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Hundesteuer Dreieich 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

In Dreieich kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 60 €. Für den zweiten Hund werden 86 € fällig, für jeden weiteren 116 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 500 €.

Die Hundesteuer in Dreieich ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird jährlich festgesetzt und hängt davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben. Die Einzelheiten aus der Satzung folgen.

Die Sätze in Dreieich

Hundesteuer Dreieich 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund60 €
Zweiter Hund86 €
Jeder weitere Hund116 €
Listenhund (gefährlicher Hund)500 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Dreieich?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Dreieich

    Quelle: Satzung · Stand Neufassung beschlossen am 18.03.2025, ausgefertigt am 28.04.2025, bereitgestellt im Internet und Hinweisbekanntmachung in der Offenbach Post am 30.04.2025, …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Rechnest du die 60 € im Jahr herunter, landest du bei 5 € im Monat oder 0,16 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 300 € zusammen, in zehn Jahren 600 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Zwei Hunde kosten in Dreieich zusammen 146 € jährlich (12,17 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 262 €.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Dreieich rund 8,3-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 41,67 € im Monat.

    Wie teuer ist Dreieich?

    Dreieich zählt etwa 41.965 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.

    Im Vergleich mit 22 erfassten Städten in Hessen (Median 90 €) liegt Dreieich unter der Mitte. Über alle 312 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 100 €; der niedrigste Satz beträgt 24 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Dreieich 36 € weniger als Bensheim und 60 € weniger als Hofheim am Taunus.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Hessen
    1. Hofheim am Taunus120 €
    2. Langen120 €
    3. Rodgau120 €
    4. Bensheim96 €
    5. Maintal96 €
    6. Dreieich60 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Viele Städte verlangen für den zweiten und jeden weiteren Hund mehr als für den ersten. Damit wollen sie die Zahl der Hunde begrenzen. Dieses Lenkungsziel ist bei der Hundesteuer rechtlich anerkannt.

    In Dreieich gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 60 Euro, der zweite 86 Euro und der dritte sowie jeder weitere 116 Euro; befreite Hunde zählen nach § 5 Abs. 2 nicht mit, gefährliche Hunde kosten nach § 5 Abs. 3 als erster 500 Euro und als jeder weitere 650 Euro.

    Listenhunde in Dreieich

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Dreieich 500 € im Jahr.

    Gefährlich sind nach § 5 Abs. 4 Hunde der Rassen und Gruppen samt Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vermutet wird, sowie Hunde, die nach § 2 Abs. 2 dieser Verordnung im Einzelfall gefährlich sind; 500 Euro für den ersten, 650 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund (§ 5 Abs. 3); keine Befreiung nach § 6 Abs. 1, 2 a, c, d und keine Ermäßigung nach § 7 Abs. 1 und 2 (§ 8 Abs. 2 Nr. 1).

    Welche Hunde in Hessen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Hessen

    Regeln des Landes

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Hessen fest. Grundlage ist „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 9 Rassen, darunter Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Dreieich zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Hessen nicht; geregelt ist: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO, 'nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung'). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Hessen

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Ausgebildete Blindenhunde und Behindertenbegleithunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1)
    • Hunde, die vorübergehend im Tierheim oder bei Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. a)
    • Hunde, die aus dem Tierheim in Dreieich oder von örtlichen Tierschutzvereinen erworben wurden, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. b; die Satzung nennt keine zeitliche Begrenzung)
    • Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten sowie Diensthunde im hauptamtlichen Forst- oder Rettungsdienst (§ 6 Abs. 2 Buchst. c)
    • Hunde ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken, z. B. Herdenschutz-Gebrauchshunde und Hunde gewerblich angemeldeter Hundehändler (§ 6 Abs. 2 Buchst. d)
    • Keine Befreiung nach § 6 Abs. 1, 2 a, c, d für gefährliche Hunde; Vergünstigungen nur bei tierschutzgerechter Haltung (§ 8)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halber Steuersatz für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 Meter Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Buchst. a)
    • Halber Steuersatz für geprüfte Schutz-, Melde- oder Sanitätshunde (Prüfung vor einem anerkannten Verein oder Verband, alle zwei Jahre zu wiederholen), auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Buchst. b)
    • Halber Steuersatz für den ersten Hund von Empfängern von Leistungen nach SGB XII und einkommensmäßig gleichstehenden Personen über 65 Jahre, auf Antrag (§ 7 Abs. 2)
    • Halber Steuersatz für Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung oder gleich- bzw. höherwertiger Prüfung nach VDH-Richtlinien (alle zwei Jahre zu wiederholen; Obedience-Prüfung gilt für Wiederholungen als gleichwertig), auf Antrag (§ 7 Abs. 3)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Dreieich, Steuern und Gebühren (Fachbereich Finanzen und Controlling), Hauptstraße 45, 63303 Dreieich; E-Mail steuern@dreieich.de
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich unter Angabe von Rasse und Abstammung mit Rassenachweis (§ 10 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen (§ 10 Abs. 2)

