Hundesteuer Bad Vilbel 2026
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Kurze Antwort
In Bad Vilbel kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 58 €. Der zweite und jeder weitere Hund kosten je 87 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 650 €.
Kommt ein Hund in einen Haushalt in Bad Vilbel, muss er bei der Stadt zur Hundesteuer angemeldet werden. Diese Übersicht nennt die Beträge laut Satzung, die Fristen und die zuständige Stelle.
So hoch ist die Hundesteuer in Bad Vilbel
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 58 € |
| Zweiter Hund | 87 € |
| Jeder weitere Hund | 87 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 650 € |
| Steuermarke | ja |
Deine Hundesteuer in Bad Vilbel
Hundesteuer pro Jahr in Bad Vilbel
Quelle: Satzung · Stand Ersetzungssatzung vom 13.06.2018 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 12.06.2018, öffentlich bekannt gemacht im Bad Vilbeler Anzeiger vom 28.06.2018), in …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Bad Vilbel pro Monat und über die Jahre
Rechnest du die 58 € im Jahr herunter, landest du bei 4,83 € im Monat oder 0,16 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.
Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 290 € zusammen, in zehn Jahren 580 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.
Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 145 € im Jahr, mit drei Hunden 232 €. Der zweite Hund allein macht 87 € aus.
Ein gefährlicher Hund kostet in Bad Vilbel rund 11,2-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 54,17 € im Monat.
Wie teuer ist Bad Vilbel?
Bad Vilbel zählt etwa 35.886 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.
Der Median der 22 ausgewerteten Städte in Hessen beträgt 90 €. Der Satz in Bad Vilbel liegt unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 24 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 100 €, 312 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Bad Vilbel 8 € weniger als Limburg an der Lahn und 32 € weniger als Dietzenbach.
- Langen120 €
- Maintal96 €
- Dietzenbach90 €
- Neu-Isenburg90 €
- Limburg an der Lahn66 €
- Bad Vilbel58 €
Zweithund und weitere Hunde
Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.
In Bad Vilbel gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 58 Euro und jeder weitere Hund 87 Euro; befreite Hunde werden nicht angesetzt, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 5 Abs. 2).
Listenhunde in Bad Vilbel
Für einen gefährlichen Hund verlangt Bad Vilbel 650 € im Jahr.
Für einen gefährlichen Hund gelten 650 Euro (§ 5 Abs. 3). Gefährlich sind Hunde der Rassen und Gruppen samt Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vermutet wird, sowie im Einzelfall nach § 2 Abs. 2 dieser Verordnung gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 4); keine Steuervergünstigungen für gefährliche Hunde (§ 8 Nr. 1).
Welche Hunde in Hessen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Hessen
Landesrecht für Hunde in Bad Vilbel
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Hessen fest. Grundlage ist „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“.
Hessen nennt 9 Rassen ausdrücklich, etwa Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier. Für die Hundesteuer in Bad Vilbel kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Hessen nicht; geregelt ist: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO, 'nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung'). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG, G, GL oder H) dienen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1)
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Nr. 1, auf Antrag
- Hunde, die ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, insbesondere Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl und Hunde im angemeldeten gewerbsmäßigen Hundehandel, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Nr. 2)
- Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 3 Buchst. a)
- Aus einem Tierheim erworbene Hunde bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres, auf Antrag (§ 6 Abs. 3 Buchst. b)
Ermäßigt laut Satzung:
- Steuer auf 50 v. H. auf Antrag für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 7 Abs. 1 Buchst. a)
- Steuer auf 50 v. H. auf Antrag für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbandes (§ 7 Abs. 1 Buchst. b)
- Steuer auf 50 v. H. auf Antrag für zur Nachsuche ausgebildete Hunde von Jagdpächtern oder von Jagdpächtern zur Hundehaltung delegierten Jägern (§ 7 Abs. 1 Buchst. c)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Magistrat der Stadt Bad Vilbel, Steueramt
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezogener Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich unter Angabe von Rasse und Abstammung (§ 10 Abs. 1); Ende der Haltung binnen zwei Wochen anzeigen (§ 10 Abs. 3)
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Satzung (Ersetzungssatzung) über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Bad Vilbel (Stadtrecht)
- Fassung
- Ersetzungssatzung vom 13.06.2018 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 12.06.2018, öffentlich bekannt gemacht im Bad Vilbeler Anzeiger vom 28.06.2018), in …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt jährlich für den ersten Hund 58,00 EURO, und für jeden weiteren Hund 87,00 EURO.
Die 5 häufigsten Fragen
Was kostet die Hundesteuer in Bad Vilbel 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Bad Vilbel für den ersten Hund 58 €. Der zweite Hund kostet 87 €. Für einen Listenhund werden 650 € fällig. Grundlage ist die Satzung (Ersetzungssatzung) über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Bad Vilbel (Stadtrecht). Fassung: Ersetzungssatzung vom 13.06.2018 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 12.06.2018, öffentlich bekannt gemacht im Bad Vilbeler Anzeiger vom 28.06.2018), in ….
Was kosten zwei Hunde in Bad Vilbel an Steuer?
Für den zweiten Hund gilt in Bad Vilbel ein Satz von 87 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 145 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 58 Euro und jeder weitere Hund 87 Euro; befreite Hunde werden nicht angesetzt, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 5 Abs. 2).
Muss ich als Rentner in Bad Vilbel Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Bad Vilbel kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Welche Hunde sind in Bad Vilbel von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Bad Vilbel laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG, G, GL oder H) dienen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1), Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Nr. 1, auf Antrag, Hunde, die ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, insbesondere Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl und Hunde im angemeldeten gewerbsmäßigen Hundehandel, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Nr. 2), Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 3 Buchst. a) und Aus einem Tierheim erworbene Hunde bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres, auf Antrag (§ 6 Abs. 3 Buchst. b). Ermäßigt wird für: Steuer auf 50 v. H. auf Antrag für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 7 Abs. 1 Buchst. a), Steuer auf 50 v. H. auf Antrag für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbandes (§ 7 Abs. 1 Buchst. b) und Steuer auf 50 v. H. auf Antrag für zur Nachsuche ausgebildete Hunde von Jagdpächtern oder von Jagdpächtern zur Hundehaltung delegierten Jägern (§ 7 Abs. 1 Buchst. c). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Bis wann muss ich meinen Hund in Bad Vilbel anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Magistrat der Stadt Bad Vilbel, Steueramt», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezogener Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich unter Angabe von Rasse und Abstammung (§ 10 Abs. 1); Ende der Haltung binnen zwei Wochen anzeigen (§ 10 Abs. 3). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Weitere Städte in Hessen
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Bad Vilbel. Stand 22.10.2026.