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Hundesteuer Dietzenbach 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Für den ersten Hund verlangt Dietzenbach 2026 eine Hundesteuer von 90 € pro Jahr. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 700 €.

Diese Seite beantwortet die Fragen, die Hundehalter in Dietzenbach am häufigsten zur Hundesteuer stellen: wie viel, für welchen Hund, mit welcher Ermäßigung und bis wann anmelden.

Die Sätze in Dietzenbach

Hundesteuer pro Jahr (2026)
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund90 €
Zweiter Hund90 €
Jeder weitere Hund90 €
Listenhund (gefährlicher Hund)700 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Dietzenbach

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Dietzenbach

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 10.11.2023 (ausgefertigt 05.12.2023, bekannt gemacht am 09.12.2023), bisher nicht geändert, gültig ab 01.01.2024

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Dietzenbach pro Monat und über die Jahre

    Rechnest du die 90 € im Jahr herunter, landest du bei 7,50 € im Monat oder 0,25 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.

    Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 450 €, auf zehn Jahre 900 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.

    Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 180 € im Jahr, mit drei Hunden 270 €. Der zweite Hund allein macht 90 € aus.

    Für einen Listenhund verlangt Dietzenbach rund 7,8-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 58,33 €.

    Wie teuer ist Dietzenbach?

    Dietzenbach zählt etwa 35.458 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.

    Im Vergleich mit 22 erfassten Städten in Hessen (Median 90 €) liegt Dietzenbach genau auf der Mitte. Über alle 312 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 100 €; der niedrigste Satz beträgt 24 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Dietzenbach 24 € mehr als Limburg an der Lahn und 32 € mehr als Bad Vilbel.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Hessen
    1. Langen120 €
    2. Maintal96 €
    3. Dietzenbach90 €
    4. Neu-Isenburg90 €
    5. Limburg an der Lahn66 €
    6. Bad Vilbel58 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Viele Städte verlangen für den zweiten und jeden weiteren Hund mehr als für den ersten. Damit wollen sie die Zahl der Hunde begrenzen. Dieses Lenkungsziel ist bei der Hundesteuer rechtlich anerkannt.

    In Dietzenbach gilt laut Satzung: Keine Staffel: Nach § 5 Abs. 1 beträgt die Steuer für jeden Hund 90 Euro, unabhängig von der Zahl der gehaltenen Hunde.

    Was für Listenhunde gilt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Dietzenbach 700 € im Jahr.

    Für einen gefährlichen Hund gelten 700 Euro jährlich (§ 5 Abs. 2). Gefährlich sind Hunde der Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 der hessischen Hundeverordnung (HundeVO) vermutet wird, sowie Hunde, die nach § 2 Abs. 2 HundeVO im Einzelfall gefährlich sind (§ 5 Abs. 3); Steuervergünstigungen gibt es für sie nicht (§ 8 Abs. 1).

    Welche Hunde in Hessen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Hessen

    Regeln des Landes

    Die Hundesteuer regelt Dietzenbach selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Hessen die Vorschrift „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“.

    Auf der Liste in Hessen stehen 9 Rassen, zum Beispiel Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Dietzenbach gefährliche Hunde bestimmt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Hessen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO, 'nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung'). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Hessen

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz, der Therapie und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, aG, G, GL, H oder unbefristete Schwerbehinderung von 100 %), auf Antrag (§ 6 Abs. 1)
    • Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, die ausschließlich zur Bewachung von Herden verwendet werden, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. a)
    • Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. b)
    • Hunde aus dem Tierheim Darmstadt und Umgebung e.V. bis zu einem Jahr nach dem Erwerb, mit Abgabevertrag, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. c)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1)
    • Steuer auf 25 Prozent ermäßigt für Hunde, die zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 Meter vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil erforderlich sind, auf Antrag (§ 7 Abs. 2)
    • Halbe Steuer für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines anerkannten Vereins oder Verbands, für den auf die Prüfung folgenden Erhebungszeitraum, auf Antrag (§ 7 Abs. 3)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Kreisstadt Dietzenbach, Kommunale Steuern, Europaplatz 1, 63128 Dietzenbach, Telefon 06074 373-587, steuerabteilung@dietzenbach.de
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich unter Angabe von Rasse und Abstammung (§ 10 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 10 Abs. 2)

    Hund online bei der Stadt Dietzenbach anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Dietzenbach ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Hundesteuer der Kreisstadt Dietzenbach (Stadtrecht)
    Fassung
    Satzung vom 10.11.2023 (ausgefertigt 05.12.2023, bekannt gemacht am 09.12.2023), bisher nicht geändert, gültig ab 01.01.2024
    Abgerufen am
    22.10.2026

    1) Die Steuer beträgt jährlich für jeden Hund 90,00 €. 2) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Steuer für einen gefährlichen Hund jähr- lich 700,00 €.

    Die 5 häufigsten Fragen

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Dietzenbach 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Dietzenbach für den ersten Hund 90 €. Für einen Listenhund werden 700 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Hundesteuer der Kreisstadt Dietzenbach (Stadtrecht). Fassung: Satzung vom 10.11.2023 (ausgefertigt 05.12.2023, bekannt gemacht am 09.12.2023), bisher nicht geändert, gültig ab 01.01.2024.

    Was kostet ein zweiter Hund in Dietzenbach?

    In Dietzenbach kostet der zweite Hund genauso viel wie der erste: 90 € im Jahr. Einen Aufschlag für mehrere Hunde gibt es nicht. Laut Satzung: Keine Staffel: Nach § 5 Abs. 1 beträgt die Steuer für jeden Hund 90 Euro, unabhängig von der Zahl der gehaltenen Hunde.

    Gibt es in Dietzenbach eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Dietzenbach kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Dietzenbach?

    Steuerfrei sind in Dietzenbach laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz, der Therapie und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, aG, G, GL, H oder unbefristete Schwerbehinderung von 100 %), auf Antrag (§ 6 Abs. 1), Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, die ausschließlich zur Bewachung von Herden verwendet werden, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. a), Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. b) und Hunde aus dem Tierheim Darmstadt und Umgebung e.V. bis zu einem Jahr nach dem Erwerb, mit Abgabevertrag, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. c). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1), Steuer auf 25 Prozent ermäßigt für Hunde, die zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 Meter vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil erforderlich sind, auf Antrag (§ 7 Abs. 2) und Halbe Steuer für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines anerkannten Vereins oder Verbands, für den auf die Prüfung folgenden Erhebungszeitraum, auf Antrag (§ 7 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Dietzenbach anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Kreisstadt Dietzenbach, Kommunale Steuern, Europaplatz 1, 63128 Dietzenbach, Telefon 06074 373-587, steuerabteilung@dietzenbach.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich unter Angabe von Rasse und Abstammung (§ 10 Abs. 1); Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 10 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Hundesteuer in anderen Städten in Hessen

    Alle Städte in Hessen

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Dietzenbach.