendet werden, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. a), Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. b), Hunde aus einem Tierheim bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. c), Schulbegleithunde nach der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU), auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. d), Therapie- oder Behindertenbegleithunde nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. e), Diensthunde bei Polizei, Zoll und Bundeswehr, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. f) und Rettungshunde, die regelmäßig bei einer staatlich anerkannten oder im öffentlichen Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisation eingesetzt sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. g). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf 80 Prozent des Steuersatzes für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1), Ermäßigung auf 80 Prozent für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 Meter vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen, auf Antrag (§ 7 Abs. 2), Ermäßigung auf 50 Prozent für Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII und einkommensmäßig gleichstehende Personen, auf Antrag (§ 7 Abs. 3) und Ermäßigung auf 50 Prozent für Inhaber des Hofheim-Passes, auf Antrag (§ 7 Abs. 4). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Hofheim am Taunus anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus, Team Steuern und Abgaben, Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus, steuern@hofheim.de; An- und Abmeldung auch im Bürgerbüro», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich unter Angabe von Rasse und Abstammung (§ 10 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 10 Abs. 2). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Vergleichbare Städte in Hessen

    Alle Städte in Hessen

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