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Hundesteuer Neu-Isenburg 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Die Hundesteuer in Neu-Isenburg beträgt 2026 für den ersten Hund 90 € pro Jahr. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 600 €.

In Neu-Isenburg richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde und danach, ob ein Hund als gefährlich gilt. Was das in Euro bedeutet und welche Ausnahmen die Satzung kennt, steht auf dieser Seite.

Hundesteuer Neu-Isenburg 2026 im Überblick

Jahresbeträge in Neu-Isenburg
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund90 €
Zweiter Hund90 €
Jeder weitere Hund90 €
Listenhund (gefährlicher Hund)600 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Neu-Isenburg berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Neu-Isenburg

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 13.03.2002 (in Kraft 01.04.2002), zuletzt geändert durch 6. Änderungssatzung vom 21.05.2025 (ausgefertigt 10.06.2025, veröffentlicht in der …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Pro Monat gerechnet sind es in Neu-Isenburg 7,50 €, pro Tag 0,25 €. Wann der Jahresbetrag von 90 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 450 € und in zehn Jahren 900 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 180 € im Jahr, mit drei Hunden 270 €. Der zweite Hund allein macht 90 € aus.

    Für einen Listenhund verlangt Neu-Isenburg rund 6,7-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 50 €.

    Einordnung im Vergleich

    In Mittelstädten wie Neu-Isenburg (etwa 38.236 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.

    Der Median der 22 ausgewerteten Städte in Hessen beträgt 90 €. Der Satz in Neu-Isenburg liegt genau auf diesem Wert. Zum Vergleich: In den 312 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 24 € und 186 €, in der Mitte 100 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Neu-Isenburg 30 € weniger als Langen und 6 € weniger als Maintal.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Hessen
    1. Langen120 €
    2. Hofheim am Taunus120 €
    3. Maintal96 €
    4. Neu-Isenburg90 €
    5. Limburg an der Lahn66 €
    6. Bad Vilbel58 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.

    In Neu-Isenburg gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 beträgt die Steuer jährlich 90 Euro für jeden Hund; eine Staffel nach der Anzahl der Hunde gibt es nur bei gefährlichen Hunden.

    Listenhunde in Neu-Isenburg

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Neu-Isenburg 600 € im Jahr.

    Für den ersten gefährlichen Hund gelten 600 Euro, für jeden weiteren gefährlichen Hund 750 Euro im Jahr (§ 5 Abs. 3). Gefährlich sind Hunde mit gesteigerter Kampfbereitschaft oder Angriffslust sowie nach Beiß- oder Hetzvorfällen (§ 5 Abs. 4) und Pitbull-Terrier/American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier/Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler samt Kreuzungen (Rottweiler mit Ausnahme bis 30.06.2009 angezeigter Altbestände) (§ 5 Abs. 5). Bei jährlich nachgewiesener Begleithundeprüfung kann der erhöhte Satz um 50 Prozent reduziert werden (§ 5 Abs. 6).

    Welche Hunde in Hessen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Hessen

    Regeln des Landes

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Neu-Isenburg das Landesrecht in Hessen, vor allem „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“.

    Auf der Liste in Hessen stehen 9 Rassen, zum Beispiel Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Neu-Isenburg gefährliche Hunde bestimmt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Hessen nicht; geregelt ist: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO, 'nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung'). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Hessen

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), nur für einen Hund, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 und 3)
    • Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Nr. 1, auf Antrag
    • Hunde, die ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, etwa Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl oder Hunde angemeldeter gewerbsmäßiger Hundehändler, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Nr. 2)
    • Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Nr. 3)
    • Hunde aus einem Tierheim bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Nr. 4)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung auf 50 Prozent für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, nur für einen Hund, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 3)
    • Ermäßigung auf 50 Prozent für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband, nur für einen Hund, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3)
    • Ermäßigung auf 50 Prozent für den ersten Hund bei Empfängern von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II und einkommensmäßig gleichstehenden Personen, auf Antrag (§ 7 Abs. 2)
    • Ermäßigung oder Erlass durch die Stadt in besonders gelagerten Härtefällen (§ 7 Abs. 4)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Hund in Neu-Isenburg an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Neu-Isenburg, Steuerabteilung, Hugenottenallee 53, 63263 Neu-Isenburg, Telefon 06102 241-225, steuer@stadt-neu-isenburg.de
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich unter Angabe von Rasse, Gruppe oder Kreuzung und Abstammung mit Rassenachweis (§ 10 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 10 Abs. 4)

    Hund online bei der Stadt Neu-Isenburg anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Neu-Isenburg ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Neu-Isenburg (Stadtrecht 2.1)
    Fassung
    Satzung vom 13.03.2002 (in Kraft 01.04.2002), zuletzt geändert durch 6. Änderungssatzung vom 21.05.2025 (ausgefertigt 10.06.2025, veröffentlicht in der …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt jährlich: für jeden Hund 90,00 €. (2) Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 6 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die Steuerermäßigung nach § 7 gewährt wird, gelten als erste Hunde. (3) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Steuer für den ersten gefährlichen Hund jährlich 600,00 €.

    Fragen und Antworten zu Neu-Isenburg

    Was kostet die Hundesteuer in Neu-Isenburg 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Neu-Isenburg für den ersten Hund 90 €. Für einen Listenhund werden 600 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Neu-Isenburg (Stadtrecht 2.1). Fassung: Satzung vom 13.03.2002 (in Kraft 01.04.2002), zuletzt geändert durch 6. Änderungssatzung vom 21.05.2025 (ausgefertigt 10.06.2025, veröffentlicht in der ….

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Neu-Isenburg?

    In Neu-Isenburg kostet der zweite Hund genauso viel wie der erste: 90 € im Jahr. Einen Aufschlag für mehrere Hunde gibt es nicht. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 beträgt die Steuer jährlich 90 Euro für jeden Hund; eine Staffel nach der Anzahl der Hunde gibt es nur bei gefährlichen Hunden.

    Sind Rentner in Neu-Isenburg von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Neu-Isenburg kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung auf 50 Prozent für den ersten Hund bei Empfängern von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II und einkommensmäßig gleichstehenden Personen, auf Antrag (§ 7 Abs. 2). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Welche Hunde sind in Neu-Isenburg von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Neu-Isenburg laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), nur für einen Hund, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 und 3), Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Nr. 1, auf Antrag, Hunde, die ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, etwa Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl oder Hunde angemeldeter gewerbsmäßiger Hundehändler, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Nr. 2), Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Nr. 3) und Hunde aus einem Tierheim bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Nr. 4). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf 50 Prozent für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, nur für einen Hund, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 3), Ermäßigung auf 50 Prozent für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband, nur für einen Hund, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3), Ermäßigung auf 50 Prozent für den ersten Hund bei Empfängern von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II und einkommensmäßig gleichstehenden Personen, auf Antrag (§ 7 Abs. 2) und Ermäßigung oder Erlass durch die Stadt in besonders gelagerten Härtefällen (§ 7 Abs. 4). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Neu-Isenburg an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Neu-Isenburg, Steuerabteilung, Hugenottenallee 53, 63263 Neu-Isenburg, Telefon 06102 241-225, steuer@stadt-neu-isenburg.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich unter Angabe von Rasse, Gruppe oder Kreuzung und Abstammung mit Rassenachweis (§ 10 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 10 Abs. 4). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Hundesteuer in anderen Städten in Hessen

    Alle Städte in Hessen

    Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Neu-Isenburg. Stand 22.10.2026.