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Hundesteuer Langen 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

In Langen kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 120 €. Listenhunde kosten 600 € im Jahr.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, und Langen bestimmt ihre Höhe in einer eigenen Satzung. Hier stehen die aktuellen Beträge, was ein zweiter Hund kostet und wie die Anmeldung läuft.

Hundesteuer Langen 2026 im Überblick

Hundesteuer Langen 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund120 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund120 €
Listenhund (gefährlicher Hund)600 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Langen

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Langen

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 13.10.2016 (ausgefertigt 24.10.2016, bekannt gemacht 27.10.2016, in Kraft 01.01.2017), geändert durch 1. Änderung vom 21.07.2022 (ausgefertigt …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Langen pro Monat und über die Jahre

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Langen 10 € Steuer, am Tag sind es 0,33 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 600 €, auf zehn Jahre 1.200 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.

    Mit einem zweiten Hund zahlst du in Langen zusammen 240 € im Jahr, also 120 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 360 €.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Langen 5-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 50 € im Monat.

    Wie teuer ist Langen?

    Mit rund 39.009 Einwohnern ist Langen keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.

    Unter den 22 Städten in Hessen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 90 €. Langen liegt damit über diesem Wert. Über alle 312 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 100 €; der niedrigste Satz beträgt 24 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Langen 24 € mehr als Maintal und genauso viel wie Hofheim am Taunus.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Hessen
    1. Langen120 €
    2. Hofheim am Taunus120 €
    3. Maintal96 €
    4. Bensheim96 €
    5. Neu-Isenburg90 €
    6. Dreieich60 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Langen gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 beträgt die Steuer jährlich 120 Euro pro Hund; eine Staffel nach der Anzahl der Hunde gibt es nicht.

    Listenhunde in Langen

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Langen 600 € im Jahr.

    Für einen gefährlichen Hund gelten jährlich 600 Euro (§ 5 Abs. 2). Als gefährlich gelten Hunde der Rassen und Gruppen samt Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vermutet wird, oder die nach § 2 Abs. 2 dieser Verordnung gefährlich sind (§ 5 Abs. 3). Mit bestandener Begleithundeprüfung ermäßigt sich der Satz auf Antrag auf 468 Euro, die Prüfung ist alle drei Jahre zu wiederholen (§ 7 Abs. 2 und 3).

    Welche Hunde in Hessen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Hessen

    Landesrecht für Hunde in Langen

    Die Hundesteuer regelt Langen selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Hessen die Vorschrift „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“.

    Hessen nennt 9 Rassen ausdrücklich, etwa Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier. Für die Hundesteuer in Langen kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Hessen nicht; geregelt ist: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO, 'nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung'). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Hessen

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Blindenhunde und Behindertenbegleithunde, die der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1)
    • Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, die ausschließlich zur Bewachung von Herden verwendet werden, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. a)
    • Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. b)
    • Hunde aus einem Tierheim bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres, gefährliche Hunde nur bei Erwerb aus einem Tierheim im Kreis Offenbach, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. c)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung auf 50 Prozent für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband, Prüfung alle drei Jahre zu wiederholen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1)
    • Ermäßigung auf 84 Euro (gefährliche Hunde: 468 Euro) für Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung oder gleich- bzw. höherwertiger Prüfung nach VDH-Richtlinien, zunächst für drei Jahre, bei weiterer Prüfung dauerhaft, auf Antrag (§ 7 Abs. 2 und 3)
    • Ermäßigung, Erlass oder Erstattung durch den Magistrat in besonders gelagerten Härtefällen (§ 14)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Langen (Hessen), Fachdienst Controlling und Finanzen, Referat Kasse und Steuern, Südliche Ringstraße 80, 63225 Langen, Telefon 06103 203-221, Ref332@langen.de
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich unter Angabe von Rasse, Abstammung und Vorbesitzer (§ 10 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 10 Abs. 2)

    Hund online bei der Stadt Langen anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Langen ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Langen (Hessen), Ortsrecht 2.1, Lesefassung
    Fassung
    Satzung vom 13.10.2016 (ausgefertigt 24.10.2016, bekannt gemacht 27.10.2016, in Kraft 01.01.2017), geändert durch 1. Änderung vom 21.07.2022 (ausgefertigt …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt jährlich 120,00 Euro pro Hund. (2) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Steuer für einen gefährlichen Hund jährlich 600,00 Euro.

    Fragen und Antworten zu Langen

    Was kostet die Hundesteuer in Langen 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Langen für den ersten Hund 120 €. Für einen Listenhund werden 600 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Langen (Hessen), Ortsrecht 2.1, Lesefassung. Fassung: Satzung vom 13.10.2016 (ausgefertigt 24.10.2016, bekannt gemacht 27.10.2016, in Kraft 01.01.2017), geändert durch 1. Änderung vom 21.07.2022 (ausgefertigt ….

    Was kosten zwei Hunde in Langen an Steuer?

    In Langen kostet der zweite Hund genauso viel wie der erste: 120 € im Jahr. Einen Aufschlag für mehrere Hunde gibt es nicht. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 beträgt die Steuer jährlich 120 Euro pro Hund; eine Staffel nach der Anzahl der Hunde gibt es nicht.

    Sind Rentner in Langen von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Langen kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Für welche Hunde muss man in Langen keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Langen laut Satzung: Blindenhunde und Behindertenbegleithunde, die der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1), Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, die ausschließlich zur Bewachung von Herden verwendet werden, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. a), Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. b) und Hunde aus einem Tierheim bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres, gefährliche Hunde nur bei Erwerb aus einem Tierheim im Kreis Offenbach, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. c). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf 50 Prozent für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband, Prüfung alle drei Jahre zu wiederholen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1), Ermäßigung auf 84 Euro (gefährliche Hunde: 468 Euro) für Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung oder gleich- bzw. höherwertiger Prüfung nach VDH-Richtlinien, zunächst für drei Jahre, bei weiterer Prüfung dauerhaft, auf Antrag (§ 7 Abs. 2 und 3) und Ermäßigung, Erlass oder Erstattung durch den Magistrat in besonders gelagerten Härtefällen (§ 14). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Langen anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Langen (Hessen), Fachdienst Controlling und Finanzen, Referat Kasse und Steuern, Südliche Ringstraße 80, 63225 Langen, Telefon 06103 203-221, Ref332@langen.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich unter Angabe von Rasse, Abstammung und Vorbesitzer (§ 10 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 10 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Weitere Städte in Hessen

    Alle Städte in Hessen

    Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Langen redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.