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Dreieich ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Dreieich (Neufassung)
    Fassung
    Neufassung beschlossen am 18.03.2025, ausgefertigt am 28.04.2025, bereitgestellt im Internet und Hinweisbekanntmachung in der Offenbach Post am 30.04.2025, …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt jährlich für den ersten Hund 60 €, für den zweiten Hund 86 €, für den dritten und jeden weiteren Hund 116 €.

    Die 5 häufigsten Fragen

    Was kostet die Hundesteuer in Dreieich 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Dreieich für den ersten Hund 60 €. Der zweite Hund kostet 86 €, jeder weitere 116 €. Für einen Listenhund werden 500 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Dreieich (Neufassung). Fassung: Neufassung beschlossen am 18.03.2025, ausgefertigt am 28.04.2025, bereitgestellt im Internet und Hinweisbekanntmachung in der Offenbach Post am 30.04.2025, ….

    Was kostet ein zweiter Hund in Dreieich?

    Für den zweiten Hund gilt in Dreieich ein Satz von 86 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 146 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 60 Euro, der zweite 86 Euro und der dritte sowie jeder weitere 116 Euro; befreite Hunde zählen nach § 5 Abs. 2 nicht mit, gefährliche Hunde kosten nach § 5 Abs. 3 als erster 500 Euro und als jeder weitere 650 Euro.

    Sind Rentner in Dreieich von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Dreieich kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Halber Steuersatz für den ersten Hund von Empfängern von Leistungen nach SGB XII und einkommensmäßig gleichstehenden Personen über 65 Jahre, auf Antrag (§ 7 Abs. 2). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Dreieich?

    Steuerfrei sind in Dreieich laut Satzung: Ausgebildete Blindenhunde und Behindertenbegleithunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 6 Abs. 1), Hunde, die vorübergehend im Tierheim oder bei Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. a), Hunde, die aus dem Tierheim in Dreieich oder von örtlichen Tierschutzvereinen erworben wurden, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. b; die Satzung nennt keine zeitliche Begrenzung), Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten sowie Diensthunde im hauptamtlichen Forst- oder Rettungsdienst (§ 6 Abs. 2 Buchst. c), Hunde ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken, z. B. Herdenschutz-Gebrauchshunde und Hunde gewerblich angemeldeter Hundehändler (§ 6 Abs. 2 Buchst. d) und Keine Befreiung nach § 6 Abs. 1, 2 a, c, d für gefährliche Hunde; Vergünstigungen nur bei tierschutzgerechter Haltung (§ 8). Ermäßigt wird für: Halber Steuersatz für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 Meter Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Buchst. a), Halber Steuersatz für geprüfte Schutz-, Melde- oder Sanitätshunde (Prüfung vor einem anerkannten Verein oder Verband, alle zwei Jahre zu wiederholen), auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Buchst. b), Halber Steuersatz für den ersten Hund von Empfängern von Leistungen nach SGB XII und einkommensmäßig gleichstehenden Personen über 65 Jahre, auf Antrag (§ 7 Abs. 2) und Halber Steuersatz für Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung oder gleich- bzw. höherwertiger Prüfung nach VDH-Richtlinien (alle zwei Jahre zu wiederholen; Obedience-Prüfung gilt für Wiederholungen als gleichwertig), auf Antrag (§ 7 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Dreieich an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Dreieich, Steuern und Gebühren (Fachbereich Finanzen und Controlling), Hauptstraße 45, 63303 Dreieich; E-Mail steuern@dreieich.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich unter Angabe von Rasse und Abstammung mit Rassenachweis (§ 10 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen (§ 10 Abs. 2). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

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    Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Dreieich redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.