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Hundesteuer Limburg an der Lahn 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

In Limburg an der Lahn kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 66 €. Der zweite Hund kostet 147 €, jeder weitere 219 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 729 €.

In Limburg an der Lahn richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde und danach, ob ein Hund als gefährlich gilt. Was das in Euro bedeutet und welche Ausnahmen die Satzung kennt, steht auf dieser Seite.

Die Sätze in Limburg an der Lahn

Jahresbeträge in Limburg an der Lahn
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund66 €
Zweiter Hund147 €
Jeder weitere Hund219 €
Listenhund (gefährlicher Hund)729 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Limburg an der Lahn berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Limburg an der Lahn

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 22.12.1998 (in Kraft 01.01.1999), Steuersätze in der Fassung der Fünften Änderungssatzung vom 18.12.2013 (in Kraft 01.01.2014), zuletzt geändert …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Pro Monat gerechnet sind es in Limburg an der Lahn 5,50 €, pro Tag 0,18 €. Wann der Jahresbetrag von 66 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Limburg an der Lahn ergeben nach heutigem Satz 330 €, zehn Jahre 660 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Mit einem zweiten Hund zahlst du in Limburg an der Lahn zusammen 213 € im Jahr, also 147 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 432 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Limburg an der Lahn 11-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 60,75 € pro Monat.

    Wie teuer ist Limburg an der Lahn?

    In Mittelstädten wie Limburg an der Lahn (etwa 35.802 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.

    Der Median der 22 ausgewerteten Städte in Hessen beträgt 90 €. Der Satz in Limburg an der Lahn liegt unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 24 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 100 €, 312 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Limburg an der Lahn 8 € mehr als Bad Vilbel und 24 € weniger als Dietzenbach.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Hessen
    1. Langen120 €
    2. Maintal96 €
    3. Dietzenbach90 €
    4. Neu-Isenburg90 €
    5. Limburg an der Lahn66 €
    6. Bad Vilbel58 €

    Mehrere Hunde in Limburg an der Lahn

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Limburg an der Lahn gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 66 Euro, der zweite 147 Euro und der dritte sowie jeder weitere 219 Euro; befreite Hunde werden bei der Anzahl nicht angesetzt (§ 5 Abs. 2).

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Limburg an der Lahn 729 € im Jahr.

    Für einen gefährlichen Hund gelten 729 Euro (§ 5 Abs. 3). Gefährlich sind Hunde der Rassen und Gruppen samt Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vermutet wird, oder die nach § 2 Abs. 2 dieser Verordnung gefährlich sind (§ 5a); keine Steuerbefreiung für gefährliche Hunde (§ 7 Nr. 3).

    Welche Hunde in Hessen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Hessen

    Regeln des Landes

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Limburg an der Lahn das Landesrecht in Hessen, vor allem „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“.

    Hessen nennt 9 Rassen ausdrücklich, etwa Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier. Für die Hundesteuer in Limburg an der Lahn kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Hessen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO, 'nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung'). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Hessen

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, aG oder H) dienen, auf Antrag, nur für einen Hund (§ 6 Abs. 1 und 3)
    • Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. a)
    • Hunde, die dauerhaft aus einem Tierheim im Satzungsgebiet übernommen wurden, für die ersten 12 Monate nach Übernahme, auf Antrag, nur für einen Hund (§ 6 Abs. 2 Buchst. b und Abs. 3)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Kreisstadt Limburg a. d. Lahn, Steuerabteilung, Über der Lahn 1, 65549 Limburg a. d. Lahn, Telefon 06431 203-213, steuerabteilung@stadt.limburg.de
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezogener Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich (§ 9 Abs. 1); Ende der Haltung binnen zwei Wochen anzeigen (§ 9 Abs. 2)

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Limburg an der Lahn ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
    Fassung
    Satzung vom 22.12.1998 (in Kraft 01.01.1999), Steuersätze in der Fassung der Fünften Änderungssatzung vom 18.12.2013 (in Kraft 01.01.2014), zuletzt geändert …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt jährlich: für den ersten Hund 66,00 Euro für den zweiten Hund 147,00 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund 219,00 Euro

    Die 5 häufigsten Fragen

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Limburg an der Lahn 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Limburg an der Lahn für den ersten Hund 66 €. Der zweite Hund kostet 147 €, jeder weitere 219 €. Für einen Listenhund werden 729 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn. Fassung: Satzung vom 22.12.1998 (in Kraft 01.01.1999), Steuersätze in der Fassung der Fünften Änderungssatzung vom 18.12.2013 (in Kraft 01.01.2014), zuletzt geändert ….

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Limburg an der Lahn?

    Für den zweiten Hund gilt in Limburg an der Lahn ein Satz von 147 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 213 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 66 Euro, der zweite 147 Euro und der dritte sowie jeder weitere 219 Euro; befreite Hunde werden bei der Anzahl nicht angesetzt (§ 5 Abs. 2).

    Gibt es in Limburg an der Lahn eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Limburg an der Lahn kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Für welche Hunde muss man in Limburg an der Lahn keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Limburg an der Lahn laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, aG oder H) dienen, auf Antrag, nur für einen Hund (§ 6 Abs. 1 und 3), Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind, auf Antrag (§ 6 Abs. 2 Buchst. a) und Hunde, die dauerhaft aus einem Tierheim im Satzungsgebiet übernommen wurden, für die ersten 12 Monate nach Übernahme, auf Antrag, nur für einen Hund (§ 6 Abs. 2 Buchst. b und Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Limburg an der Lahn anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Kreisstadt Limburg a. d. Lahn, Steuerabteilung, Über der Lahn 1, 65549 Limburg a. d. Lahn, Telefon 06431 203-213, steuerabteilung@stadt.limburg.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezogener Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich (§ 9 Abs. 1); Ende der Haltung binnen zwei Wochen anzeigen (§ 9 Abs. 2). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Vergleichbare Städte in Hessen

    Alle Städte in Hessen

    Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Limburg an der Lahn. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.